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LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eventuelle subjektive Klagehäufung; Begründung einer Streitgenossenschaft; Verwirkung der Ansprüche aus einem Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 09.12.1998 - 2 Ca 438/98
- LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
Streitverkündung: Wirkung im Verhältnis Nebenintervenient - Hauptpartei; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 245/88
Wirkung der Streitverkündung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Berlin, 26.09.1991 - 98 Ca 13493/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92
Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 13.04.1983 - 4 N 2/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund …
Eine solche eventuelle subjektive Klagehäufung ist unzulässig (LAG Bremen Urteil vom 10.9.1999 - 3 Sa 132/99- ; OLG Hamm Urteil vom 22.9.2004 - 31 U 56/04 - beide zit. n. Juris) . - LAG Hessen, 07.06.2013 - 14 Sa 1076/12
Betriebsübergang - Klagefrist - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang - …
Eine solche ist nicht zulässig (BAG 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - BAGE 73, 30; BAG 24.06.2004 - 2 AZR 215/03 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 5; LAG Düsseldorf 29.07.2005 - 12 Sa 484/05 - MDR 2006, 217; LAG Bremen 10.09.1999 - 3 Sa 132/99 - Juris) , weil sich die Bedingung des Obsiegens oder Unterliegens gegen einen Streitgenossen für den anderen nicht als prozessuale, sondern als außerprozessuale Bedingung darstellt.