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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - 3 S 3155/94   

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https://dejure.org/1994,7255
VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - 3 S 3155/94 (https://dejure.org/1994,7255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1994 - 3 S 3155/94 (https://dejure.org/1994,7255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 3 S 3155/94 (https://dejure.org/1994,7255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Streitwert für vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - 3 S 3155/94
    Der Streitwert in einem Baurechtsstreit ist im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80a Abs. 3 in Verb mit § 80 Abs. 5 S 1 VwGO regelmäßig dann nicht auf die Hälfte des Streitwerts für das entsprechende Hauptsacheverfahren zu reduzieren, wenn sich der Nachbar zumindest auch gegen Beeinträchtigungen durch den Baukörper selbst wendet und durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache faktisch vorweggenommen wird (im Anschluß an die Rechtsprechung des 5. Senats des erk Gerichtshofs, vgl Beschluß vom 21.6.1993 - 5 S 874/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 3 S 2868/07

    Baurechtliches Eilverfahren; Zielrichtung; Vorwegnahme der Hauptsache;

    Wendet sich der Nachbar in einem baurechtlichen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz zumindest auch gegen den Baukörper selbst und wird in dem Verfahren die Hauptsache faktisch vorweggenommen, ist der Streitwert regelmäßig in der Höhe des Streitwerts für das entsprechende Hauptsacheverfahren festzusetzen (wie Senatsbeschluss vom 05.12.1994 - 3 S 3155/94 -).

    Von einer solchen gesteigerten Bedeutung geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus, wenn sich wie im vorliegenden Fall der Nachbar im baurechtlichen Eilverfahren zumindest auch gegen den Baukörper selbst wendet und durch die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache faktisch vorweggenommen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 05.12.1994 - 3 S 3155/94 - ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.06.1993 - 5 S 874/93 - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem

    Abstriche gegenüber dem Streitwert der Hauptsache sind nicht zu machen, da der Antragsteller sich ausschließlich gegen Beeinträchtigungen durch den Baukörper wendet (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.12.1994 - 3 S 3155/94 - u.v. 21.6.1993 - 5 S 874/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1995 - 3 S 608/95

    Verhältnis der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu

    Dieser Betrag ist im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 05.12.1994 - 3 S 3155/94 -) nicht auf die Hälfte zu reduzieren, da sich die Antragstellerin vor allem gegen die Beeinträchtigungen durch den Baukörper selbst wendet und insoweit durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache faktisch vorweggenommen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 3 S 174/95

    Ausschluß der Heilung von Zustellungsmängeln trotz tatsächlichen Zugangs

    Sein Interesse, in diesem Verfahren zu obsiegen, kommt häufig dem Interesse in der Hauptsache gleich; dies findet bei der Bemessung des Streitwerts seinen Ausdruck (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.12.1994 - 3 S 3155/94 - m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 19.05.2008 - 9 K 1055/08

    Multifunktionshalle in Ludwigsburg kann vorläufig gebaut werden

    Eine Reduzierung dieses Streitwerts im Hinblick darauf, dass es sich vorliegend um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, hat das Gericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (z.B. Beschl.v. 5.12.1994 - 3 S 3155/94 -, BWGZ 1996, 697 und Beschl.v. 21.6.1993 - 5 S 874/93 -, BRS 55, Nr. 162) nicht vorgenommen, da durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache faktisch vorweggenommen wird.
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