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   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97   

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VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97 (https://dejure.org/1998,7481)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1998 - 3 S 960/97 (https://dejure.org/1998,7481)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 3 S 960/97 (https://dejure.org/1998,7481)
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Friedhof-Osterweiterung

§§ 1 Abs. 6, 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, (hier unbeachtliches) Abwägungsdefizit;

§ 13 BauGB aF, keine erneute Anhörung erforderlich vor Beschlußfassung über einen inhaltlich unveränderten, aber ausführlicher begründeten Bebauungsplanentwurf;

Tankstelle mit Kfz-Werkstatt ist idR nichtstörender Betrieb iSv § 3 Abs. 1 BestG;

zu den Ausnahmevoraussetzungen des § 8 Abs. 2 BestG und ihrer Bedeutung in der Bauleitplanung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der Genehmigungsfähigkeit von Ausnahmen hinsichtlich der Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Damit fehlt es an der für die Fehlererheblichkeit i.S. des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB erforderlichen konkreten Möglichkeit, daß ohne den Abwägungsmangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.1981 - 4 C 57.80, DVBl. 1982, 354).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, daß sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1 und vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Für die Planungsreife ist vielmehr entscheidend, ob jedenfalls für das Gebiet des maßgeblichen Bebauungsplans abzusehen ist, daß sich im weiteren Fortschreibungsverfahren an den im Flächennutzungsplanentwurf vorgesehenen Darstellungen nichts mehr ändern wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.10.1984 - 4 N 4.84 -, NVwZ 1985, 485).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Die Rechtfertigung einer Planfestsetzung, die mit der Entziehung einer dem Eigentümer möglichen Grundstücksnutzung verbunden ist, setzt deshalb nicht die absolute Unumgänglichkeit des Bebauungsplans zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben voraus, sondern verlangt lediglich, daß die Festsetzung objektiv vernünftigerweise geboten und das Eigentumsrecht als entgegenstehender Belang bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.8.1997 - 4 BN 4.97 -, ZfBR 1997, 328 und Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, UPR 1991, 235).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, daß sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1 und vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85

    Friedhofserweiterung - Abstandsvorschriften des BestattG BW und Abwägungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90

    Entwicklungsgebot - Parallelverfahren im Sinne des BauGB § 8 Abs 3 S 1;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Es genügt vielmehr regelmäßig, wenn die Baurechtsbehörde künftige Ausnahmen in Aussicht stellt (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 18.6.1998 - 8 S 1950/97).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
    Die Rechtfertigung einer Planfestsetzung, die mit der Entziehung einer dem Eigentümer möglichen Grundstücksnutzung verbunden ist, setzt deshalb nicht die absolute Unumgänglichkeit des Bebauungsplans zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben voraus, sondern verlangt lediglich, daß die Festsetzung objektiv vernünftigerweise geboten und das Eigentumsrecht als entgegenstehender Belang bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.8.1997 - 4 BN 4.97 -, ZfBR 1997, 328 und Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, UPR 1991, 235).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 3 S 1119/04

    Voraussetzungen für die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen

    Die Erforderlichkeit fehlt lediglich dann, wenn eine Planung erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BauR 1993, 585 ; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 23.7.1998 - 3 S 960/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Die Erforderlichkeit fehlt lediglich dann, wenn eine Planung erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BauR 1993, 585 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 23.7.1998 - 3 S 960/97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 50/10

    Nachweispflichten für das Vorliegen der städtebauliche Erforderlichkeit der

    - 3 S 960/97 -, juris Rn. 25, wobei sich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Eigentumsschutzes des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG die konzeptionellen (Bedarfs-)Anforderungen an die Planung erhöhen, wenn privates Grundstückseigentum fremdnützig als öffentliche Friedhofsfläche in Anspruch genommen werden soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Die Erforderlichkeit fehlt lediglich dann, wenn eine Planung erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BauR 1993, 585 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 23.7.1998 - 3 S 960/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00

    Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Infrastrukturbeitrag;

    Ob für die konkrete Planung (einschließlich Dimensionierung) allerdings ein Bedarf besteht, ist nicht auf der Ebene des Abs. 3, sondern im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu ermitteln und zu gewichten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juli 1998 - 3 S 960/97 -, dok. in JURIS, Leitsatz in VGHBW-Ls 1998, Beilage 10, B 2-3; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 7. Aufl. 1999, § 1 Rdnr. 26).
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