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LAG München, 21.07.2005 - 3 Sa 13/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld des Arbeitnehmers wegen Mobbings oder Bossings
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 253; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 826
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 253 § 823 Abs. 1 § 826
Keine Ersatzansprüche wegen Arbeitsplatzschikane bei unklarer Täter-Opfer-Zuordnung - Mobbing und Bossing - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 21.09.2004 - 1 Ca 8/04
- LAG München, 21.07.2005 - 3 Sa 13/05
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Weiter ist erforderlich, dass bei Ausspruch der Abmahnung eine Täter-Opfer-Konstellation gegeben ist; dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer als Adressat der Abmahnung seinerseits zur Zuspitzung des zugrundeliegenden Konflikts beigetragen hat (vergleiche hierzu LAG München, Urteil vom 21.07.2005, 3 Sa 13/05, Rn. 26, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Weiter ist erforderlich, dass bei Ausspruch der Abmahnung eine Täter-Opfer-Konstellation gegeben ist; dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer als Adressat der Abmahnung seinerseits zur Zuspitzung des zugrundeliegenden Konflikts beigetragen hat (vergleiche hierzu LAG München, Urteil vom 21.07.2005, 3 Sa 13/05, Rn. 26, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
Weiter ist erforderlich, dass bei Ausspruch der Abmahnung eine Täter-Opfer-Konstellation gegeben ist; dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer als Adressat der Abmahnung seinerseits zur Zuspitzung des zugrundeliegenden Konflikts beigetragen hat (vergleiche hierzu LAG München, Urteil vom 21.07.2005, 3 Sa 13/05, Rn. 26, juris).