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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13   

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https://dejure.org/2013,53113
LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13 (https://dejure.org/2013,53113)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13 (https://dejure.org/2013,53113)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 (https://dejure.org/2013,53113)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die von der Bundesagentur erteilte Erlaubnis nach § 1 AÜG auch seit dem 1. Dezember 2011 nicht auf eine nur vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränkt (aA aber LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - NZA-RR 2013, 234; siehe aber auch Pressemitteilung Nr. 73/13 des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 9 AZR 51/13, wonach auch bei einer nicht nur vorübergehenden Überlassung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande kommt, wenn der Verleiher die nach § 1 Abs. 1 AÜG erforderliche Erlaubnis besitzt).

    Es obliegt danach dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Sanktionen angemessen und wirksam sind (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 73/13 des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 9 AZR 51/13).

    Der Gesetzgeber hat bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bewusst nicht die Rechtsfolge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher angeordnet (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 73/13 des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 9 AZR 51/13).

    b) Auch das Unionsrecht gebietet nicht eine richtlinienkonforme Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG dahingehend, dass bei einer nicht nur vorübergehenden Überlassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande kommt (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 73/13 des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 9 AZR 51/13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Damit hat der Gesetzgeber eine bewusste und gewollte (Nicht-)Reglung getroffen, war doch die Rechtslage seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2000 diesbezüglich geklärt (so LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13).

    Primärrecht ist ersichtlich nicht berührt (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13).

    Vertragsgestaltungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung zulässig sind, können nicht im Nachhinein als unzulässige Umgehungsgeschäfte bewertet werden (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13, 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die von der Bundesagentur erteilte Erlaubnis nach § 1 AÜG auch seit dem 1. Dezember 2011 nicht auf eine nur vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränkt (aA aber LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - NZA-RR 2013, 234; siehe aber auch Pressemitteilung Nr. 73/13 des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 9 AZR 51/13, wonach auch bei einer nicht nur vorübergehenden Überlassung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande kommt, wenn der Verleiher die nach § 1 Abs. 1 AÜG erforderliche Erlaubnis besitzt).

    Damit liegt hier im Übrigen auch kein Sachverhalt vor, der mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - zugrunde lag, vergleichbar ist.

  • ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12

    "Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 17. April 2013 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder), Geschäftszeichen 6 Ca 1754/12.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Vertragsgestaltungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung zulässig sind, können nicht im Nachhinein als unzulässige Umgehungsgeschäfte bewertet werden (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13, 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Die Zulässigkeit von Arbeitnehmerüberlassung war an die Einhaltung von Höchstüberlassungsfristen nicht mehr gebunden (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu II. 4 a der Gründe, NZA 2005, 1199).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann demnach weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31, ZTR 2010, 667; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann demnach weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31, ZTR 2010, 667; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
    a) Für eine analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG iVm. § 9 Nr. 1 AÜG im Fall der nicht iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nur vorübergehenden Überlassung eines Leiharbeitnehmers fehlt es an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. zu den Voraussetzungen einer Gesetzesanalogie zB BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - Rn. 13, BAGE 120, 352).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 242 BGB grundsätzlich überhaupt als Rechtsgrundlage für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses herangezogen werden kann (ebenfalls offen gelassen von LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 242 BGB grundsätzlich überhaupt als Rechtsgrundlage für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses herangezogen werden kann (ebenfalls offen gelassen von LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).
  • ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Auch wenn in der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten wurde (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - AP AÜG § 1 Nr. 33 = EzA AÜG § 1 Nr. 17), so bewirkt eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher nicht das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34 = EzA AÜG § 1 Nr. 18; LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).
  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

    Denn die der Fa. T. nach altem Recht erteilte behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird durch Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 ohne ein Handeln der Erlaubnisbehörde nicht automatisch auf eine nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung beschränkt (für eine automatische Beschränkung der behördlichen Erlaubnis durch Änderung des § 1 AÜG zum 01.12.2011 in seiner Hilfsbegründung in Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Fahrerlaubnis-Verordnung unter Verweis auf ein Urteil des VG Münster vom 04.02.2005 - 10 K 3931/03 - Juris: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.; ablehnend bereits Urteil der hiesigen Kammer vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - Juris, nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt beim LAG Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 3 Sa 1092/13).
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