Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5960
LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15 (https://dejure.org/2016,5960)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15 (https://dejure.org/2016,5960)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 3 Sa 1331/15 (https://dejure.org/2016,5960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (so zuletzt BAG 19.03.2014, 5 AZR 954/123 unter Hinweis auf BAG 19.09.2012, 5 AZR 678/11 und BAG 12.12.2012, 5 AZR 355/12).

    Nicht zur Arbeitszeit zählt hingegen der Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers bis zu dem Ort, an dem die Arbeit beginnt, somit der Weg vom Betreten des Betriebsgeländes bis zur Umkleidestelle ( BAG 19.09.2012, aaO).

    Zur Ermittlung dieser Zeitspanne ist ein modifizierter subjektiver Maßstab anzulegen, denn der Arbeitnehmer darf seine Leistungspflicht nicht frei selbst bestimmen, sondern muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten ( BAG vom 19.03.2014, aaO unter Bezugnahme auf BAG vom 19.09.2012, 5 AZR 678/11 ) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Das Transparenzgebot schließt dabei das Bestimmtheitsgebot ein ( BAG 31.08.2005, DB 2006 1273 ).

    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht ( BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66 ).

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Die Zulässigkeit einer Schätzung setzt dabei voraus, dass der Anspruchsteller ausreichend greifbare Anhaltspunkte für eine Schätzung vorträgt (BGH 26.11.1986, NJW 1987, 909).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Es steht dem Gericht nicht frei, das Vorliegen und die die Schätzung nach bloßer Billigkeit vorzunehmen (BAG 26.09.2012, DB 2013, 122).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Eine Schätzung darf nur unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte "in der Luft" hinge und willkürlich wäre (BGH 05.03.1998, DB 1998, 1324).
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Umkleidezeiten gehören danach zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt ( BAG 17.11.2015, 1 ABR 76/13).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (so zuletzt BAG 19.03.2014, 5 AZR 954/123 unter Hinweis auf BAG 19.09.2012, 5 AZR 678/11 und BAG 12.12.2012, 5 AZR 355/12).
  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht ( BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66 ).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15
    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht ( BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66 ).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Februar 2016 - 3 Sa 1331/15 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Herford, 26.11.2020 - 1 Ca 1147/19
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (LAG Hamm, Urteil vom 17.02.2016 - 3 Sa 1331/15, juris Rn. 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht