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   VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97   

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VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97 (https://dejure.org/1998,3196)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.1998 - 3 S 3067/97 (https://dejure.org/1998,3196)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 3 S 3067/97 (https://dejure.org/1998,3196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren - subjektives Recht auf gerechte Abwägung abgelehnt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 282
  • VBlBW 1998, 187 (Ls.)
  • BauR 1998, 989
  • ZfBR 1998, 323
  • ZfBR 1999, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    § 1 Abs. 6 BauGB vermittelt nur dann ein die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 S 1 VwGO begründendes subjektives Recht auf gerechte Abwägung, wenn die betroffenen Belange des Antragstellers auf einer materiellen Rechtsposition beruhen (aA: VGH Bad-Württ, NK-Urteil vom 13.05.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426).

    Die Antragstellerin kann sich zur Begründung der Antragsbefugnis nicht darauf berufen, ihr stehe aufgrund von § 1 Abs. 6 BauGB, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen im Rahmen der Abwägung auch dann zu, wenn die betroffenen Belange nicht auf einer materiellen Rechtsposition beruhen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.1.1997, a.a.O.; a.A.: VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 13.5.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426 und BayVGH, Urteil vom 4.6.1997 - 26 N 96.2963 -, BayVBl. 1997, 591).

    Mit dieser Zielsetzung wäre es nicht vereinbar, aus § 1 Abs. 6 BauGB ein subjektives Recht auf Teilhabe bloßer privater Belange an der Abwägung abzuleiten mit der Folge, daß die Antragsbefugnis gegenüber der bisherigen Rechtslage nicht eingeschränkt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 13.5.1997, a.a.O.), sondern im Hinblick auf die Anwendung der "Möglichkeitstheorie" bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung eher erweitert wäre (vgl. Dürr, NVwZ 1996, 105, 109).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Denn die Antragstellerin hat keine hinreichend substantiierten Tatsachen vorgetragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß sie durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in ihren Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen - soweit ersichtlich bisher nicht veröffentlichten - Urteilen vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - und 12.3.1998 - 4 CN 12.97 - davon ausgegangen, daß das Erfordernis einer (möglichen) Rechtsverletzung gegenüber dem früheren Nachteilsbegriff "enger gefaßt" worden ist und die Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO einen "nicht unerheblichen Eingriff" in die nach bisherigem Recht eröffnete Verfahrensposition eines Antragstellers darstellt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 7a D 70/93

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Subjektive Rechte des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Eine Rechtsverletzung der Antragstellerin käme deshalb nur in Betracht, wenn beim Bau der geplanten Sackgasse entlang der Nordgrenze ihres Grundstücks die Einhaltung der in § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV für reine Wohngebiete festgesetzten Immissionsgrenzwerte nicht sichergestellt wäre (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.1.1997 - 7a D 70/93.NE -, BauR 1997, 430, 433).

    Die Antragstellerin kann sich zur Begründung der Antragsbefugnis nicht darauf berufen, ihr stehe aufgrund von § 1 Abs. 6 BauGB, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen im Rahmen der Abwägung auch dann zu, wenn die betroffenen Belange nicht auf einer materiellen Rechtsposition beruhen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.1.1997, a.a.O.; a.A.: VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 13.5.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426 und BayVGH, Urteil vom 4.6.1997 - 26 N 96.2963 -, BayVBl. 1997, 591).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hätte sich die Antragstellerin nach den Umständen des vorliegenden Falls (bisher ruhige Wohnlage am Ortsrand/neue Erschließungsstraße für bis zu maximal 32 Wohneinheiten entlang der Grundstücksgrenze) und bei der "gebotenen nicht engherzigen Handhabung" wegen des zu erwartenden Kraftfahrzeugverkehrs auf einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. berufen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701; VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 25.11.1996 - 8 S 1151/96 -, ZfBR 1997, 162 und vom 14.5.1997 - 3 S 1682/96).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen - soweit ersichtlich bisher nicht veröffentlichten - Urteilen vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - und 12.3.1998 - 4 CN 12.97 - davon ausgegangen, daß das Erfordernis einer (möglichen) Rechtsverletzung gegenüber dem früheren Nachteilsbegriff "enger gefaßt" worden ist und die Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO einen "nicht unerheblichen Eingriff" in die nach bisherigem Recht eröffnete Verfahrensposition eines Antragstellers darstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hätte sich die Antragstellerin nach den Umständen des vorliegenden Falls (bisher ruhige Wohnlage am Ortsrand/neue Erschließungsstraße für bis zu maximal 32 Wohneinheiten entlang der Grundstücksgrenze) und bei der "gebotenen nicht engherzigen Handhabung" wegen des zu erwartenden Kraftfahrzeugverkehrs auf einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. berufen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701; VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 25.11.1996 - 8 S 1151/96 -, ZfBR 1997, 162 und vom 14.5.1997 - 3 S 1682/96).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Damit hat sie nicht einmal geltend gemacht, sie befürchte eine Überschreitung der Grenzwerte des § 2 der 16. BImSchV, geschweige denn Tatsachen vorgetragen, die über eine bloße - für die Bejahung der Antragsbefugnis nicht ausreichende (vgl. zur Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO BVerwG, Urteil vom 21.8.1996 - 11 C 9.95 -, NVwZ 1997, 161 und Beschluß vom 21.1.1993 - 4 B 206.92 -, NVwZ 1993, 884; Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 44) - Behauptung hinaus für die Möglichkeit einer Rechtsverletzung sprechen könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hätte sich die Antragstellerin nach den Umständen des vorliegenden Falls (bisher ruhige Wohnlage am Ortsrand/neue Erschließungsstraße für bis zu maximal 32 Wohneinheiten entlang der Grundstücksgrenze) und bei der "gebotenen nicht engherzigen Handhabung" wegen des zu erwartenden Kraftfahrzeugverkehrs auf einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. berufen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701; VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 25.11.1996 - 8 S 1151/96 -, ZfBR 1997, 162 und vom 14.5.1997 - 3 S 1682/96).
  • VGH Bayern, 04.06.1997 - 26 N 96.2963
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    Die Antragstellerin kann sich zur Begründung der Antragsbefugnis nicht darauf berufen, ihr stehe aufgrund von § 1 Abs. 6 BauGB, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen im Rahmen der Abwägung auch dann zu, wenn die betroffenen Belange nicht auf einer materiellen Rechtsposition beruhen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.1.1997, a.a.O.; a.A.: VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 13.5.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426 und BayVGH, Urteil vom 4.6.1997 - 26 N 96.2963 -, BayVBl. 1997, 591).
  • BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94

    Wirksamkeit einer Baulast - Möglichkeit der Belastung von Miteigentumsanteilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 3 S 3067/97
    In seinem jüngeren Beschluß vom 28.7.1994 - 4 B 34.94 (NVwZ 1995, 598) - ist zwar von einem "subjektiven Recht aller Planbetroffenen ... auf eine gerechte Berücksichtigung ihrer Interessen im Rahmen einer (Bauleit-)Planung" die Rede.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

  • BVerwG, 16.12.1992 - 4 B 202.92

    Baugenehmigung für einen geplanten Umbau und Ausbau des Hauptspielfeldes eines

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    VGH Mannheim vom 22.06.1998 - Az.: VGH 3 S 3067/97 -.

    BVerwG 4 CN 6.98 VGH 3 S 3067/97.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2001 - 3 S 1000/99

    Beachtung des Entwicklungsgebotes; Untersagung bestimmter Handlungen im

    Mit Beschluss vom 22.6.1998 - 3 S 3067/97 - hat der Senat den Normenkontrollantrag als unzulässig abgewiesen, da es der Antragstellerin an der erforderlichen Antragsbefugnis fehle.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Prozessakten einschließlich der Akten des Ausgangsverfahrens - 3 S 3067/97 - sowie der Akten des Bundesverwaltungsgerichts - 4 CN 6.98 -, die beigezogenen Bebauungsplanakten der Antragsgegnerin, den Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim samt Erläuterungsbericht und die die Landschaftsschutzverordnung "Neckarbischofsheimer Höhen" vom 14.5.1990 samt Änderungsverordnung vom 23.9.1999 betreffenden Verfahrensakten des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis verwiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seiner Revisionsentscheidung vom 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - unter Zugrundelegung des Senatsbeschlusses vom 22.6.1998 - 3 S 3067/97 - folgendes ausgeführt:.

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