Rechtsprechung
   LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14565
LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14 (https://dejure.org/2015,14565)
LG Bremen, Entscheidung vom 05.06.2015 - 3 S 315/14 (https://dejure.org/2015,14565)
LG Bremen, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 3 S 315/14 (https://dejure.org/2015,14565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Klage wegen Flugverspätung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fluggäste können Ansprüche nach der FluggastrechteVO auch beim Gericht am Zielflughafen ihres Anschlussfluges geltend machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flug mit Zwischenstopp - Wo kann ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden?

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Fluggäste können Ansprüche nach der FluggastrechteVO auch beim Gericht am Zielflughafen ihres Anschlussfluges geltend machen

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    Dies gelte - so das Amtsgericht - sogar dann, wenn die Flüge von der derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und die Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden kann (AG Bremen unter Hinweis auf BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12).

    Im Rahmen der Fluggastrechteverordnung kommt es zunächst darauf an, ob diese nach deren Art. 3 anwendbar ist; Teilflugstrecken, die vollständig außerhalb Europas stattfinden, sollen danach nicht zu Ansprüchen auf Verspätungsschäden nach der Fluggastrechteverordnung führen (so in dem Fall, der BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12 zugrunde lag).

    Allein aus BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 12/12 lässt sich entnehmen, dass der BGH bei Anschlussflügen (damals zu § 29 ZPO gegen eine Beklagte aus einem Nichtmitgliedstaat) Zweifel an der Erfüllungsortszuständigkeit hatte und die Zuständigkeit "jedenfalls aus § 39 ZPO" ableitete.

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    Das Montrealer Übereinkommen ist auf pauschale Entschädigungsansprüche - anders als auf echte Schadensersatzansprüche - nicht anwendbar und beansprucht insoweit keinen Anwendungsvorrang gegenüber der EuGVVO (EuGH, Urteil vom 9.7.2009 - Rs. C-204/08, Rehder / Air Baltic, Slg. 2009 I-6076 = NJW 2009, 2801; Lehmann , Gerichtsstand bei Klagen wegen Annullierung einer Flugreise, NJW 2010, 655 [657]).

    Für Flüge - und namentlich für Ansprüche wegen Flugverspätungen - hat der EuGH in der Entscheidung Rehder / Air Baltic (Urteil vom 9.7.2009 - Rs. C-204/08, Slg. 2009 I-6076 = NJW 2009, 2801) entschieden, dass Erfüllungsort sowohl der Abflugort als auch der Ankunftsort sind, da an beiden Orten entscheidende Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung erbracht würden.

    Für die Maßgeblichkeit auch des Buchungsvorgangs spricht jedenfalls, dass der EuGH den Entschädigungsanspruch wegen Flugverspätung eindeutig als vertraglichen Anspruch qualifiziert hat (EuGH, Urteil vom 9.7.2009 - Rs. C-204/08, Slg. 2009 I-6076 = NJW 2009, 2801), obwohl er sich nach der Verordnung 261/2004 gegen das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen und somit nicht gegen den unmittelbaren Vertragspartner richten muss.

  • LG Lübeck, 23.04.2010 - 14 S 264/09

    Montrealer Übereinkommen (MÜ) findet Anwendung auf internationale Beförderung von

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    Richtigerweise kann - entgegen dem Beklagtenvortrag und der Entscheidung des Amtsgerichts - die Rechtsprechung des BGH zur Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung 261/2004 nicht zwangsläufig auf die Zuständigkeitsproblematik übertragen werden (so aber LG Lübeck, 22.4.2010 - 14 S 264/09, RRa 2011, 46 m. insoweit krit. Anm. Staudinger ; ebenfalls für eine unterschiedliche Betrachtung der Einheitlichkeit des Fluges im Rahmen von FluggastrechteVO und Erfüllungsort nach der EuGVVO Blankenburg , RRa 2013, 61 [65]).

    Hierfür soll u.a. das "Durchchecken" oder die Ausgabe eines einheitlichen Flugscheins ein Indiz sein (LG Lübeck, 22.4.2010 - 14 S 264/09, RRa 2011, 46 m. Anm. Staudinger ).

  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07

    Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    (OLG Bremen, 23.4.2010 - 2 U 50/07, zitiert nach Juris; vgl. auch EuGH, 26.2.2013 - Rs. C-11/11, Folkerts / Air France, NJW 2013, 1291).

    und 28.6.2012 planmäßig stattfand, ist unerheblich, da der Kläger und seine Ehefrau diesen unstreitig aufgrund der vorhergehenden Verspätung nicht mehr erreichen konnten (vgl. auch OLG Bremen, 23.4.2010 - 2 U 50/07, zitiert nach Juris; vgl. auch EuGH, 26.2.2013 - Rs. C-11/11, Folkerts / Air France, NJW 2013, 1291).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    (OLG Bremen, 23.4.2010 - 2 U 50/07, zitiert nach Juris; vgl. auch EuGH, 26.2.2013 - Rs. C-11/11, Folkerts / Air France, NJW 2013, 1291).

    und 28.6.2012 planmäßig stattfand, ist unerheblich, da der Kläger und seine Ehefrau diesen unstreitig aufgrund der vorhergehenden Verspätung nicht mehr erreichen konnten (vgl. auch OLG Bremen, 23.4.2010 - 2 U 50/07, zitiert nach Juris; vgl. auch EuGH, 26.2.2013 - Rs. C-11/11, Folkerts / Air France, NJW 2013, 1291).

  • LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 115/14

    Verspätung einer Flugreise mit zwei Flügen durch drei Mitgliedstaaten

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    Die von der Berufungsbeklagten für die Gegenansicht angeführte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zum Aktenzeichen 13 S 115/14 (Bl. 86 d. A. ff.) betrifft zur Überzeugung der Kammer einen mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbaren Fall eines bloßen sog. "Code-Sharing", bei dem die tatsächlich ausführende Fluggesellschaft eine finnische Fluggesellschaft war, obwohl der Flug mit einer Air ... Flugnummer gebucht wurde.
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    Auch wenn der EuGH in der Entscheidung McDonagh / Ryanair (EuGH, Urteil vom 31.3.2013 - Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 = EuZW 2013, 223 m. Anm. Staudinger ) bei Nichterbringung der grundsätzlich naturaliter geschuldeten Unterstützungsleistungen nach Art. 9 Abs. 1 EU-FluggastrechteVO durch das ausführende Luftfahrtunternehmen grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch für möglich hält, befreit dies den Kläger nicht von der Last, einen solchen Schaden ebenso substantiiert vorzutragen wie den Umstand, dass erfolglos versucht wurde, von der Beklagten die nach Art. 9 Abs. 1 lit. a) EU-FluggastrechteVO geschuldeten Unterstützungsleistungen in natura vor Ort in San Francisco zu erhalten.
  • LG Hannover, 04.10.2011 - 20 S 20/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Teilstrecke / Gerichtsstand

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    Der Zwischenlandungsort (in Paris) hingegen hat auch dann, wenn Schadensersatz bzw. Entschädigung für die Teilstrecke Paris - Übersee geltend gemacht wird, keine Bedeutung im Rahmen der Erfüllungsortszuständigkeit des Art. 5 Abs. 1 lit. b) EuGVVO (vgl. LG Hannover, 4.10.2011 - 20 S 20/11, RRa 2012, 92).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
    So geht - auch im Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung - der BGH davon aus, dass der bloße Hinweis in den Flugunterlagen auf eine Tochterfluggesellschaft (z. B .: "Operated by KLM Cityhopper ") nicht ausreicht, um einen direkten Anschlussflug deswegen zu verneinen, weil ein abweichendes ausführendes Luftfahrtunternehmen für die andere Teilstrecke aufgetreten sei (BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10, NJW-RR 2011, 355 = RRa 2011, 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht