Rechtsprechung
LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung aufgrund des Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung einer muslimischen Arbeitnehmerin wegen Tragens eines Kopftuchs während der Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 13.04.2000 - 3 Ca 293/99
- LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3650
- NZA-RR 2001, 632
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95
Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Entscheidend ist hier allein, dass der Betriebsrat die persönlichen und sozialen Daten der Klägerin bei seiner Anhörung kannte, so dass es auf eine diesbezüglich eingehende Information durch die Beklagte nicht mehr ankam (vgl. BAG, DB 1986, 332; DB 1995, 979 ; NZA 1998, 536). - BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88
Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert …
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Kommt er zum Tragen, so ist die Klägerin im Sinne des § 297 BGB jedoch dauernd außer Stande, ihre dem Anspruch der Beklagten entsprechende, mit ihrer Grundrechtsstellung aber kollidierende vertragliche Pflicht zu erfüllen (BAG, NJW 1990, S. 203), so dass ein an ihre Person gebundenes dauerndes Beschäftigungshindernis besteht. - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Entscheidend ist hier allein, dass der Betriebsrat die persönlichen und sozialen Daten der Klägerin bei seiner Anhörung kannte, so dass es auf eine diesbezüglich eingehende Information durch die Beklagte nicht mehr ankam (vgl. BAG, DB 1986, 332; DB 1995, 979 ; NZA 1998, 536).
- BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Auch im Beamtenrecht ist es anerkannt, dass der Dienstherr mit der Funktion des Beamten nicht vereinbare Akzente seiner äußeren Erscheinung untersagen darf (…vgl. z.B. BVerwG, NJW 1990, S. 2266; BVerfG, NJW 1991, S. 1477). - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Entscheidend ist hier allein, dass der Betriebsrat die persönlichen und sozialen Daten der Klägerin bei seiner Anhörung kannte, so dass es auf eine diesbezüglich eingehende Information durch die Beklagte nicht mehr ankam (vgl. BAG, DB 1986, 332; DB 1995, 979 ; NZA 1998, 536). - BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 45.87
Männliche dienstkleidungspflichtige Zollbeamte - Generelles Verbot - Verletzung …
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Auch im Beamtenrecht ist es anerkannt, dass der Dienstherr mit der Funktion des Beamten nicht vereinbare Akzente seiner äußeren Erscheinung untersagen darf (vgl. z.B. BVerwG, NJW 1990, S. 2266;… BVerfG, NJW 1991, S. 1477). - VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00
Auswahl; Beamter; Bekenntnis; Bekenntnispflicht; Bekleidung; Eignung; …
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Ob einem staatlichen Schulträger bis "jede Toleranzgrenze eindeutig" überschritten und "der Schulfrieden nachhaltig gestört wird" ein solches Experiment zugemutet werden darf (VerwG Lüneburg, NJW 2001, S. 767, 770, 771), muss im vorliegenden Zusammenhang dahingestellt bleiben. - LAG Hamm, 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91
Direktionsrecht: Kleidungsvorschriften für Mitarbeiter
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Dies gilt besonders dann, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - auf Kunden und deren Vorstellungen Rücksicht zu nehmen hat (vgl. LAG Hamm, BB 1992, S. 430, 431) und unter anderem durch die äußere Erscheinung seines Personals "eine Aussage über Image, Stil und Trend des Unternehmens" treffen will (…vgl. BAG AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972, S. 978). - ArbG Mannheim, 16.02.1989 - 7 Ca 222/88
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Aufgrund des Arbeitsvertrages ist der Arbeitnehmer zur Einordnung, d.h. zur Übernahme einer durch den Arbeitsvertrag festgelegten Funktion innerhalb eines fremden Arbeits- oder Lebensbereichs verpflichtet; er schuldet daher ein Gesamtverhalten, das darauf gerichtet ist, nach Maßgabe der von ihm übernommenen Funktion die berechtigten Interessen des Arbeitgebers nicht zu schädigen und im Rahmen des Zumutbaren wahrzunehmen" (vgl. ArbG Mannheim, BB 1989, S. 1201). - BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55
Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des …
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00
Zur Verfolgung solcher Ziele darf der Arbeitgeber sogar - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung - eine besondere Dienstkleidung vorschreiben (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; BAG AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2001 - 3 Sa 1448/00 - aufgehoben. - ArbG Kassel, 17.03.2011 - 9 Ca 379/10
Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung an Samstagen - Weisungsrecht
Geschützt ist danach jedes Verhalten, welches sich als ein Bekenntnisakt darstellt, unabhängig davon, ob es generell als Erfüllung einer religiösen Pflicht erscheint oder lediglich einer religiösen Tradition oder einem religiösen Brauch Ausdruck verleiht (vgl. Hess. LAG 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00, NZA-RR 2001, 632).