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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99 (https://dejure.org/2000,11272)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2000 - 3 S 422/99 (https://dejure.org/2000,11272)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 3 S 422/99 (https://dejure.org/2000,11272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: verneinte Antragsbefugnis - verbesserte Erschließungsfunktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Verbindung für die Bewirtschaftung eines Grundstücks mit der Anliegerstraße; Erforderliche Anbindung der Anliegerstraße an das öffentliche Verkehrsnetz; Zugänglichkeit eines Grundstücks von der Straße

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 6
    Normenkontrollverfahren, Bauleitpläne: Antragsbefugnis, Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 2322/82

    Ausweisung von Verkehrsflächen im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    In diesem Zusammenhang ist anzufügen, daß es regelmäßig nicht zulässig ist, öffentliche Verkehrsflächen durch Flächen für Geh- und Fahrrecht auszuweisen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 26.7.1983 - 5 S 2322/82, PBauE, § 9 Abs. 1 Nr. 21).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Welche Belange eines außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücks "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, läßt sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Ziels beantworten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.7.1989 - 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrer objektiven Gewichtung in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Diese Rechtsverletzung darf nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Die Antragsbefugnis folgt aber auch nicht aus einer möglichen Verletzung des in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen - drittschützenden - Abwägungsgebots (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 C 2.98 -, ZfBR 1999, 39 = UPR 1999, 27 = NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Wie weit er gewährleistet ist richtet sich nach dem Straßenrecht, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am Anliegergrundstück bestimmt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 11.5.1999 - 4 VR 7/99 -, UPR 1999, 354).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Die Antragsbefugnis folgt aber auch nicht aus einer möglichen Verletzung des in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen - drittschützenden - Abwägungsgebots (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 C 2.98 -, ZfBR 1999, 39 = UPR 1999, 27 = NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Diese ist bei einem Grundstück dann gegeben, wenn es mit Kraftfahrzeugen erreicht und auch befahren werden kann (BVerwG, Urteil vom 8.9.1993 - 11 C 38.92 -, NJW 1994, 1080).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
    Der Anliegergebrauch reicht grundsätzlich nur soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundstücks eine Benutzung der Straße erfordert (BVerfG, Beschluß vom 11.9.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358; BVerwG, Urteil 13.6.1980 - 4 C 98 und 99.76 -, NJW 1981, 412).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2015 - 8 S 2515/13

    Festsetzung eines Mischgebiets bei gleichzeitiger Erteilung des Einvernehmens zur

    Offen bleiben kann daher, ob auch die unter Hinweis auf die Rechtsstellungen als Eigentümer von Anliegergrundstücken des Spatzenwegs behaupteten Verletzungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG möglich erscheinen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 41, juris Rn. 5 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2000 - 3 S 422/99 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Keiner Entscheidung bedarf daher, ob weitere zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führende Rechtsverstöße vorliegen, insbesondere was die Nutzungsausschlüsse im Mischgebiet nach Nr. 1.1.3 der textlichen Festsetzungen und was die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Festsetzung des Spatzenwegs als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "verkehrsberuhigter Bereich" (vgl. dazu u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2000, a.a.O.) angeht.

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