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   VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06   

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VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06 (https://dejure.org/2006,2772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 (https://dejure.org/2006,2772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 3 S 771/06 (https://dejure.org/2006,2772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Biogasanlage im Außenbereich ist gegenüber Wohnbebauung im faktischen Dorfgebiet nicht rücksichtslos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "dorfgebietstypische Emissionen" bei von einer ausschließlich mit Festmist bzw. Gülle aus Rinderhaltung sowie nachwachsenden Rohstoffen betriebenen, im Außenbereich liegenden Biogasanlage ausgehenden Gerüchen; Rechtsgrundlage, Tragweite und ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 201; ; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung, Baurecht Nachbarschutz - Biogasanlage, Außenbereich, Rinderhaltung, Dorfgebietstypische Emissionen, Geruch, Mist, Gülle, Wohnbebauung, Rücksichtnahmegebot, Geminderte Schutzwürdigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerüche aus Biogasanlage = dorftypische Emmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 599 (Ls.)
  • VBlBW 2006, 473
  • DVBl 2006, 1057 (Ls.)
  • BauR 2006, 1794 (Ls.)
  • BauR 2006, 1870
  • ZfBR 2006, 579
  • ZfBR 2006, 759
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06
    Diese Frage ist im Rahmen des Rücksichtnahmegebots gleichermaßen zu untersuchen (BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55, Nr. 175).

    Führt ein hinzukommendes Vorhaben zu keinen stärkeren Belastungen, so ist es grundsätzlich unbedenklich (BVerwG, Urteile vom 22.6.1990 - 4 C 6.87 - BRS 50, Nr. 84 und vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 - BRS 55, Nr. 175).

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06
    Führt ein hinzukommendes Vorhaben zu keinen stärkeren Belastungen, so ist es grundsätzlich unbedenklich (BVerwG, Urteile vom 22.6.1990 - 4 C 6.87 - BRS 50, Nr. 84 und vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 - BRS 55, Nr. 175).
  • VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02

    Wohnbebauung - landwirtschaftlicher Betrieb mit Rinderhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06
    Zutreffend hat der ESKD auch seine Abstandsberechnung auf die noch in der Entwurfsphase befindliche VDI-Richtlinie 3474 gestützt, die eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung darstellen dürfte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26.5.2003 - 4 N 3189/02 - ).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 771/06
    Auf Einhaltung der Werte des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, bei denen es sich um Vorsorgewerte und nicht um drittschützende Gefahrenwerte handelt, kann ein Nachbar ohnedies nicht bestehen (BVerwG, Urteil vom 18.5.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2010 - 3 S 2786/09

    Keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf eine Biogasanlage, die in

    Führt ein hinzukommendes Vorhaben zu keinen stärkeren Belastungen, so ist es grundsätzlich unbedenklich (BVerwG, Urteile vom 22.6.1990 - 4 C 6.87 -, BRS 50 Nr. 84 und vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 -, VBlBW 2007, 473 = BauR 2006, 1870; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2009 - 1 A 10872/07 -, juris = DVBl. 2010, 263 [Ls.]; BayVGH, Urteil vom 27.11.2006 - 15 BV 06.422 -, BauR 2008, 75).

    Für den Fall, dass ein Wohngebiet direkt an den Außenbereich angrenzt - wie im vorliegenden Fall das Wohngrundstück der Antragsteller aufgrund ihrer Lage zum angrenzenden Außenbereich -, sollte der festgelegte Zwischenwert den Immissionswert für Dorfgebiete (0,15) nicht überschreiten (vgl. zu dem insoweit verminderten Schutzniveau wegen der Randlage zum Außenbereich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 -, VBlBW 2006, 473; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 ME 222/06 -, BauR 2007, 1192; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2009 - 1 A 10872/07 -, juris = DVBl. 2010, 263 [Ls.]; BayVGH, Urteil vom 27.11.2006 - 15 BV 06.422 -, BauR 2008, 75).

    Damit wäre aber nach dem Beschwerdevorbringen noch nicht ausreichend dargetan, dass die Zusatzbelastung die Irrelevanzschwelle von 0, 02 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschreitet - und ferner nicht nachgewiesen, dass gar der Immissionswert von 0, 15 Geruchsstundenhäufigkeit für Dorfgebiete (vgl. Nr. 3.1 GIRL: Tabelle 1) nicht eingehalten würde (zur Zumutbarkeit von Gerüchen, die 15 % der Jahresgeruchsstunden übersteigen, aufgrund der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich im Verhältnis zu einem Wohngrundstück mit Lage zum angrenzenden Außenbereich vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2009 - 1 A 10872/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71; BayVGH, Urteil vom 27.11.2006 - 15 BV 06.422 -, BauR 2008, 75; zu Gerüchen im Rahmen einer Biogasanlage als dorfgebietstypische Emissionen vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 -, VBlBW 2006, 473).

    In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Lagerung von "Biogasgülle" sogar wesentlich weniger geruchsintensiv ist als Rindergülle (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 -, VBlBW 2006, 473; zur Zulässigkeit des Aufbringens von Gülle aus Tierhaltung als Dünger auf den angrenzenden im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken entsprechend guter fachlicher Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 7 BBodSchG).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den

    Grundstücke, die im Dorfgebiete liegen oder nur den Schutz dort gelegener Grundstücke beanspruchen können, sind in verstärktem Umfang verpflichtet, Gerüche hinzunehmen, die mit dem Betrieb von Biogasanlagen, insbesondere der Siloplatte verbunden sind (wie B.-W. VGH, B. v. 3.5.2006 - 3 S 771/06 -, BauR 2006, 1870 = ZfBR 2006, 759).

    Grundstücke, die im Dorfgebiete liegen oder nur den Schutz dort gelegener Grundstücke beanspruchen können, sind in verstärktem Umfang verpflichtet, Gerüche hinzunehmen, die den Betrieb von Biogasanlagen, insbesondere der Siloplatte verbunden sind (wie B.-W. VGH, B. v. 3.5.2006 - 3 S 771/06-, BauR 2006, 1870 = ZfBR 2006, 759).

  • VGH Bayern, 02.03.2015 - 9 ZB 12.1377

    Nachbarklage gegen Biogasanlage im Außenbereich; Dorfgebiet; Gebot der

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die eingesetzten Stoffe nur aus Gülle, Mist und nachwachsenden Rohstoffen bestehen dürfen (Nebenbestimmung Nr. 6), so dass - unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Anlage als immissionsschutzrechtlich oder baurechtlich genehmigungspflichtig - die im Dorfgebiet lebende Klägerin in verstärktem Umfang verpflichtet ist, Gerüche hinzunehmen, die mit dem Betrieb von Biogasanlagen verbunden sind (BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 15 CS 10.2131 - BauR 2012, 542 = juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 3.5.2006 - 3 S 771/06 - BauR 2006, 1870 = juris Rn. 7).
  • VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05

    Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Sie können aber als brauchbare Orientierungshilfe herangezogen werden, weil sie vielfach praxisgerechte und bereits erprobte Differenzierungen enthalten (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02 - Hessischer VGH, Urteil vom 8.12.2005 - 4 UE 1207/05 - BRS 69 Nr. 103 = BauR 2006, 807; in diesem Sinne auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 - BauR 2006, 651).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Eigentümer von Grundstücken, die im Dorfgebiet liegen oder nur den Schutz dort gelegener Grundstücke beanspruchen können, sind in verstärktem Umfang verpflichtet, Gerüche hinzunehmen, die mit dem Betrieb von Biogasanlagen verbunden sind (vgl. VGH BW vom 3.5.2006 BauR 2006, 1870, 759; Nds OVG vom 14.3.2007 BauR 2007, 1192).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 8 S 2223/11

    § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB vermittelt keinen Nachbarschutz

    Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass zwischen der von dem Beigeladenen errichteten Anlage und dem Grundstück des Antragstellers ein Abstand von 300 m besteht und auch aus diesem Grunde wenig für eine Geruchsbelastung des Antragstellers spricht, die über das Maß des Zumutbaren hinausgeht (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 - VBlBW 2006, 473).
  • VG Hannover, 17.11.2006 - 12 B 4639/06

    Rechtmäßigkeit einer Teilbaugenehmigung für eine Flachsiloplatte als Teil einer

    Da die Biogasanlage mit Einsatzstoffen betrieben wird, deren Handhabung für ein Dorfgebiet ortsüblich ist, muss der Antragsteller mit Geruchsimmissionen, wie z.B. Gülle-, Festmist- oder Silagegeruch, die trotz der bereits genannten Maßnahmen zur Minimierung von Emissionen möglicherweise von ihr ausgehen, auch rechnen (vgl. VGH Stuttgart, Beschl. v. 03.05.2006 - 3 S 771/06 -).
  • VG Ansbach, 03.05.2012 - AN 3 K 11.01239

    Baurecht (Nachbarschutz)

    Insoweit bezieht sich der BayVGH auf VGHBW, Beschluss vom 3. Mai 2006 Az. 3 S 771/06, NVwZ-RR 2006, 599.
  • VG Neustadt, 13.05.2009 - 5 L 323/09

    Nachbarn können geplante landwirtschaftliche Gerätehalle nicht verhindern

    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen ( VGH BW, Beschluss v. 3.5.2006, 3 S 771/06 , veröffentlicht in [...]).
  • VG München, 18.09.2009 - M 11 S 09.2949

    Biogasanlage; Siloplatte; Füllhöhenbegrenzung; Geruchsemissionen

    Bei der Bewertung dieser Gerüche im Rahmen des Rücksichtnahmegebots (hier: Verhältnis zur Wohnbebauung im Dorfgebiet) kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der Biogasanlage rechtlich um einen landwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO i. V. m. § 201 BauGB handelt (vgl. VGH BW v. 3.5.2006 Az. 3 S 771/06 = DVBl 2006 S. 1057 f. - nur Leitsatz -).
  • VG Würzburg, 09.09.2008 - W 4 K 08.652

    Baugenehmigung; Ablehnung nur wegen des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde;

  • VG Würzburg, 08.12.2009 - W 4 K 09.916

    Nachbarklagen, Begriff des Nachbarn; landwirtschaftliche Biogasanlage im

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