Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen das NachbG BW sind ohne Bedeutung für Anfechtungsklage gegen eine erteilte Baugenehmigung
- Justiz Baden-Württemberg
Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen das NachbG BW sind ohne Bedeutung für Anfechtungsklage gegen eine erteilte Baugenehmigung
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 6 Abs 1 S 1 BauO BW, § 6 Abs 1 S 2 BauO BW, § 6 Abs 1 S 4 BauO BW, § 59 Abs 3 BauO BW, § 11 NachbG BW, § 42 Abs 1 VwGO
Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen das NachbG BW sind ohne Bedeutung für Anfechtungsklage gegen eine erteilte Baugenehmigung
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Grenzbebauung; Tote Einfriedigung; Gebot der Rücksichtnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzbebauung; Tote Einfriedigung; Gebot der Rücksichtnahme; Nachbarschutz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Grenzbebauung entlang der eigenen Grundstücksgrenze
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Grenzbebauung; Tote Einfriedigung; Gebot der Rücksichtnahme; Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.09.2008 - 1 K 2134/08
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2009, 698
Wird zitiert von ... (2)
- VG Karlsruhe, 12.04.2011 - 8 K 3446/10
Mobilfunksendeanlage und Rücksichtnahmegebot
Der Kläger hat weder behauptet noch bestehen sonst Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wahl des Standorts als Schikane darstellt (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; Beschl. v. 02.02.2009 - 3 S 2875/08 -, Justiz 2009, 352). - VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031
Baugenehmigung für Garage; Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Schikaneverbot
Ob derartige Fallkonstellationen als Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme einzuordnen sind, ist allerdings zweifelhaft (so neuerdings auch OVG SH, Beschluss vom 13.1.2010 RdL 2010, 98, das in Betracht zieht, das Schikaneverbot als einen neben das Gebot der Rücksichtnahme tretenden "Topos" anzusehen; zweifelnd wohl auch VGH BW, Beschluss vom 2.2.2009 Justiz 2009, 352).
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