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   VGH Baden-Württemberg, 18.11.1996 - 3 S 2867/96   

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https://dejure.org/1996,9342
VGH Baden-Württemberg, 18.11.1996 - 3 S 2867/96 (https://dejure.org/1996,9342)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.1996 - 3 S 2867/96 (https://dejure.org/1996,9342)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 1996 - 3 S 2867/96 (https://dejure.org/1996,9342)
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§ 58 LBO, keine Auslegung einer Baugenehmigung entgegen ihrem klaren Wortlaut aufgrund des Schriftwechsels im Genehmigungsverfahren (Legalisierungsfunkion der Baugenehmigung)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auslegung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 59 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1988 - 3 S 2088/87

    Zur Auslegung eines neuen Bauantrags, der von einem früheren, schon genehmigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.1996 - 3 S 2867/96
    Gestützt wird dieses Ergebnis durch den weiteren Gesichtspunkt, daß die sich aus den Bauvorlagen, insbesondere dem Plan "Grundriß Erdgeschoß, Einrichtung und Fluchtwege", ergebenden Unklarheiten bezüglich der Frage, welches Warensortiment aus dem Oberbegriff "Elektrofachmarkt" auf den nur mit "Verkauf" bezeichneten Flächen zulässigerweise vertrieben werden darf, zulasten des Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger gehen (vgl. das Urteil des Senats vom 6.4.1988 - 3 S 2088/87 -, BauR 1988, 704).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95

    Lokal in einem allgemeinen Wohngebiet - Hinweis auf den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.1996 - 3 S 2867/96
    Aufgrund der vorhabensbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung, die sowohl dem Bauherrn und seinem Rechtsnachfolger (§ 58 Abs. 2 LBO) als auch dem jeweiligen Eigentümer - soweit er mit dem Bauherrn nicht identisch ist - Rechte vermittelt (vgl. Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 58 RdNr. 15ff.), und aus Gründen der im Interesse des Rechtsverkehrs erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheides (vgl. den Beschluß des Senats vom 16.1.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373) verbietet sich aber eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung, die sowohl dem Bauherrn und seinem Rechtsnachfolger (§ 58 Abs. 2 LBO) als auch dem jeweiligen Eigentümer Rechte vermittelt, und aus Gründen der erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheids verbietet sich auch eine - ggf. erst nach Studium der Akten mögliche und nachvollziehbare - Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.1996 - 3 S 2867/96 -, juris; Beschluss v. 16.01.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373; jeweils m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 06.01.2006 - 2 Q 37/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

    Allerdings verbietet sich auf Grund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Genehmigung und aus Gründen der im Interesse des Rechtsverkehrs erforderlichen Rechtsklarheit des Genehmigungsbescheides (vgl. Senatsbeschluss vom 16.1.1996 - 3 S 3417/95 -, BauR 1996, 373) eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.1996 - 3 S 2867/96 -, BRS 59 Nr. 152).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2017 - 3 M 93/17

    Bezugnahme in einer Baugenehmigung auf die Festsetzung in einem Bebauungsplan

    Eine solche dem Bestimmtheitsgebot genügende Aussage muss der Baugenehmigung selbst - gegebenenfalls durch Auslegung - entnommen werden können, wobei die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhaltes der Baugenehmigung herangezogen werden müssen; eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung entgegen dem klaren Genehmigungswortlaut verbietet sich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 1996 - 3 S 2867/96 - Juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 9 ZB 22.1892

    Versagung der Baugenehmigung für Stützmauer - Sicherheit und Leichtigkeit des

    Dem Verwaltungsgericht ist zuzustimmen, dass in der vorliegenden Konstellation nicht behebbare Zweifel über die Auslegung der Baugenehmigung den Verantwortungsbereich des Bauherrn bzw. der Bauherrin betreffen und somit zu ihren Lasten gehen, weil diese mit ihrem Bauantrag den Genehmigungsgegenstand grundsätzlich zu konkretisieren hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2022 - 15 B 22.772 - juris Rn. 66 m.w.N.; VGH BW, B.v. 18.11.1996 - 3 S 2867/96 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Saarl, B.v. 10.5.2012 - 2 B 49/12 - juris; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand August 2022, Art. 68 Rn. 254 m.w.N.).
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