Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020

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   LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20   

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LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20 (https://dejure.org/2021,8024)
LG Freiburg, Entscheidung vom 18.03.2021 - 3 S 98/20 (https://dejure.org/2021,8024)
LG Freiburg, Entscheidung vom 18. März 2021 - 3 S 98/20 (https://dejure.org/2021,8024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Herabstufung um eine Mietwagenklasse bei zehnjährigem Fahrzeug

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 BGB, § 823 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 115 Abs 1 Nr 1 VVG, § 287 ZPO
    Herabstufung um eine Mietwagenklasse bei der Unfallschadensregulierung älterer Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Herabstufung der Mietwagenkosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Objektiv erforderliche Mietwagenkosten bei einem zehn Jahre alten Fahrzeug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zehnjähriges Alter des Unfallfahrzeugs rechtfertigt bei Ermittlung der Mietwagenkosten Herabstufung um eine Mietwagenklasse - Zumutbare Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs oder Tragung der Mehrkosten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 10 U 29/87

    Älterer eigener Wagen; Nutzungsausfall; Mietwagen

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Sei es dem Geschädigten nicht möglich, ein altersgemäßes Fahrzeug anzumieten, so obliege es ihm, ein klassenniedrigeres anzumieten oder aber die Mehrkosten selbst zu tragen (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 18.7.2013, 3 S 122/13, Rn. 11; LG Freiburg, Urteil vom 21.02.2017, 9 S 99/16; LG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2014, 20 O 315/14 Rn. 57 ff.; OLG Oldenburg, 11 U 92-99 Rn.19; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.1987, 10 U 29/87, Rn. 8 ff.; zitiert jeweils nach juris).
  • LG Freiburg, 18.07.2013 - 3 S 122/13

    Ersatz eines merkantilen Minderwerts und restlicher Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Sei es dem Geschädigten nicht möglich, ein altersgemäßes Fahrzeug anzumieten, so obliege es ihm, ein klassenniedrigeres anzumieten oder aber die Mehrkosten selbst zu tragen (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 18.7.2013, 3 S 122/13, Rn. 11; LG Freiburg, Urteil vom 21.02.2017, 9 S 99/16; LG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2014, 20 O 315/14 Rn. 57 ff.; OLG Oldenburg, 11 U 92-99 Rn.19; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.1987, 10 U 29/87, Rn. 8 ff.; zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Jena, 05.04.2016 - 5 U 855/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mietwagenkosten bei Nichtverfügbarkeit

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Denn die Flotten von Mietwagenunternehmen seien gerichtsbekannt praktisch durchgehend mit jungen Fahrzeugen bestückt, da die Fahrzeuge von den Mietwagenunternehmen mit relativ hoher Fluktuation nach kurzer Laufzeit abgegeben würden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.08.2011, 8 S 1322/11; OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2012, 7 U 269/12; OLG Jena, Urteil vom 05.04.2016, 5 U 855/14; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2000, 13 U 149/99).
  • OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12

    Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Denn die Flotten von Mietwagenunternehmen seien gerichtsbekannt praktisch durchgehend mit jungen Fahrzeugen bestückt, da die Fahrzeuge von den Mietwagenunternehmen mit relativ hoher Fluktuation nach kurzer Laufzeit abgegeben würden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.08.2011, 8 S 1322/11; OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2012, 7 U 269/12; OLG Jena, Urteil vom 05.04.2016, 5 U 855/14; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2000, 13 U 149/99).
  • LG Stuttgart, 19.12.2014 - 20 O 315/14
    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Sei es dem Geschädigten nicht möglich, ein altersgemäßes Fahrzeug anzumieten, so obliege es ihm, ein klassenniedrigeres anzumieten oder aber die Mehrkosten selbst zu tragen (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 18.7.2013, 3 S 122/13, Rn. 11; LG Freiburg, Urteil vom 21.02.2017, 9 S 99/16; LG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2014, 20 O 315/14 Rn. 57 ff.; OLG Oldenburg, 11 U 92-99 Rn.19; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.1987, 10 U 29/87, Rn. 8 ff.; zitiert jeweils nach juris).
  • LG Duisburg, 17.04.2014 - 12 S 153/13

    Zum Anspruch auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung, Mehrwertsteuer,

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Zumindest bei einem Unfall am Vormittag um 10 Uhr und der Anmietung eines Fahrzeugs erst am Folgetag wie hier hat der Geschädigte einen fühlbaren Nutzungsausfall erlitten und mit der anschließenden Anmietung auch seinen Nutzungswillen dokumentiert (vgl. auch Geigel/Katzenstein, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Rn.193; LG Duisburg, Urteil vom 17.04.2014 - 12 S 153/13).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 13 U 149/99

    Voraussetzungen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs aus einem

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Denn die Flotten von Mietwagenunternehmen seien gerichtsbekannt praktisch durchgehend mit jungen Fahrzeugen bestückt, da die Fahrzeuge von den Mietwagenunternehmen mit relativ hoher Fluktuation nach kurzer Laufzeit abgegeben würden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.08.2011, 8 S 1322/11; OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2012, 7 U 269/12; OLG Jena, Urteil vom 05.04.2016, 5 U 855/14; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2000, 13 U 149/99).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv

