Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7443
LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09 (https://dejure.org/2009,7443)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2009 - 3 Sa 15/09 (https://dejure.org/2009,7443)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2009 - 3 Sa 15/09 (https://dejure.org/2009,7443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Berücksichtigung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung

  • Judicialis

    TV-L § 16 Abs. 2 Satz 2; ; TV-L § 16 Abs. 2 Satz 3; ; TV-L § 16 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kurzschmuck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überblick über Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Eingruppierung nach TVöD / TV-L

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Gegen seine Zulässigkeit bestehen auch insoweit keine Bedenken, als er eine Stufenzuordnung zum Gegenstand hat (BAG 26.06.2008 - 6 AZR 498/07 - ZTR 2008, 547 f.).

    Der Personalbedarf muss andernfalls quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend abgedeckt werden können (vgl. BAG 26.06.2008 - 6 AZR 498/07 - ZTR 2008, 547 f., zu II 3 c cc (3) der Gründe; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen, TV-L, Stand 3/2008, § 16 Randnummer 22).

    Einer (Ermessens-)Entscheidung des beklagten Landes über die Berücksichtigung der vorherigen Tätigkeiten hätte es daher nur bedurft, wenn der Kläger als bestqualifizierter Bewerber nicht bereit gewesen wäre, ohne (teilweise) Berücksichtigung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit die zu besetzenden Stelle beim O.-H.-Gymnasium in O. zu übernehmen (vgl. BAG 26.06.2008 a. a. O.).

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    (1) Die Tarifvertragsparteien haben bei der tariflichen Normsetzung den Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG zu beachten (BAG 29.01.2008 - 3 AZR 214/06 - ZTR 2008, 377 bis 379, zu B I 1 b aa der Gründe).

    Die Abwägung ist ein Problem der so genannten praktischen Grundrechtskonkurrenz (BAG 29.01.2008 - 3 AZR 214/06 - a. a. O., zu B I 1 b aa der Gründe).

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Es muss mit anderen Worten ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlen, es sich also um eine Regelung handeln, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (BAG 30.10.2008 - 6 AZR 682/07 - EzA-SD 2008, Nr. 23, 10 bis 11, zu II 2 c aa der Gründe).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Die durch Artikel 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und die sich daraus ergebende Tarifautonomie werden durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt (BVerfG 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93 - NJW 1999, 3033 ff., zu B II 1 c aa der Gründe).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Eine solche zeitliche Verklammerung ist dem Arbeitsrecht auch sonst bei der Bestimmung eines nachwirkenden Besitzstandsschutzes nicht fremd, wenn trotz einer Unterbrechung das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (vgl. bspw. zu § 1 Abs. 1 KSchG, BAG 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 - NZA 1999, 481).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Der eventual-kumulierte Klageantrag ist als so genannter Eingruppierungsfeststellungsantrag im öffentlichen Dienst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (z. B. 06.06.2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff. m. w. Nw.).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 - NJW 2003, 737 ff., zu B I der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - 7 Sa 80/08
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Dahingestellt bleiben kann, ob § 16 Abs. 1 Satz 4 TV-L dem Arbeitgeber ein freies Bestimmungsrecht oder aber lediglich einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. LAG Baden-Württemberg 13.02.2009 - 7 Sa 80/08 - zu 3 d der Gründe).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09
    Der eventual-kumulierte Klageantrag ist als so genannter Eingruppierungsfeststellungsantrag im öffentlichen Dienst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (z. B. 06.06.2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff. m. w. Nw.).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2019 - 10 Sa 9/19

    Zutreffende tarifliche Stufenzuordnung - TV-L - Vergütungsdifferenzansprüche

    Erforderlich wäre darüber hinaus aber, dass arbeitsmarktbedingt kein anderer Bewerber für die Stelle in Betracht gekommen wäre (vgl. vgl. LAG Baden-Württemberg 17. September 2009 - 3 Sa 15/09 - juris Rn. 40).

    (vgl. LAG Baden-Württemberg 17. September 2009 - 3 Sa 15/09 - juris Rn. 37 ff. und 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - juris Rn. 101 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 2017 - 8 Sa 331/17 - juris Rn. 47).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L bei Mehrfachbefristung - Anrechnung förderlicher

    § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L soll lediglich dem Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Bewerbern einen größeren Spielraum gewähren, nicht aber einen eigenständigen tariflichen Rechtsanspruch trotz vorbehaltloser Unterzeichnung des Arbeitsvertrags begründen (LAG Baden-Württemberg 17.09.2009 - 3 Sa 15/09 Rn. 40 f).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 331/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Anforderungen an

    § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L soll lediglich dem Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Bewerbern einen größeren Spielraum gewähren, nicht aber einen eigenständigen tariflichen Rechtsanspruch trotz vorbehaltloser Unterzeichnung des Arbeitsvertrags begründen (so auch LAG Baden-Württemberg 17.09.2009 - 3 Sa 15/09 - I 2 d der Gründe, juris; 21.03.2011 - 22 Sa 76/10 -II 3 a der Gründe, ZTR 2011, 426 ff.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2014 - 4 Sa 155/13

    Zur Abgrenzung von Überleitung und Neueinstellung eines Arbeitnehmers bei

    Der Personalbedarf muss andernfalls quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend abgedeckt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 498/07; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2009 - 3 Sa 15/09).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11581
LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09 (https://dejure.org/2009,11581)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.07.2009 - 3 Sa 15/09 (https://dejure.org/2009,11581)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 3 Sa 15/09 (https://dejure.org/2009,11581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Vergütung, Vergütungsansprüche, Vergütungsgrundsätze, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Nichtbeachtung, Rechtsfolgen, kollektivrechtlich, mitbestimmungswidrig, individualrechtlich, Vergütungsstrukturen

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Fortgeltung gesetzlich vorgegebener Entlohnungsgrundsätze bei mitbestimmungswidriger Einführung einer Mindestentgelttabelle nach Wegfall gesetzlicher Vorgabe

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht bei Entlohnungsgrundsätzen

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 10

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Fortgeltung gesetzlich vorgegebener Entlohnungsgrundsätze bei mitbestimmungswidriger Einführung einer Mindestentgelttabelle nach Wegfall gesetzlicher Vorgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2141
  • NZA-RR 2009, 647
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09
    Sie bleiben ohne jedwede "Novation", sprich ohne jedwede Erklärungshandlungen weiterhin schlicht maßgeblich (vgl. BAG vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07, zitiert nach JURIS m. w. N., Rz. 28).

    Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie jedoch betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlich weiter gültig (vergl. BAG vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 Rz. 28).

    Auch bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmervertretung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungen, die die bestehende Vertragsgrundlage übersteigen (BAG vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - zitiert nach JURIS, Rz. 37 m. w. N.).

    Rechtsfolge eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen die Beteiligung des Betriebsrats bei der Änderung kollektiver Entlohnungsgrundsätze ist, dass der Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Beachtung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundätze zu erhalten (BAG vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - zitiert nach JURIS, Rz. 38 m. w. N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08

    Eingruppierung, Änderung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Verweigerung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09
    Nachdem der Betriebsrat der Eingruppierung der Klägerin in die Entgeltgruppe 3a, Stufe 3 dieser Mindestentgelttabelle widersprochen hatte, hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens mit Beschluss vom 03.06.2008 - Az. 5 TaBV 2/08 - entschieden, dass die Zustimmung des Betriebsrates nicht zu ersetzen war.

    Das ist rechtskräftig mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08 - festgestellt worden.

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09
    Die unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats einseitig vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen sind insoweit unwirksam, wie "dadurch Ansprüche der Arbeitnehmer vereitelt oder geschmälert" werden (BAG vom 20.08.1991 - 1 AZR 326/90 - zitiert nach JURIS, Rz. 32 m. w. N.).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09
    Mitbestimmungspflichtig ist auch die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze durch den Arbeitgeber (BAG vom 11.06.2002 - Az. 1 AZR 390/01 - zitiert nach JURIS, Rz. 25, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2009 - 1 Sa 47a/09

    Vergütungshöhe nach Ersetzung des BAT durch den TV-L

    Auch ein Hinweis auf die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 01.07.2009 ( 3 Sa 15/09) kann das Begehren der Klägerin nicht stützen.

    Die Klägerin des Verfahrens 3 Sa 15/09 war eine der beiden Mitarbeiterinnen, deren Eingruppierung im Verfahren 5 TaBV 2/08 strittig war.

    Die Zulassung der Revision ergibt sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, ferner aus der Abweichung zum Urteil der 3. Kammer vom 07.07.2009 (3 Sa 15/09).

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