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LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 313 Abs 2 BGB, BAT
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine Anwendbarkeit des TVöD/TV-L - keine ergänzende Vertragsauslegung wegen fehlender Vertragslücke - Störung der Geschäftsgrundlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung des ersetzenden Tarifvertrages bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 313; BGB § 611 Abs. 1
Einbeziehung des ersetzenden Tarifvertrages bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf bestimmten Tarifvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 03.07.2007 - 6 Ca 11/07
- LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (22)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 30, zitiert nach Juris).Dies bedeutet für die Auslegung von Bezugnahmeklauseln, dass ihr Bedeutungsgehalt in erster Linie anhand des Wortlauts zu ermitteln ist (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 31, zitiert nach Juris).
Zwar könnten im Streitfall die Auslegungsgrundsätze zur sogenannten Gleichstellungsabrede herangezogen werden (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 625/05 - Rn 24, zitiert nach Juris; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - zitiert nach Juris), da es sich im Streitfall um einen vor dem 01. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag handelt (sogenannter Altfall).
Sie beruhen auf der Vorstellung, dass mit einer von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Verweisungsklausel lediglich eine möglicherweise fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 27, zitiert nach Juris).
Im Übrigen haben Motive des Erklärenden, soweit sie nicht in dem Wortlaut der Erklärung oder in sonstiger, für die Gegenseite hinreichend deutlich erkennbarer Weise ihren Niederschlag finden, außer Betracht zu bleiben (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 30 zitiert nach Juris).
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06
Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
In die Auslegung einzubeziehen sind auch die den Parteien erkennbaren Begleitumstände der Erklärung, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 19.9.2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 20 zitiert nach Juris).Zwar fehlt eine für zeitdynamische Verweisungen typische Formulierung, das auch "ändernde Tarifverträge" bzw. die in Bezug genommenen Tarifverträge in ihrer "jeweils geltenden Fassung" anwendbar sein sollen (vgl. dazu BAG 19.9.2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22 zitiert nach Juris).
Ein solcher Wille der Parteien ergibt sich aus der beabsichtigten Zukunftswirkung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - , NZA 1991, 736, (738); BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn 30 zitiert nach Juris; BAG 05. April 2006 - 4 AZR 390/05 - Rn 43, zitiert nach Juris; BAG 19.9.2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22).
Der als Anspruchsgrundlage maßgebliche TV-Zuwendung für Angestellte ist als ein den BAT ergänzender Tarifvertrag nur allgemein und nicht nach Datum und Gegenstand eindeutig bezeichnet (vgl. dazu BAG 19.9.2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22).
- BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Solche weiteren Umstände müssen schon deshalb vorliegen, weil die Arbeitsvertragsparteien eben diese Rechtsfolge auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbaren können (so BAG 30.8.2000 - 4 AZR 581/99 - Rn. 21 zitiert nach Juris).bb) Da im Streitfall die Dynamik durch den Wortlaut der Regelung dahingehend begrenzt wird, dass das Arbeitsverhältnis dem BAT nur zeitdynamisch unterstellt wird (vgl. dazu BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - Rn 21 zitiert nach Juris), soll durch sie lediglich die übliche Tarifentwicklung mit vollzogen werden.
- BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das …
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
c) Selbst wenn man von einer Regelungslücke ausgehen würde, käme man im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zu einer Anwendung des TVöD/TV-L. Im Ergebnis darf die ergänzende Vertragsauslegung nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (vgl. z.B.: BAG 03. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach Juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)). - BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Hierfür muss feststehen, dass ohne die Schließung der Lücke die Erreichung des Vertragszwecks nicht gesichert wäre, mithin ohne diese Vervollständigung eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54 - Rn 17 zitiert nach Juris; BGH 22.4.1953 - II ZR 143/52 - Rn 6 zitiert nach Juris; BGH 25.6.1980 - VIII ZR 260/79 - Rn 15 zitiert nach Juris; BGH 13.5.1993 - IX ZR 166/92 - Rn 24 zitiert nach Juris). - BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Hierfür muss feststehen, dass ohne die Schließung der Lücke die Erreichung des Vertragszwecks nicht gesichert wäre, mithin ohne diese Vervollständigung eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54 - Rn 17 zitiert nach Juris; BGH 22.4.1953 - II ZR 143/52 - Rn 6 zitiert nach Juris; BGH 25.6.1980 - VIII ZR 260/79 - Rn 15 zitiert nach Juris; BGH 13.5.1993 - IX ZR 166/92 - Rn 24 zitiert nach Juris). - BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Hierfür muss feststehen, dass ohne die Schließung der Lücke die Erreichung des Vertragszwecks nicht gesichert wäre, mithin ohne diese Vervollständigung eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54 - Rn 17 zitiert nach Juris; BGH 22.4.1953 - II ZR 143/52 - Rn 6 zitiert nach Juris; BGH 25.6.1980 - VIII ZR 260/79 - Rn 15 zitiert nach Juris; BGH 13.5.1993 - IX ZR 166/92 - Rn 24 zitiert nach Juris). - BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
c) Selbst wenn man von einer Regelungslücke ausgehen würde, käme man im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zu einer Anwendung des TVöD/TV-L. Im Ergebnis darf die ergänzende Vertragsauslegung nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (vgl. z.B.: BAG 03. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach Juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)). - BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92
Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der …
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Hierfür muss feststehen, dass ohne die Schließung der Lücke die Erreichung des Vertragszwecks nicht gesichert wäre, mithin ohne diese Vervollständigung eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54 - Rn 17 zitiert nach Juris; BGH 22.4.1953 - II ZR 143/52 - Rn 6 zitiert nach Juris; BGH 25.6.1980 - VIII ZR 260/79 - Rn 15 zitiert nach Juris; BGH 13.5.1993 - IX ZR 166/92 - Rn 24 zitiert nach Juris). - BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07
Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf …
Auszug aus LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Während sich die zeitdynamische Bezugnahmeklausel auf das Zeitmoment beschränkt, wirkt die inhaltsdynamische Bezugnahmeklausel oder "Tarifwechselklausel" auch betrieblich und fachlich dynamisch (vgl. BAG 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - NZA 2003, 390 (391,392);… BAG 29.8.2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 17 zitiert nach Juris; BAG 15.4.2008 - 9 AZR 159/07 - Rn 60 zitiert nach Juris). - BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01
Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang
- BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
- BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04
Vertrag zugunsten Dritter
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter
- BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
Zuwendung - Vertragsauslegung
- BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …
- BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag
- BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05
Auslegung einer Tarifvereinbarung
- BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95
Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
- BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
- BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90
Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag
- BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
- LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 264/09
Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen …
Zum einen wird eine Anwendbarkeit des TVöD bei einem nicht in einem Arbeitgeberverband organisierten Arbeitgeber abgelehnt, wenn der Arbeitsvertrag die Geltung des BAT und der diesen ergänzenden Tarifverträge vorsieht (LAG Hessen 30. Mai 2008, 3 Sa 1208/07, juris).Sie rechtfertigt keine uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsvertrages für jede Tarifentwicklung (vgl. LAG Hessen, 30. Mai 2008, a.a.O.).
Bereits die fehlende Tarifbindung einer der Vertragsparteien, insbesondere des Arbeitgebers, verdeutlicht, dass es nicht ihrem Willen entspricht, jeder Tarifentwicklung ohne nähere Prüfung uneingeschränkt Raum zu geben (vgl. LAG Hessen, 30. Mai 2008, a.a.O.).
Vor dem Hintergrund, dass sie die an und für sich trotz ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft - jedenfalls auf den ersten Blick - grundsätzlich sachnäheren Tarifverträge der Bundestarifgemeinschaft des D5 R1 K3 gerade nicht zum Gegenstand der Bezugnahmeklausel gemacht hat, lag es bei grundlegenden Umstrukturierungen des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes, wie sie mit dem TVöD vorgenommen worden sind (vgl. dazu im Einzelnen LAG Hessen, 30. Mai 2008, a.a.O.) im Interesse der Beklagten, diese nur nachzuvollziehen, wenn sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird (…vgl. LAG Hamm, 3. September 2009, a.a.O.).
d) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. LAG Hessen, 30. Mai 2008, a.a.O.;… LAG Hamm, 3. September 2009, a.a.O.).
