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   LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08   

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https://dejure.org/2008,15963
LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08 (https://dejure.org/2008,15963)
LAG München, Entscheidung vom 19.06.2008 - 3 Sa 118/08 (https://dejure.org/2008,15963)
LAG München, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 3 Sa 118/08 (https://dejure.org/2008,15963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslegung der Begriffe "Anlagen" und "Anlagenteile"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriffe der "Anlagen" und "Anlagenteile" in Nr. 6.1 der Anlage 3 zum Zulagentarifvertrag (ZTV) für die Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (DB AG); Auslegung des Zulagentarifvertrages der DB AG

  • Judicialis

    BGB § 133; ; ZTV DB AG Anlage 3 Nr. 6.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Klage auf Erschwerniszulage eines Schlossers bei der Deutschen Bahn AG - Auslegung des tariflichen Anlagenbegriffs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04

    Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer

    Auszug aus LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08
    Auch die Berufungskammer gelangt auf der Grundlage der vom Arbeitsgericht zutreffend wiedergegebenen, vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Tarifverträgen (aus jüngerer Zeit z. B. BAG 29.08.2001 - 4 AZR 337/00; BAG 29.09.2004 - 10 AZR 89/04; BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05) zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten des Klägers in den Schienenfahrzeugen, insbesondere am Auspuff, Motor und Getriebe, bei einer am wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien orientierten Auslegung (§ 133 BGB) ungeachtet der dabei eintretenden Temperatur-exposition nicht als Arbeiten an heißen Anlagen oder Anlageteilen im Sinne von Ziffer 6.1 der Anlage 3 zum ZTV anzusehen sind.
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08
    Auch die Berufungskammer gelangt auf der Grundlage der vom Arbeitsgericht zutreffend wiedergegebenen, vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Tarifverträgen (aus jüngerer Zeit z. B. BAG 29.08.2001 - 4 AZR 337/00; BAG 29.09.2004 - 10 AZR 89/04; BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05) zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten des Klägers in den Schienenfahrzeugen, insbesondere am Auspuff, Motor und Getriebe, bei einer am wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien orientierten Auslegung (§ 133 BGB) ungeachtet der dabei eintretenden Temperatur-exposition nicht als Arbeiten an heißen Anlagen oder Anlageteilen im Sinne von Ziffer 6.1 der Anlage 3 zum ZTV anzusehen sind.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08
    Auch die Berufungskammer gelangt auf der Grundlage der vom Arbeitsgericht zutreffend wiedergegebenen, vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Tarifverträgen (aus jüngerer Zeit z. B. BAG 29.08.2001 - 4 AZR 337/00; BAG 29.09.2004 - 10 AZR 89/04; BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05) zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten des Klägers in den Schienenfahrzeugen, insbesondere am Auspuff, Motor und Getriebe, bei einer am wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien orientierten Auslegung (§ 133 BGB) ungeachtet der dabei eintretenden Temperatur-exposition nicht als Arbeiten an heißen Anlagen oder Anlageteilen im Sinne von Ziffer 6.1 der Anlage 3 zum ZTV anzusehen sind.
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Juni 2008 - 3 Sa 118/08 - aufgehoben.
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