    Auszug aus LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
    Denn die Flotten von Mietwagenunternehmen seien gerichtsbekannt praktisch durchgehend mit jungen Fahrzeugen bestückt, da die Fahrzeuge von den Mietwagenunternehmen mit relativ hoher Fluktuation nach kurzer Laufzeit abgegeben würden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.08.2011, 8 S 1322/11; OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2012, 7 U 269/12; OLG Jena, Urteil vom 05.04.2016, 5 U 855/14; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2000, 13 U 149/99).
  • LG Freiburg, 10.03.2023 - 3 S 91/22

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach der sog. Fracke-Methode;

    Diesen sog. Normaltarif schätzt die Kammer gemäß § 287 Abs. 1 ZPO in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, Rn. 78, juris) und seit 2013 (vgl. Kammer, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 3 S 262/11 -, juris; Kammer, Urteil vom 18. März 2021 - 3 S 98/20 -, Rn. 7, juris) nach der sog. Fracke-Methode, dem arithmetischen Mittel der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Mietspiegels.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29722
OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20 (https://dejure.org/2020,29722)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2020 - 3 S 98.20 (https://dejure.org/2020,29722)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 3 S 98.20 (https://dejure.org/2020,29722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SchulG BE, § 5a BesPädSchulAufnV BE, § 4 GsVO, § 122 SchulG BE, § 55a Abs 1 SchulG BE, § 41 Abs 5 SchulG BE, § 18 SchulG BE
    Schule besonderer pädagogischer Prägung; Staatliche Internationale Schulen; Aufnahme; Schulplatz; Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kontingent; subjektive Rechtsverletzung; hochmobil; dauerhaft in Berlin wohnend; Sprachgruppe;Kapazität; fehlendes Schulprogramm; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 67.18

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme an eine Staatliche Internationale Schule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
    Abgesehen davon, dass der parlamentarische Landesgesetzgeber nicht verpflichtet ist, das Aufnahmeverfahren für dauerhaft in Berlin wohnende Kinder selbst zu regeln (vgl. VerfGH Bln, Beschluss vom 10. April 2019 - 5/19 - juris Rn. 20 ff.), besteht hier - auch wegen des geringen Grundrechtseingriffes - ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer organisatorischer Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13).

    Die in § 5a Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 Aufnahme VO-SbP normierte Reservierung von zwei Plätzen pro Klasse für Kinder aus dem Ausland kommender hochmobiler Familien, die sich erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens bis zu zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn bewerben, entspricht der internationalen Ausrichtung der Nelson-Mandela-Schule und dem legitimen Ziel des Verordnungsgebers, den besonderen Schwierigkeiten hochmobiler Familien bei der Suche nach einer geeigneten Schule in Berlin zu begegnen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - 3 S 70.17

    Aufnahme in die Grundschule; (kein) Anspruch auf Erweiterung der Kapazität bzw.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
    Der Senat verneint grundsätzlich ein subjektives Recht der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers auf Einrichtung weiterer Klassen bzw. auf Schaffung weiterer Kapazitäten (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 75.18

    Aufnahme in eine Grundschule mit besonderer pädagogischer Prägung; Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
    Allein ein nach der Errichtung fehlendes oder unzureichendes Schulprogramm berührt regelmäßig keine die Aufnahme betreffenden subjektiven Rechte der Schülerinnen und Schüler (ähnlich bei einer Verletzung innerschulischer Mitwirkungsrechte OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18

    Vergabe von Schulplätzen im Losverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
    Demgegenüber können die Antragsteller entgegen ihrem Antrag (noch) nicht die vorläufige Aufnahme des Antragstellers zu 1) an der von ihnen gewünschten Schule beanspruchen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20

    Grundschule; Aufnahme; zuständige Grundschule; andere Grundschule; Bindung zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 3 S 84.10

    Grundschule; Aufnahme in die -; zuständige Grundschule; andere Grundschule;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
    Gelangt der Antragsteller zu 1) in dem (fiktiven) Losverfahren nicht auf einen der ersten 15 Plätze, ist der Antragsgegner zur Kompensation des Verfahrensfehlers gehalten zu prüfen, ob der auf der fiktiven Nachrückerliste erreichte Platz nach dem Abschluss des ursprünglichen Auswahlverfahrens zu einer Aufnahme geführt hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 3 S 84.10 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21

    Staatliche Internationale Schule - Aufnahme - Kontingent - Sonderregelung wegen

    Abgesehen davon, dass sich die Frequenz des § 5a Abs. 4 AufnahmeVO-SbP im Rahmen dessen hält, was der Verordnungsgeber bei der Einschulung in die zuständige Grundschule nach § 4 Abs. 7 Satz 1 und 2 GsVO vorsieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 - juris Rn. 7), führt allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der für das Schuljahr 2021/2022 zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme, dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2021 - 3 S 114.21

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule im Schuljahr 2021/2022

    Demgegenüber können Schülerinnen und Schüler, die weder ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch ihre Wohnung im Land Berlin haben, nur nach Maßgabe des § 41 Abs. 4 SchulG in eine öffentliche Schule des Landes aufgenommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98/20 - juris Rn. 15 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 124.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 112.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 126.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 128.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 110.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragstellerinnen haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 139.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 100.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

    Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 105.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 98.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 122.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

  • VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 132.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

  • VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 141.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

  • VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 108.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

  • VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 96.23

    Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen

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