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   LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 58/14   

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https://dejure.org/2014,14795
LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 58/14 (https://dejure.org/2014,14795)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 03.06.2014 - 3 S 58/14 (https://dejure.org/2014,14795)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14 (https://dejure.org/2014,14795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Arnsberg ändert das Urteil des AG Menden ab und verurteilt zur Zahlung weiterer, abgetretener Sachverständigenkosten mit Berufungsurteil vom 3.6.2014 - 3 S 58/14 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 58/14
    Erforderlich und zu ersetzen sind grundsätzlich die Sachverständigenkosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH, Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13).
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus LG Arnsberg, 03.06.2014 - 3 S 58/14
    Die Abtretung der Ersatzforderung von der Geschädigten an das KFZ-Sachverständigenbüro verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, da die Forderungseinziehung sich als Nebenleistung zum eigentlichen Tätigkeitsfeld des Sachverständigen darstellt, die gem. § 5 Abs. 1 RDG keiner Erlaubnis bedarf (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2014, 7 U 111/12).
  • LG Arnsberg, 21.01.2015 - 3 S 210/14

    Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht in Gestalt von

    Angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten hätte sie substantiiert unter Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte vortragen müssen, warum nunmehr doch Zweifel an der Eigentümerstellung des Geschädigten bestehen sollten (LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, Az.: I-3 S 58/14).

    Soweit sich die Beklagte auf die neuste Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) beruft, wird durch diese die Vorgehensweise der Berufungskammer bestätigt, wonach die Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages an objektiven Anknüpfungskriterien zu messen ist (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 53/14, LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 58/14).

  • AG Dannenberg, 01.04.2015 - 31 C 356/14
    Das bedeutet demnach gerade nicht, dass dem Geschädigten eine Pflicht zur Erforschung des zugänglichen Marktes obliegt (LG Saarbrücken, Urteil v. 29.08.2008, 13 S 108/08, Rn.10, LG Arnsberg, Urteil v. 03.06.2014 3 S 58/14, Rn.47).

    Die BVSK- Honorarumfrage ist nach gängiger Rechtsprechung auch verwertbar (so auch das LG Arnsberg, Urteil v. 03.06.2014 3 S 58/14, Rn. 39, LG Frankfurt, Urteil v. 13.05.2011, 2/1 S 313/10 Rn. 27).

  • LG Hannover, 10.05.2019 - 7 S 20/18
    Die geleisteten Teilzahlungen ohne Abgabe weiterer Erklärungen können zwar nach ständiger Rechlsprechung nicht als deklaratorisches schuldanerkenntnis gewertet werden, das vorgerichtliche Verhalten der Beklagten führt jedoch dazu, dass ein ledigliclr pausc'ales Etestreiten der Personenidentität zwischen Anspruchsinhaber und Zeichnenden bzw" der bestehendran Vertretungsmacht des Zeichnenden für den jeweils Geschädigten als prozessual unbeachtlich anzusehen ist" Angesichts des vorgerichilichen Regulierungsverhaltens der Beklagten hälte sie nunmehr substantiiert unter Darlelgung tatsächlicher Anhaltspunkte vortragen müssen, warum nLrn doch Zweifet an der wirkseire 4/'1 2 samkeit der Abtretungserklärungen der Geschädigten und damit an der Anspruchsinhaberschaft des Klägers bestehen sollten (vgr. zum Bestreiten der Eigentümersterung LG Arnsberg, Urt. v.3,6.2014 -S S SB/14- BeckRS 2014, 13198; AG Berlin-Mitte, Un. v.6.2.2015 _j 19 C S131/14, juris Rn. 5)" lnsbesondere beschränkt sich die Beklagte auch nach vorrage der Abrretungsvereinbarungen, die die Geschädigten ausdrücklich ausweisen, der Mietverträge und der RechnLrngen darauf' mil Nichtwissen die Anspruchsinhabersclraft des Klägers zu be^ streiten' Das Bestreiten mit Nichtwissen erfolgt in dem Fall jedoch ,,ins Blaue,, hinein, ohne dass Ztrueifel an den eingereichten unlerragen hierdurch aufgeworfen werden.
  • LG Arnsberg, 16.03.2016 - 3 S 179/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Gestalt von

    Soweit sich die Beklagte auf diese neuste Rechtsprechung des BGH beruft, wird durch diese die Vorgehensweise der Berufungskammer bestätigt, wonach die Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages an objektiven Anknüpfungskriterien zu messen ist (vergleiche LG Arnsberg 3 S 53/14 und 3 S 58/14).
  • LG Arnsberg, 02.12.2014 - 3 S 114/14

    Schadensersatzansprüche in Gestalt von Sachverständigenhonorar aus einem

    Soweit sich die Beklagte auf die neuste Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) beruft, wird durch diese die Vorgehensweise der Berufungskammer bestätigt, wonach die Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages an objektiven Anknüpfungskriterien zu messen ist (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 53/14, LG Arnsberg, Urt. v. 03.06.2014, I-3 S 58/14).
  • AG Berlin-Mitte, 11.11.2015 - 18 C 3162/14
    Der Einwand erweist sich als widersprüchlich und treuwidrig und damit als prozessual unbeachtlich (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14 -, Rn. 29, juris).
  • AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Eine solche Teilzahlung ohne Abgabe weiterer Erklärungen kann zwar nach ständiger Rechtsprechung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, ein pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung der Geschädigten bei überwiegend erfolgter Zahlung der Beklagten muss aber als prozessual unbeachtlich angesehen werden (vgl. LG Halle, Urteil vom 12. November 2014 - 2 S 82/14; LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14, juris).
  • AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 3363/13
    Eine solche Teilzahlung ohne Abgabe weiterer Erklärungen kann zwar nach ständiger Rechtsprechung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, ein pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung der Geschädigten bei überwiegend erfolgter Zahlung der Beklagten muss aber als prozessual unbeachtlich angesehen werden (vgl. LG Halle, Urteil vom 12. November 2014 - 2 S 82/14; LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14, juris).
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