Nichts anderes würde es aber bedeuten, wenn man auf dem Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Bezugnahme auf den TVöD käme (vgl. LAG Hessen, 30. Mai 2008, a.a.O.).
- LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des …
Sie rechtfertigt keine uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsvertrages für jede Tarifentwicklung (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, Juris).Bereits die fehlende Tarifbindung einer der Vertragsparteien, insbesondere des Arbeitgebers, verdeutlicht, dass es nicht ihrem Willen entspricht, jeder Tarifentwicklung ohne nähere Prüfung uneingeschränkt Raum zu geben (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).
Vor dem Hintergrund, dass sie die an und für sich trotz ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft - jedenfalls auf den ersten Blick - grundsätzlich sachnäheren Tarifverträge der Bundestarifgemeinschaft des D5 gerade nicht zum Gegenstand der Bezugnahmeklausel gemacht hat, lag es bei grundlegenden Umstrukturierungen des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes, wie sie mit dem TVöD vorgenommen worden sind (vgl. dazu im Einzelnen LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.) im Interesse der Beklagten, diese nur nachzuvollziehen, wenn sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird (…vgl. LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).
(4) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.;… LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).
Nichts anderes würde es aber bedeuten, wenn man auf dem Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Bezugnahme auf den TVöD käme (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08
Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf …
Sie rechtfertigt keine uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsvertrages für jede Tarifentwicklung (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, Juris).Bereits die fehlende Tarifbindung einer der Vertragsparteien, insbesondere des Arbeitgebers, verdeutlicht, dass es nicht ihrem Willen entspricht, jeder Tarifentwicklung ohne nähere Prüfung uneingeschränkt Raum zu geben (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).
Vor dem Hintergrund, dass sie die an und für sich trotz ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft - jedenfalls auf den ersten Blick - grundsätzlich sachnäheren Tarifverträge der Bundestarifgemeinschaft des D5 gerade nicht zum Gegenstand der Bezugnahmeklausel gemacht hat, lag es bei grundlegenden Umstrukturierungen des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes, wie sie mit dem TVöD vorgenommen worden sind (vgl. dazu im Einzelnen LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.) im Interesse der Beklagten, diese nur nachzuvollziehen, wenn sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird (…vgl. LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).
(d) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.;… LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).
Nichts anderes würde es aber bedeuten, wenn man auf dem Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Bezugnahme auf den TVöD käme (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08
Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher …
Sie rechtfertigt keine uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsvertrages für jede Tarifentwicklung (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, Juris).Bereits die fehlende Tarifbindung einer der Vertragsparteien, insbesondere des Arbeitgebers, verdeutlicht, dass es nicht ihrem Willen entspricht, jeder Tarifentwicklung ohne nähere Prüfung uneingeschränkt Raum zu geben (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).
Vor dem Hintergrund, dass sie die an und für sich trotz ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft - jedenfalls auf den ersten Blick - grundsätzlich sachnäheren Tarifverträge der Bundestarifgemeinschaft des D7 R4 K3 gerade nicht zum Gegenstand der Bezugnahmeklausel gemacht hat, lag es bei grundlegenden Umstrukturierungen des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes, wie sie mit dem TVöD vorgenommen worden sind (vgl. dazu im Einzelnen LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.) im Interesse der Beklagten, diese nur nachzuvollziehen, wenn sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird (…vgl. LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).
(4) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.;… LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).
Nichts anderes würde es aber bedeuten, wenn man auf dem Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Bezugnahme auf den TVöD käme (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).
- LAG Düsseldorf, 05.01.2011 - 7 Sa 1006/10
Statische Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst
Die Berufungskammer schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm, Urteil vom 03.11.2009, 14 Sa 264/09 und des Landesarbeitsgerichts Hessen, Urteil vom 30.05.2008, 3 Sa 1208/07, jeweils zitiert nach juris, an.Wie bereits das Landesarbeitsgericht Hessen in seiner Entscheidung vom 30.05.2008, 3 Sa 1208/07 (m.w.N.) ausgeführt hat, muss - ehe zu einer ergänzenden Vertragsauslegung geschritten werden darf - überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke feststellbar sein.
Nichts anderes würde es aber bedeuten, wenn man auf dem Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Bezugnahme auf den TVöD käme (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 30.05.2008, a.a.O.).
Dazu hat das Landesarbeitsgericht Hessen in seiner Entscheidung vom 30.05.2008, 3 Sa 1208/07, zitiert nach juris, folgende gravierende Unterschiede herausgestellt:.
- LAG Hamm, 26.03.2009 - 11 Sa 1639/08
Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame …
Regeln auch die Bestimmungen des TV-L in das Arbeitsverhältnis der Parteien einbezieht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 05.06.2008 - 3 Sa 94/08 - n.rkr. [Az. BAG: 4 AZR 501/08] - a.A. Hess. LAG 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07-). - LAG Hamm, 15.01.2010 - 19 Sa 399/09
Vergütung einer Altenpflegerin bei Bezugnahme auf Tarifwerke des "öffentlichen …
d) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch dann nicht, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen nicht als allgemeine Geschäftsbedingungen sähe und - wie das Arbeitsgericht - infolge der Ersetzung des BAT durch den TVöD bzw. TV-L von der Notwendigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung ausgeht (vgl. insoweit nur die Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein vom 14.01.2009 - 3 Sa 259/08 bzw. vom 05.06.2009 - 3 Sa 84/08; des LAG Hamm vom 06.10.2009 - 9 Sa 898/09, vom 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08 und vom 03.05.2007 - 11 Sa 1041/06;… LAG Niedersachsen vom 15.09.2008 - 14 Sa 1737/07 bzw. vom 30.01.2008 - 2 Sa 1267/07 bzw. 2 Sa 1268/07, 2 Sa 1269/07 und 2 Sa 1270/07 ( = BAG vom 10.06.2009 - 4 AZR 194 bis 197/08), ArbG Bielefeld vom 09.10.2007 - 3 Ca 2008/07 sowie ArbG Freiburg (Breisgau) vom 21.10.2008 - 3 Ca 323/08 und aus der Literatur: Müller/Welkoborsky a.a.O. 1385; Fieberg NZA 2005, 1226, auch Hanau NZA 2005, 189 (292), a. A. Hessisches LAG vom 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, ArbG Müster vom 05.10.2006 - 2 Ca 1022/06 und vom 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06 in: NZA-RR 2007, 24f.; Hümmerich/Mäßen in: NZA 2005, 961). - LAG Niedersachsen, 14.06.2010 - 8 Sa 717/09
Geltung des Tarifvertrags für denöffentlichen Dienst (TVöD) bei …
Die tatsächliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Inhalt (Hessisches LAG vom 30. Mai 2008 - 3 Sa 1208/07 - nv). - LAG Niedersachsen, 14.06.2010 - 8 Sa 451/09
Geltung des Tarifvertrags für denöffentlichen Dienst (TVöD) bei …
Die tatsächliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Inhalt (Hessisches LAG vom 30. Mai 2008 - 3 Sa 1208/07 - nv). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09
Inbezugnahme des TVöD - Vereinbarung der Weitergeltung des BMT-G-O in der …
Insoweit sind auch die Anforderungen des Hessisches LAG in der Entscheidung vom 30. Mai 2008 (3 Sa 1208/07 - Juris, zu B I 2 der Gründe mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 8/2009 Anm. 5) erfüllt, wonach eine Inbezugnahme des TVöD nicht nur eine zeitdynamische, sondern auch eine inhaltsdynamische Verweisungsregelung voraussetzt. - LAG Düsseldorf, 10.08.2011 - 7 Sa 534/11
Unklare arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge; Entfristungsklage im …
- LAG Hamm, 05.02.2009 - 11 Sa 1316/08
Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame …
- LAG Niedersachsen, 27.04.2009 - 8 Sa 1834/08
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Nachfolgetarifverträge zur Einmalzahlung
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - 10 Sa 41/12
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel