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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87   

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VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87 (https://dejure.org/1988,5174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.1988 - 3 S 2835/87 (https://dejure.org/1988,5174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 3 S 2835/87 (https://dejure.org/1988,5174)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1981 - 8 S 2476/80

    Baugenehmigung; Außenbereich; Erstellung eines anderen als des genehmigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87
    Ein geändertes Vorhaben ist mit einem früheren Vorhaben nicht mehr identisch (sog aliud), wenn es von diesem in wesentlichen Merkmalen und Eigenschaften (insbesondere: Standort, Bauvolumen, äußere Gestaltung) derart abweicht, daß eine neue baurechtliche Überprüfung erforderlich wird (Ergänzung zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.6.1981 - 8 S 2476/80 - = VBlBW 1982, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Das ist dann der Fall, wenn seine bestimmungsgemäße Benutzung durch die Bewohner der stellplatzpflichtigen Anlage in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht gewährleistet ist und wenn durch die Benutzung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (vgl. u.a. Urt. v. 15.9.1998 - 3 S 1208/96 - juris; Urt. v. 25.9.1992 - 5 S 415/91 - NVwZ-RR 1994, 133; Urt. v. 4.5.1988 - 3 S 2835/87 - n.v.).
  • VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch

    Nur wenn in diesen Punkten eine erhebliche Abweichung zwischen genehmigtem und ausgeführtem Vorhaben vorliegt, handelt es sich um ein aliud, und entfällt die Schutzwirkung der Baugenehmigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91

    Baugenehmigungsverfahren: Vertretung des Bauherrn durch Bevollmächtigten;

    Die Eignung eines Stellplatzes im Sinne dieser Vorschrift setzt eine tatsächliche und rechtliche Zufahrtsmöglichkeit voraus, da er nur dann ohne Mißstände funktionsgerecht benutzt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88

    Der Betrieb eines erlaubnisfreien Stehcafe (26-27 Stehplätze) erfordert nicht die

    Eine zweckentsprechende Benutzbarkeit ohne Mißstände ist nur anzunehmen, wenn bei der bestimmungsgemäßen Benutzung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht beeinträchtigt wird (vgl. Urteil des erk. Senats vom 4.5.1988 -- 3 S 2835/87 --).
  • VG Magdeburg, 30.08.2005 - 4 A 152/05
    Ein Vorhaben ist von der erteilten Baugenehmigung nicht mehr gedeckt, wenn es sich um ein "Aliud" handelt, d. h. wenn es von dem genehmigten Vorhaben in wesentlichen Merkmalen und Eigenschaften derart abweicht, dass eine neue baurechtliche Überprüfung erforderlich wird (VGH BW, Urteil vom 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96

    Beseitigung eines Baumes zur Realisierung einer geplanten Garagenzufahrt -

    Dieses Eignungserfordernis gilt auch für nicht notwendige Stellplätze oder Garagen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1988 - 3 S 2835/87; Urteil vom 25.9.1992, NVwZ-RR 1994, 133).
  • VG Sigmaringen, 11.04.2002 - 8 K 702/00

    Lärmschutz - Industriegebiet

    Voraussetzung für ein Erlöschen der Baugenehmigung ist jedenfalls, dass die neue Nutzung von der bisherigen so stark abweicht, dass eine Identität von genehmigtem Bauwerk und Nutzung nicht mehr vorliegt, mithin eine erneute Überprüfung in einem Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -, für den Fall einer abweichenden Ausführung).
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