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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07   

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LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 (https://dejure.org/2007,18176)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 (https://dejure.org/2007,18176)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 3 Sa 1406/07 (https://dejure.org/2007,18176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der tätigkeitsbezogenen Zwecksetzung im Haushaltsplan für Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Ziff. 7 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG); Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts bei einem datierten Wegfallvermerk ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Erweist sich die Prognose des Arbeitgebers im Nachhinein als (teilweise) unzutreffend, so hat er im Rahmen der Entfristungskontrollklage des Arbeitsnehmers im Einzelnen darzulegen, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist als bei Vertragsschluss prognostiziert (vgl. BAG 7 AZR 218/04 vom 13. Oktober 2004, NZA 05, 401; BAG 7 AZR 7/04 vom 25. August 2004, NZA 05, 357).

    a) Da nach einhelliger Meinung die Vorschrift des § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG keine abschließende Aufzählung von den die Befristung rechtfertigenden Sachgründen enthält, können auch sonstige, vor Inkrafttreten der Regelung des § 14 Abs. 1 TzBfG von der Rechtsprechung anerkannte Sachgründe eine Befristungsabrede nach § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG stützen (vgl. BAG 7 AZR 218/04 vom 13. Oktober 2004 a. a. O.; BAG 7 AZR 20/06 vom 17. Januar 2007, NZA 07, 566 zu II. 2. b) cc) (1) d. Gr.).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Die ausdrückliche Zuordnung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht erforderlich, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmers aus Mitteln dieser Stelle erfolgt (vgl. BAG 7 AZR 542/00 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 443; BAG 7 AZR 758/98 vom 22. März 2000, NZA 00, 881; BAG 7 AZR 579/98 vom 3. November 1999).
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Die ausdrückliche Zuordnung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht erforderlich, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmers aus Mitteln dieser Stelle erfolgt (vgl. BAG 7 AZR 542/00 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 443; BAG 7 AZR 758/98 vom 22. März 2000, NZA 00, 881; BAG 7 AZR 579/98 vom 3. November 1999).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem das Berufungsgericht folgt (vgl. etwa BAG 7 AZR 654/03 vom 13. Oktober 2004, NZA 05, 469; BAG 7 AZR 541/04 vom 21. Dezember 2005, NZA 06, 321).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Dies ist nicht gegeben, wenn Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bereitgestellt werden und keine tätigkeitsbezogene Zwecksetzung erfolgt ist (vgl. BAG 7 AZR 193/06 vom 14. Februar 2007, NZA 07, 871; BAG 7 AZR 316/06 vom 18. April 2007; BAG 7 AZR 419/05 vom 18. Oktober 2006, NZA 07, 332; vgl. auch LAG Köln 11 Sa 507/06 vom 15. Dezember 2006, AuR 07, 323).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Dies ist nicht gegeben, wenn Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bereitgestellt werden und keine tätigkeitsbezogene Zwecksetzung erfolgt ist (vgl. BAG 7 AZR 193/06 vom 14. Februar 2007, NZA 07, 871; BAG 7 AZR 316/06 vom 18. April 2007; BAG 7 AZR 419/05 vom 18. Oktober 2006, NZA 07, 332; vgl. auch LAG Köln 11 Sa 507/06 vom 15. Dezember 2006, AuR 07, 323).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Die ausdrückliche Zuordnung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht erforderlich, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmers aus Mitteln dieser Stelle erfolgt (vgl. BAG 7 AZR 542/00 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 443; BAG 7 AZR 758/98 vom 22. März 2000, NZA 00, 881; BAG 7 AZR 579/98 vom 3. November 1999).
  • LAG Köln, 15.12.2006 - 11 Sa 507/06

    Haushaltsbefristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Dies ist nicht gegeben, wenn Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bereitgestellt werden und keine tätigkeitsbezogene Zwecksetzung erfolgt ist (vgl. BAG 7 AZR 193/06 vom 14. Februar 2007, NZA 07, 871; BAG 7 AZR 316/06 vom 18. April 2007; BAG 7 AZR 419/05 vom 18. Oktober 2006, NZA 07, 332; vgl. auch LAG Köln 11 Sa 507/06 vom 15. Dezember 2006, AuR 07, 323).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 487/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer "künftig wegfallenden" Stelle, Fehlen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    bb) Durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Annahme gesichert, ein undatierter kw-Vermerk reiche für die Befristung des Arbeitsvertrages wegen haushaltsrechtlicher Vorgaben nicht aus (vgl. BAG 7 AZR 487/85 vom 16. Januar 1987, NZA 88, 279; vgl. auch Lakies NZA 97, 745 zu II. 3. und III. 2. b)).
  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07
    Erweist sich die Prognose des Arbeitgebers im Nachhinein als (teilweise) unzutreffend, so hat er im Rahmen der Entfristungskontrollklage des Arbeitsnehmers im Einzelnen darzulegen, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist als bei Vertragsschluss prognostiziert (vgl. BAG 7 AZR 218/04 vom 13. Oktober 2004, NZA 05, 401; BAG 7 AZR 7/04 vom 25. August 2004, NZA 05, 357).
  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06

    Zu den Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2007 - 3 Sa 1406/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Im Ergebnis kann nicht von einer hinreichenden Widmung der Haushaltsmittel gesprochen werden (so im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07, juris).

    (1) Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung im Parallelfall einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin der Beklagten in der Minijobzentrale in Cottbus angenommen, selbst ein datierter kw-Vermerk verhelfe der Befristung aus haushaltsrechtlicher Warte nicht zur Wirksamkeit, weil nach den Umständen des vorliegenden Falles gerade ausgeschlossen werden könne, dass sich die Vertreterversammlung als Haushalts(gesetz)geber der Beklagten mit den Verhältnissen der Stelle der Klägerin befasst und festgestellt habe, für ihre Beschäftigung auf dieser Stelle bestehe nur ein vorübergehender Bedarf (Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07, juris).

    Das genügt für eine haushaltsrechtlich verbindliche Vorgabe nicht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08

    Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    28 Es kann unentschieden bleiben, ob das in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG geregelte Haushaltsbefristungsprivileg bei einem über haushalts gesetz geberische Entscheidungen hinausgehenden Geltungsbereichsverständnis generellen verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeitsbedenken unterliegt, weil dies letztlich auf eine Selbstermächtigung zu rechtmäßigen arbeitsvertraglichen Befristungsabreden ohne entsprechende Legitimation hinausliefe (so aber [bezogen auf eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Hochschule, die sich selbst einen Haushaltsplan gibt]: LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2007 - 6 Sa 2102/06 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 35 [Revision zugelassen und eingelegt beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 7 AZR 360/07]; offen gelassen für die Bundesagentur für Arbeit: LAG Niedersachsen 17. Oktober 2007 - 15 Sa 535/07 - ZTR 2008, 396; kritisch gleichfalls: LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2007 - 3 Sa 1406/07 - zitiert nach juris [Revision zugelassen und eingelegt beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 7 AZR 162/08]; vgl. auch: Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2004, Rn. 219; auf die besondere Bedeutung des Budgetrechts der Parlamente stellt ab: KR/Lipke, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 221a).
  • ArbG Essen, 02.04.2008 - 4 Ca 4028/07
    (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - nv. zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 - in: NZA 2007, Seite 332 - 335; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 - nv.).

    Dies stellt keine haushaltsrechtliche Vorgabe dar, die eine Befristung außerhalb des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich rechtfertigen kann (so ausdrücklich LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07 - nv.).

  • LAG Hamm, 23.04.2009 - 17 Sa 2003/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

    Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z. B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 16.10.2008 a. a. O., LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07; Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 217 a; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 219; a. A. KR/Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rn. 229; ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 72; LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, ZTR 2000, 37).
  • LAG Hamm, 08.06.2009 - 17 Sa 903/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

    Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, aber nicht unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z. B. durch die Bundesregierung bedarf (BAG, 16.10.2008 a. a. O., LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07; Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 217 a; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rn. 219; a. A. KR/Lipke, a.a.O., § 14 TzBfG Rn. 229; Erfk/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 72; LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, ZTR 2000, 37).
  • ArbG Cottbus, 05.05.2009 - 6 Ca 89/09

    Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln als Befristungsgrund für ein

    Nach einer Auffassung werden von dieser Vorschrift nur Haushaltsmittel erfasst, die von einem Gesetzgeber in einem förmlichen Haushaltsgesetz ausgewiesen worden sind (LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2007 ­ 6 Sa 2102/06, Juris, Rn. 25; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2007 ­ 3 Sa 1406/07, Juris Leitsatz; Ascheid ­ Backhaus, Kündigungsrecht, 3. Auflage, § 14 Rn. 103).
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