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   LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03   

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https://dejure.org/2004,29553
LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03 (https://dejure.org/2004,29553)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03 (https://dejure.org/2004,29553)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2004 - 3 Sa 1078/03 (https://dejure.org/2004,29553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung: Fristen gelten auch für Arbeitgeber!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Mit überzeugender Begründung hat aber schon die Kammer 12 des Hessischen Landesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4.4.2003 (Aktenzeichen 12 Sa 250/02 , Seite 26 f der Entscheidungsgründe, Fotokopie Blatt 146 ff, 170 f der Akte) darauf hingewiesen, dass eine Zurechnung der auf Bitten der Staatsanwaltschaft zunächst nicht verwerteten Kenntnisse der Mitarbeiter des Personal- und Organisationsamt jedenfalls mangels Organisationsverschuldens der Beklagten ausscheide.

    Vielmehr knüpfen §§ 626 II BGB , 54 II BAT allein an die Kenntnis des Kündigungsberechtigten an, nicht auch daran, ob dessen Informanten mit der arbeitsrechtlichen Verwertung der Informationen einverstanden sind, die Bestimmung des Laufs der Frist ist der Disposition Dritter entzogen, auch dann, wenn es sich um öffentliche Stellen wie die Staatsanwaltschaft handelt (ebenso schon Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 4.4.2003, 12 Sa 250/02 , Seite 22 f der Entscheidungsgründe, Blatt 166 f der Akte).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Der Arbeitgeber darf aber nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt die außerordentliche Kündigung erklären, sondern nur dann, wenn er aufgrund neuer Tatsachen einen ausreichenden Kenntnisstand für eine Tatkündigung zu haben glaubt (Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 29.7.1994 und 14.2.1996, DB 1994, 146; 96, 2134), Dass die Beklagte eine Tatkündigung erklärt hat, also wegen von ihr als erwiesen erachteter Pflichtverletzungen des Klägers, ist unstreitig (vgl. Schriftsätze des Klägers vom 14.2.2003, S. 2 und 8.11.2003, S. 3, sowie der Beklagten vom 5, 3.2003, S. 2) und kann zudem sowohl der Formulierung im Kündigungsschreiben ("Nach Auswertung der Zeugenaussagen ist davon auszugehen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten auf das Gröbste (vorsätzlich) verletzt haben.") als auch im Anhörungsschreiben an den Personalrat vom 20.9.2002 ("... ist davon auszugehen, dass Herr A seine arbeitsvertraglichen Pflichten auf das Gröbste ...verletzt hat") entnommen worden.
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Der Arbeitgeber darf aber nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt die außerordentliche Kündigung erklären, sondern nur dann, wenn er aufgrund neuer Tatsachen einen ausreichenden Kenntnisstand für eine Tatkündigung zu haben glaubt (Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 29.7.1994 und 14.2.1996, DB 1994, 146; 96, 2134), Dass die Beklagte eine Tatkündigung erklärt hat, also wegen von ihr als erwiesen erachteter Pflichtverletzungen des Klägers, ist unstreitig (vgl. Schriftsätze des Klägers vom 14.2.2003, S. 2 und 8.11.2003, S. 3, sowie der Beklagten vom 5, 3.2003, S. 2) und kann zudem sowohl der Formulierung im Kündigungsschreiben ("Nach Auswertung der Zeugenaussagen ist davon auszugehen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten auf das Gröbste (vorsätzlich) verletzt haben.") als auch im Anhörungsschreiben an den Personalrat vom 20.9.2002 ("... ist davon auszugehen, dass Herr A seine arbeitsvertraglichen Pflichten auf das Gröbste ...verletzt hat") entnommen worden.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Der Kläger hat nach den vom Großen Senat aufgestellten Grundsätzen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.2.1985, NJW 1985, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84] ) auch Anspruch auf vortragsgerechte Weiterbeschäftigung.
  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Der Vertragsteil, der die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, hat die Wahrung der zweiwöchigen Ausschlussfrist darzulegen und zu beweisen (allgemeine Meinung, vgl. zum Beispiel Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.4.1994, NZA 1994, 934 f, [BAG 28.04.1994 - 2 AZR 730/93] K R-Fischermeier, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsschutzrecht, 6. A. 2002, § 626 BGB Nr. 385 ff; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. A. 2002, § 125 RN 38).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Der Beginn der Ausschlussfrist ist nur solange nicht in Gang gesetzt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen, wobei in der Regel die Anhörung des Arbeitnehmers zur Aufklärung dazugehört; der Beginn der Ausschlussfrist darf indessen vor dem Hintergrund des Normzwecks nicht länger als unbedingt nötig hinausgeschoben werden (Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.6.1988 und 31.3.1993, NZA 1989, 105 und DB 94, 839; Erfurter Kommentar/ Müller-Glöge, 4. A. 2004, § 626 BGB ).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
    Der Beginn der Ausschlussfrist ist nur solange nicht in Gang gesetzt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen, wobei in der Regel die Anhörung des Arbeitnehmers zur Aufklärung dazugehört; der Beginn der Ausschlussfrist darf indessen vor dem Hintergrund des Normzwecks nicht länger als unbedingt nötig hinausgeschoben werden (Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.6.1988 und 31.3.1993, NZA 1989, 105 und DB 94, 839; Erfurter Kommentar/ Müller-Glöge, 4. A. 2004, § 626 BGB ).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. März 2004 - 3 Sa 1078/03 - aufgehoben.
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