Rechtsprechung
LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 10 Abs. 4 Satz 1, 9 Nr. 2 AÜG, § 199 Abs. 1 BGB
Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG - Tarifverträge der CGZP
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 15.07.2011 - 1 Ca 2297/11
- LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10
Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des …
Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11
Allgemeine Regel ist dabei, dass Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs zusammenfallen (zuletzt BAG, 09.08.2011, DB 2012, 122). - ArbG Dortmund, 15.07.2011 - 1 Ca 2297/11
Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.07.2011 - 1 Ca 2297/11 - abgeändert:. - ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11
Bindung an ausdrücklich vereinbarte Einzelarbeitsvertrags-Ausschlussfristen …
Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11
Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist. - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11
Das Element der Kenntnis in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bezieht sich dabei auf die tatsächlichen Umstände, Tatsachen und nicht auf zutreffende rechtliche Wertung (BGH, 25.02.1999, NJW 1999, 2041). - BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11
Zwar ist dann, wenn ein Anspruch auf Gewährung gleicher Arbeitsbedingungen gemäß § 10 Abs. 4, § 9 Nr. 2 AÜG für die Dauer der Überlassung besteht, ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG, 23.03.2011, DB 2011, 1526); der Gesamtvergleich der Entgelte hat dabei wie beispielsweise für Zeiträume des Annahmeverzuges derart zu erfolgen, dass anderweitiger Verdienst für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges anzurechnen ist (vgl. dazu beispielsweise BAG, 29.08.1999, EzA BGB § 615 Nr. 96).
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. März 2012 - 3 Sa 1526/11 - wird zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 08.10.2012 - 13 Sa 1532/11
Auskunftsanspruch zur Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund …
Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung und gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen der Abweichung von Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte (LAG Hamm, Urteil vom 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11 - sowie Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.07.2012 - 6 Sa 90/12 -) zuzulassen. - LAG Nürnberg, 08.05.2013 - 4 Sa 565/12
Ausschlussfrist - Neuregelung - Alt-Ansprüche
Nach der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13.03.2013 (5 AZR 424/12) bestätigten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21.03.2012 (3 Sa 1526/11 - zitiert in juris) beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren für die von einem Leiharbeitnehmer geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche aus § 10 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 9 Nr. 2 AÜG (Equal-Pay-Anspruch) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Leiharbeitnehmer Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen hat, vgl. § 199 Abs. 1 BGB.