Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Höhergruppierung im Rahmen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT); Erforderlichkeit des Rückgriffs auf die Ausgangsfallgruppe der Vergütungsgruppe; Vorliegen von qualifizierend wirkenden Tatbestandsmerkmalen der Vergütungsgruppen; Darlegungslast und ...
- Judicialis
DÜG § 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BAT § 22 Abs. 2 Satz 1; ; BAT § 22 Abs. 2 Satz 2; ; BAT § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BAT § 24
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Truppleiters im Forstbereich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 27.08.2003 - 2 Ca 1205/03
- ArbG Ludwigshafen, 27.08.2003 - 2 Ca 1205/93
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
Korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04
Baut jedoch wie hier die in Anspruch genommene Vergütungsgruppe auf vorausgehenden Vergütungsgruppen auf, ist es erforderlich, dass der Kläger auch die Voraussetzungen der Ausgangsgruppen darlegt; dies gilt jedenfalls dann, wenn sie wie hier streitig sind (vgl. BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - BAT § 22, 23 BAT F 2, .Erziehungsdienst, Vergütungsgruppe III Nr. 3).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das qualifizierende Merkmal "Maß der Verantwortung" so zu verstehen, dass dadurch eine erhebliche Heraushebung durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung verlangt wird, wobei die Qualifikation der Heraushebung als erheblich eine beträchtliche gewichtige Heraushebung bedeutet, so dass eine besonders weit reichende hohe Verantwortung zu fordern ist (BAG 20.06.2001, a.a.O.).
- BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04
Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z. B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nach geordnete Bereiche oder die Allgemeinheit zu bearbeiten haben (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; BAG 09.07.97 - 4 AZR 780/95 - Ez. BAT §§ 22, 23 BAT F Punkt 1 Sozialdienst Vergütungsgruppe IV a Nr. 23). - BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76
Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04
Diese besondere Verantwortung kann sich beispielsweise aus der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, der Betreuung wichtiger, ideeller oder materieller Belange des Dienstherren sowie den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat oder auf die Lebensverhältnisse Dritter ergeben (vgl. BAG 14.12.1977, 4 AZR 476/76, EzA Nr. 5 zu §§ 22 bis 23 BAT, Vergütungsgruppe IV b). - BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04
Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z. B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nach geordnete Bereiche oder die Allgemeinheit zu bearbeiten haben (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; BAG 09.07.97 - 4 AZR 780/95 - Ez. BAT §§ 22, 23 BAT F Punkt 1 Sozialdienst Vergütungsgruppe IV a Nr. 23). - BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04
Dazu hatte er die Tatsachen vorzutragen, die das Gericht zur rechtlichen Bestimmung und Bewertung der zugrunde liegenden Arbeitsvorgänge kennen muss (BAG 18.02.1979 - 4 AZR 427/77 - EzA Nr. 22 zu §§ 22 bis 23 BAT).