Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004

Rechtsprechung
   LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9834
LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,9834)
LAG München, Entscheidung vom 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,9834)
LAG München, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 3 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,9834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Widerrufs einer erteilten betrieblichen Altersversorgungszusage; Anforderungen an das Bestehen eines Feststellungsinteresses; Anforderungen an die Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Rechtliche ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BGB § 611
    Widerruf einer als Gesamtzusage unter Änderungsvorbehalt erteilten betrieblichen Altersversorgungszusage - Gleichbehandlungsgrundsatz bei Ablösung der Gesamtzusage durch Neufassung entsprechender Arbeitgeberrichtlinien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01

    Änderung von Versorgungsregelungen

    Auszug aus LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03
    Die Richtlinien stellen damit eine Versorgungsordnung dar, die für die betroffenen Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung hatte (Rechtsprechungsnachweise zur Gesamtzusage z.B. Erfurter Kommentar/Preis, 4. Aufl., § 611 BGB Rn. 259; vgl. auch z.B. BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01).

    Ausreichend ist auch insoweit die im Unternehmen übliche Bekanntgabe, z.B. durch Auslegung oder Aushang an den nach den Gepflogenheiten im Unternehmen maßgebenden Veröffentlichungsstellen (vgl. LAG Berlin vom 9.3.2001 - 19 Sa 25 96/00) oder durch Rundschreiben (vgl. den dem Urteil des BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - zugrundeliegenden Sachverhalt).

    Dürfen bedeutet nicht Müssen; der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen (BAG vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01).

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03
    Im übrigen bedarf ein solches Angebot nach herrschender Meinung - der das Berufungsgericht folgt - gem. § 151 BGB keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung (vgl. BAG vom 13.3.1975 AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

    Auszug aus LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03
    Gegen die generelle Zulässigkeit eines Widerrufs- bzw. Änderungsvorbehalts bei einer Gesamtzusage bestehen keine generellen Bedenken (vgl. ErfKomm/Preis a.a.O.; BAG vom 14.6.1995 - 5 AZR 126/94, Leitsatz 1).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2004 - 3 Sa 1400/03 - aufgehoben.
  • LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06

    Altersversorgungszusage, Widerruf

    Das Landesarbeitsgericht München hat die Klage auf die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03 - abgewiesen, weil die mit den Richtlinien vom 18.07.1962 dem Kläger in Form einer Gesamtzusage gegebenen Altersversorgungszusage mit einem Bruttoversorgungssatz von maximal 75 % durch die Richtlinien vom 22.12.1980 wirksam widerrufen worden und für diesen Widerruf ein Zugang bei jedem einzelnen Arbeitnehmern, also auch dem Kläger, nicht erforderlich sei.

    Wegen des Vortrags der Parteien im Berufungsverfahren 3 Sa 1400/03 wird auf die Schriftsätze der Beklagten vom 28.01.2004 und des Klägers vom 15.03.2004 und 15.07.2004 sowie auf die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2004 verwiesen.

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9221
LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,9221)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,9221)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 2004 - 3 Sa 1400/03 (https://dejure.org/2004,9221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist; Voraussetzung für die Sittenwidrigkeit einer während der gesetzlichen Wartezeit erklärten ordentlichen Kündigung; Rückgriff auf die Generalklausel des§ 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn es ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; KSchG § 1; ; ZPO § 313 III; ; ArbGG § 65 II c; ; ArbGG § 69 II

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
    Anders kann es sich verhalten, wenn der Arbeitgeber absichtlich oder aufgrund einer auf Missachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers beruhende Gedankenlosigkeit einen Kündigungszeitpunkt wählt, der den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigt (BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/2000 - EZA Nr. 3 zu § 242 BGB, Kündigung).

    In dem der Entscheidung vom BAG vom 05.04.2001 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber einer ebenfalls arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin gekündigt, kurz nachdem ihr Lebensgefährte an Krebs verstorben war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1402/03

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei Ablauf der Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
    Dieses End-Urteil ist Gegenstand des unter dem Aktenzeichen 3 Sa 1402/03 geführten Berufungsverfahrens.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB nichtig sein, wenn sie aus anderen Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfasst sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt und deshalb nicht mehr vom Recht gebilligt werden kann (vgl. BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - EZA Nr. 2 zu § 242 BGB 2002 Kündigung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1402/03

    Kündigung zur Unzeit

    Auf die Berufung der Beklagten hat das erkennende Gericht durch Urteil vom 05.03.2004 die Entscheidung abgeändert und die Klage abgewiesen (Az.: 3 Sa 1400/03).

    Wie das erkennende Gericht in der unter dem gleichen Datum ergangenen Entscheidung in der Sache 3 Sa 1400/03 festgestellt hat, hat die Kündigung der Beklagten das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08

    Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als

    Daneben besteht grundsätzlich kein Raum mehr, durch Krankheit motivierte Kündigungen aus dem Gesichtspunkt des § 242 BGB für unwirksam zu erklären (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03 - dokumentiert in Juris).
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