Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016

Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,66681
LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16 (https://dejure.org/2017,66681)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.05.2017 - 3 S 73/16 (https://dejure.org/2017,66681)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 3 S 73/16 (https://dejure.org/2017,66681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 573 BGB, § 574 BGB
    Eigebedarfskündiigung wegen beabsichtigter Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigebedarfskündiigung wegen beabsichtigter Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16
    Die Begründung des Lebensmittelpunktes in der streitgegenständlichen Wohnung ist dafür gerade nicht erforderlich, sondern auch ein zeitlich begrenzter Bedarf an einer Wohnung kann die Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung erfüllen (BVerfG 1 BvR 2851/13 vom 23.04.2014, Rn.27-30).

    Die Begründung des Lebensmittelpunktes in der streitgegenständlichen Wohnung ist dafür gerade nicht erforderlich, sondern auch ein zeitlich begrenzter Bedarf an einer Wohnung kann die Voraussetzung der Eigenbedarfskündigung erfüllen (BVerfG 1 BvR 2851/13 vom 23.04.2014, Rnr. 27 - 30).

  • LG Siegen, 29.07.2013 - 3 S 35/12

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, Bargeschäft

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16
    In dem Verfahren 92 C 6828/10 (41) des Amtsgerichts Wiesbaden/ 3 S 35/12 des Landgerichts Wiesbaden wurde das Räumungsbegehren jedoch mit der Begründung abgewiesen, weil während des Rechtsstreits eine andere gleichgroße Wohnung in dem Anwesen frei geworden war.

    Anders als in dem vorausgegangenen Verfahren 92 C 6828/10 (41) des Amtsgerichts Wiesbaden/ 3 S 35/12 des Landgerichts Wiesbaden kann der Kläger in diesem Verfahren auch nicht auf eine vergleichbare im gleichen Haus freigewordene Wohnung verwiesen werden.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16
    (BVerfG 1 BvR 792/83, vom 08.01.1985, Rnr. 25) Rechtsmissbräuchlich ist dabei nicht schon ein überhöhter, sondern allenfalls ein weit überhöhter Wohnbedarf (BGH VIII ZR 166/14 Urteil vom 04.03.2014).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.05.2017 - 3 S 73/16
    (BVerfG 1 BvR 792/83, vom 08.01.1985, Rnr. 25) Rechtsmissbräuchlich ist dabei nicht schon ein überhöhter, sondern allenfalls ein weit überhöhter Wohnbedarf (BGH VIII ZR 166/14 Urteil vom 04.03.2014).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 3 S 73.16, 3 M 95.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30772
OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 3 S 73.16, 3 M 95.16 (https://dejure.org/2016,30772)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2016 - 3 S 73.16, 3 M 95.16 (https://dejure.org/2016,30772)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2016 - 3 S 73.16, 3 M 95.16 (https://dejure.org/2016,30772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1742
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 10 C 16.324

    Beschwerde ausgeschlossen nach § 80 AsylG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 3 S 73.16
    Sie ist entgegen der unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung nicht statthaft, weil es sich um eine nicht mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz im Sinne von § 80 AsylG handelt (im Ergebnis ebenso VGH München, Beschluss vom 9. März 2016 - 10 C 16.324 - juris).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 3 S 73.16
    Demgegenüber kommt es nicht vorrangig darauf an, welche Behörde die Maßnahme erlassen oder deren Erlass abgelehnt hat, auch wenn die Zuordnung nach § 80 AsylG bei einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dieses in Wahrnehmung der ihm nach dem AsylG übertragenen Aufgaben trifft, keiner weiteren Begründung bedarf (Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 80 AsylG Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 1997 - 1 C 6.97 - juris Rn. 14 zu § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylG).
  • VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342

    Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers

    Bezüglich der auf § 61 Abs. 2 AsylG beruhenden Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist die Beschwerde - entgegen der unzutreffenden Rechtsmittelbelehrungdurch das Verwaltungsgericht - unzulässig, da es sich um eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz im Sinn des § 80 AsylG handelt (BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris; BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 10 CE 15.2038, 10 C 15.2039 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.9.2016 - OVG 3 S. 73.16, OVG 3 M 95.16 - juris).
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis

    Die Gerichtskostenfreiheit des Verfahrens ergibt sich aus § 83b AsylG (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 10 ZB 18.85 - juris Rn. 8; B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris Rn. 25; B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris Rn. 4; B.v. 1.12.2015 - 19 CE 15.2311 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 15.9.2016 - 3 S 73.16 u.a. - juris Rn. 4).

    Für die Frage, was eine asylrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 83b AsylG ist, kommt es nicht darauf an, welche Behörde gehandelt hat - hier die Ausländerbehörde der Beklagten in Gestalt einer ausländerrechtlichen Maßnahme gegen einen Asylbewerber -, sondern auf die Rechtsgrundlage, aus der der Anspruch auf das behördliche Handeln abgeleitet wird (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.1605 - Rn. 6; B.v. 19.10.2016 - 21 CS 16.30179 - juris Rn. 9; B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris Rn. 4; B.v. 1.12.2015 - 19 CE 15.2311 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 15.9.2016 - 3 S 73.16 u.a. - juris Rn. 2 ; BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 21 ZB 16.30251 - juris Rn. 6 ; BVerwG, U.v. 25.9.1997 - 1 C 6.97 - juris Rn. 14 ).

  • VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dieser Rechtsprechung mit dem Argument entgegengetreten, dem in § 80 AsylVfG in besonderem Maße innewohnenden und auch vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungsgedanken werde nicht in erforderlichem Umfang Rechnung getragen, wenn hinsichtlich der vorgebrachten Einwendungen gegen die Abschiebung nach dem tatsächlichen oder rechtlichen Hintergrund des Begehrens differenziert werde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10.09.2018 - 7 E 928/18.A -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2016 - 3 S 73/16 und 3 M 95/16 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 18.06.2019 - 9 B 1165/19 - Funke-Kaiser im Gemeinschaftskommentar zum AsylG, § 80 Rdnr. 16 ff.; keine eindeutige Position beziehend: Neuendorf in Kluth/Heusch, AuslR, Kommentar, 2016, § 80 AsylG Rdnr. 7; unklar insoweit Bergmann in Bergmann/Dienelt, AuslR, Kommentar, 12. Aufl., 2018, § 80 Rdnr. 4 ff.).
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 7 D 1519/17

    Umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG

    Dieser umfassende Beschwerdeausschluss knüpft an den maßgeblichen Rahmen des Asylgesetzes an und erstreckt sich auch auf sämtliche Nebenverfahren eines Rechtsstreits wie insbesondere das der Prozesskostenhilfe (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 21 CS 17.30500 -, juris, Rdnr 2; vom 9. März 2016 - 10 C 16.324 -, juris, Rdnr. 3 m. w. Nachw.; vom 4. Dezember 2014 - 21 C 14.30446 -, juris, Rdnr. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2016 - OVG 3 S 73.16 -, juris, Rdnr. 1).
  • VGH Hessen, 23.08.2018 - 7 D 1498/18

    Beschwerdeausschluss im Asylverfahren

    Dieser umfassende Beschwerdeausschluss knüpft an den maßgeblichen Rahmen des Asylgesetzes an und erstreckt sich auch auf sämtliche Nebenverfahren eines Rechtsstreits wie insbesondere das der Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss des Senats vom 1. September 2017 - 7 D 1519/17.A -, juris, Rdnr. 2; Bay. VGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 21 CS 17.30500 -, juris, Rdnr 2; vom 9. März 2016 - 10 C 16.324 -, juris, Rdnr. 3 m. w. Nachw.; vom 4. Dezember 2014 - 21 C 14.30446 -, juris, Rdnr. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2016 - OVG 3 S 73.16 -, juris, Rdnr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 13 E 337/18

    Rechtmäßige Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche

    vgl. zur ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zuletzt etwa HessVGH, Beschluss vom 1. September 2017 - 7 D 1519/17.A -, juris; BayVGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 21 CS 17.30500 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2016 - OVG 3 S 73.16 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 13 E 523/14.A -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 3 M 41.18

    Anspruch auf Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung - Streitigkeit nach dem

    Demgegenüber kann nicht vorrangig darauf abgestellt werden, welche Behörde die Maßnahme erlassen oder deren Erlass abgelehnt hat, auch wenn die Zuordnung zum Asylrecht bei einer Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die dieses in Wahrnehmung der ihm nach dem AsylG übertragenen Aufgaben trifft, keiner weiteren Begründung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2016 - OVG 3 S 73.16/OVG 3 M 95.16 - juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 13 OA 196/11 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 1997 - 1 C 6.97 - juris Rn. 14 zu § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 3 S 37.17

    Einstweilige Anordnung - hier: Bescheinigung über eine Aufenthaltsgestattung

    Demgegenüber kann nicht vorrangig darauf abgestellt werden, welche Behörde die Maßnahme erlassen oder deren Erlass abgelehnt hat, auch wenn die Zuordnung zum Asylrecht bei einer Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die dieses in Wahrnehmung der ihm nach dem AsylG übertragenen Aufgaben trifft, keiner weiteren Begründung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2016 - OVG 3 S 73.16 - juris Rn. 2; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 80 AsylG Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 1997 - 1 C 6.97 - juris Rn. 14 zu § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG).
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 5 K 516/17

    Asylverfahren, Beschwerdeausschluss, Gesetzeswidrigkeit

    Dieser umfassende Beschwerdeausschluss knüpft an den maßgeblichen Rahmen des Asylgesetzes an und erstreckt sich auch auf sämtliche Nebenverfahren eines Rechtsstreits wie insbesondere das der Prozesskostenhilfe (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 21 CS 17.30500 -, juris, Rdnr 2; vom 9. März 2016 - 10 C 16.324 -, juris, Rdnr. 3 m. w. Nachw.; vom 4. Dezember 2014 - 21 C 14.30446 -, juris, Rdnr. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2016 - OVG 3 S 73.16 -, juris, Rdnr. 1).
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