Rechtsprechung
LAG Köln, 18.02.2004 - 3 Sa 1392/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Auszubildender, Kündigung, Schriftform
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 15 Abs. 3 BBiG
Auszubildender, Kündigung, Schriftform - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Ausbildungsvertrages; Einhaltung der Formvorschriften bei einer Kündigung; Benachrichtigung des Arbeitgebers bei Fernbleiben von der betrieblichen oder schulischen Ausbildungsstätte; Pflicht zum rechtzeitigen und ...
- Judicialis
BBiG § 15 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBiG § 15 Abs. 3
Begründungspflicht bei Kündigung eines Auszubildenden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung auch von Azubis nur mit konkreten Gründen!
- advogarant.de (Kurzinformation)
Eine Kündigung muss mit konkreten Tatsachen begründet werden
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.11.2003 - 15 Ca 8912/03
- LAG Köln, 18.02.2004 - 3 Sa 1392/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 08.01.2003 - 7 Sa 852/02
Berufsausbildungsverhältnis; Kündigung, außerordentliche; Kündigungsgründe; …
Auszug aus LAG Köln, 18.02.2004 - 3 Sa 1392/03
Daher kann sich der Arbeitgeber in einem späteren Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Kündigung regelmäßig auch nur auf solche Gründe berufen, die er in formwirksamer Weise im Kündigungsschreiben mitgeteilt hat (LAG Köln, Urteil vom 08.01.2003 - 7 Sa 852/02 -).