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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09   

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https://dejure.org/2009,12560
OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09 (https://dejure.org/2009,12560)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 3 S 79.09 (https://dejure.org/2009,12560)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 3 S 79.09 (https://dejure.org/2009,12560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Ausländerbehörde zum Erlass einer Abschiebungsandrohung gem. § 59 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz bei Nichtvorliegen eines förmlichen Asylantrages; Unterscheidung von Asylantrag und Asylgesuch; Vorliegen eines Asylantrages bei ausdrücklichem Verzicht gegenüber ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 14 Abs. 2 Satz 2, AsylVfG § 13 Abs. 1, AufenthG § 59 Abs. 3, AsylVfG § 14 Abs. 1, AsylVfG § 55 Abs. 1 Satz 1

  • Judicialis

    AufenthG § 59; ; AsylVfG § 13 Abs. 1; ; AsylVfG § 14; ; AsylVfG § 67 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Ausländerbehörde zum Erlass einer Abschiebungsandrohung gem. § 59 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz bei Nichtvorliegen eines förmlichen Asylantrages; Unterscheidung von Asylantrag und Asylgesuch; Vorliegen eines Asylantrages bei ausdrücklichem Verzicht gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09
    Dies gilt namentlich, wenn sich der Ausländer, wie hier, nicht darauf beruft, dass die Ausländerbehörde ihrer aus § 14 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG folgenden Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung eines bei ihr eingereichten schriftlichen Asylantrags nicht genügt habe, sondern es im Gegenteil ausdrücklich ablehnt, einen Asylantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264; hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1998 - 7 TZ 413/98 -, DÖV 1999, 127 sowie bei Juris; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Februar 2008, § 59 AufenthG, Rn. 14).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seinen oben genannten Beschluss vom 3. Dezember 1997 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Ausländerbehörde zwar im Rahmen der Durchsetzung der Ausreisepflicht gegebenenfalls nach Stellung eines (materiellen) Asylgesuchs und bis zur Stellung eines (formellen) Asylantrags beim Bundesamt nach § 14 AsylVfG über auslandsbezogenen Abschiebungsschutz befinden könne, nicht jedoch auch im Rahmen eines Duldungsantrags zur Erlangung eines humanitären Bleiberechts, dem in Wahrheit materiell ein Asylbegehren zu Grunde liege.

  • VGH Hessen, 20.03.1998 - 7 TZ 413/98

    Zuständigkeit für den Erlaß einer Abschiebungsandrohung: Zuständigkeitsabgrenzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09
    Dies gilt namentlich, wenn sich der Ausländer, wie hier, nicht darauf beruft, dass die Ausländerbehörde ihrer aus § 14 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG folgenden Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung eines bei ihr eingereichten schriftlichen Asylantrags nicht genügt habe, sondern es im Gegenteil ausdrücklich ablehnt, einen Asylantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264; hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1998 - 7 TZ 413/98 -, DÖV 1999, 127 sowie bei Juris; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Februar 2008, § 59 AufenthG, Rn. 14).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09
    Aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2006 - 1 B 126/05 - (NVwZ 2006, 830, sowie bei Juris, mit weiteren Fundstellen) folgt nichts Gegenteiliges.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09
    Damit sind auch Duldungsgründe nach § 60 a Aufenthaltsgesetz nicht zu prüfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 18 B 2801/04 -, InfAuslR 2005, 146, zit. nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97

    Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09
    Dies gilt namentlich, wenn sich der Ausländer, wie hier, nicht darauf beruft, dass die Ausländerbehörde ihrer aus § 14 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG folgenden Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung eines bei ihr eingereichten schriftlichen Asylantrags nicht genügt habe, sondern es im Gegenteil ausdrücklich ablehnt, einen Asylantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264; hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1998 - 7 TZ 413/98 -, DÖV 1999, 127 sowie bei Juris; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Februar 2008, § 59 AufenthG, Rn. 14).
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