Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15381
LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00 (https://dejure.org/2001,15381)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00 (https://dejure.org/2001,15381)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2001 - 3 Sa 1018/00 (https://dejure.org/2001,15381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Danach ist als Arbeitnehmer anzusehen, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, Urt. vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 - EAS Art. 48 EG-Vertrag Nr. 36; EuGH, Urt. vom 02.10.1997 - Rs. c-1/95 - NZA 1997, 1277).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann aber eine Regelung auch dann eine Diskriminierung darstellen, wenn sie zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese Maßnahme nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. EuGH, Urt. vom 13.05.1986 - Rs. 170/84 - NZA 86, 599; EuGH, Urt. vom 14.12.1995 - Rs. C - 444/93 - NZA 96, 131; EuGH, Urt. vom 02.10.1997 - Rs. C - 1/95 - NZA 1997, 1277).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann aber eine Regelung auch dann eine Diskriminierung darstellen, wenn sie zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese Maßnahme nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. EuGH, Urt. vom 13.05.1986 - Rs. 170/84 - NZA 86, 599; EuGH, Urt. vom 14.12.1995 - Rs. C - 444/93 - NZA 96, 131; EuGH, Urt. vom 02.10.1997 - Rs. C - 1/95 - NZA 1997, 1277).
  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Angesichts dieser beträchtlichen rechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten können Angestellte des öffentlichen Dienstes aus der Besoldung gleichbarer Beamter grundsätzlich keine Rechte herleiten, und zwar auch dann nicht, wenn sie mit gleichen Aufgaben wie entsprechende Beamte beschäftigt werden (BAG, Urt. vom 11.04.1979 - 4 AZR 567/77 - AP 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAT , Urt. vom 17.12.1992 - 10 AZR 306/91 - AP 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann aber eine Regelung auch dann eine Diskriminierung darstellen, wenn sie zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese Maßnahme nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. EuGH, Urt. vom 13.05.1986 - Rs. 170/84 - NZA 86, 599; EuGH, Urt. vom 14.12.1995 - Rs. C - 444/93 - NZA 96, 131; EuGH, Urt. vom 02.10.1997 - Rs. C - 1/95 - NZA 1997, 1277).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91

    Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Angesichts dieser beträchtlichen rechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten können Angestellte des öffentlichen Dienstes aus der Besoldung gleichbarer Beamter grundsätzlich keine Rechte herleiten, und zwar auch dann nicht, wenn sie mit gleichen Aufgaben wie entsprechende Beamte beschäftigt werden (BAG, Urt. vom 11.04.1979 - 4 AZR 567/77 - AP 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAT , Urt. vom 17.12.1992 - 10 AZR 306/91 - AP 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Dem steht auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.11.1990 (3 AZR 613/89 - AP 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung) nicht entgegen, die eine für die Feststellung einer mittelbaren Frauendiskriminierung erforderliche stärkere Betroffenheit weiblicher Arbeitnehmer in einem Fall bejaht hat, bei dem der Frauenanteil in der begünstigten Gruppe 82, 3 und in der benachteiligten Gruppe 97, 9 % betrug.
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Denn sonst könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die festgestellten Unterschiede nur zufällige statistische Abweichungen widerspiegeln ( EuGH, Urt. v. 31.05.1995 - Rs. C-400/93 - EAS Art. 119 EG-Vertrag Nr. 36, Rn. 34, 38).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass zugleich das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter unter den von dieser Rechtsnorm Begünstigten wesentlich anders ist (BAG, Urt. vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 - AP 28 zu § 23 a BAT ).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Daher kommt es hier nicht mehr auf die Frage an, ob bei einem Vergleich der Vergütungshöhe isoliert nur auf die unterschiedliche Höhe des Ortszuschlages bei Beamten und Angestellten abgestellt werden kann (in diese Richtung deutet die Entscheidung des EuGH vom 30, 03.2000 - C - 236/98 - EAS Art. 119 EG-Vertrag Nr. 59, Rn. 43) oder ob gerade mit Blick auf die unterschiedlichen Regelungsarten, nämlich Tarifvertrag einerseits und Gesetz andererseits, das Gesamtvergütungsgefüge zu vergleichen ist.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
    Danach ist als Arbeitnehmer anzusehen, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, Urt. vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 - EAS Art. 48 EG-Vertrag Nr. 36; EuGH, Urt. vom 02.10.1997 - Rs. c-1/95 - NZA 1997, 1277).
  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2001 - 3 Sa 1018/00 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht