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   LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11   

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https://dejure.org/2012,3999
LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 (https://dejure.org/2012,3999)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 (https://dejure.org/2012,3999)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 3 Sa 1544/11 (https://dejure.org/2012,3999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Equal-Pay-Gebot des § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG; Arbeitsengelt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsengelt; Bemessung bei Leiharbeitnehmer bei unwirksamen Tarifverträgen [CGZP]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10

    Aussetzung des Verfahrens nach § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG - Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Das Erfordernis einer solchen Aussetzung wird dabei auch unter dem Aspekt bejaht, dass auch für die Vergangenheit eine andere Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht nicht zu erwarten steht (ArbG Freiburg, 13.04.2011, DB 2011, 1001).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Grundsätzlich können zwar die Arbeitsvertragsparteien auch auf fehlerhafte Tarifverträge verweisen (BAG, 22.01.2002, EzA BUrlG § 13 Nr. 58); grundsätzlich gilt allerdings der Auslegungsgrundsatz, dass Parteien einen Tarifvertrag nur so in Bezug nehmen wollen, wie er auch tarifrechtlich gilt (BAG, 07.12.1977, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Eine Aussetzung ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn eine Entscheidungserheblichkeit offensichtlich nicht gegeben ist (BAG, 28.01.2008, NZA 2008, 489).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Von einer fehlenden Tariffähigkeit der CGZP bei Abschluss der für den Rechtsstreit der Parteien einschlägigen Tarifverträge, insbesondere des Manteltarifvertrages vom 29.11.2004 und des Entgelttarifvertrages vom 09.07.2008 sowie davor liegender Entgelttarifverträge, war nach Auffassung der Kammer nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 im Verfahren 1 ABR 19/10 (EzA TVG § 2 Nr. 31) auszugehen.
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Da der Anspruch auf Gewährung gleicher Arbeitsbedingungen gemäß § 10 Abs. 4, 9 Nr. 2 AÜG während der Dauer der Überlassung besteht, ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG, 23.03.2011, DB 2011, 1526).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 11 Ta 10/11

    Aussetzung einer equal-pay-Klage

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Soweit eine Aussetzung für nicht erforderlich gehalten wird, wird dies im Wesentlichen damit begründet, ein Erfordernis ergebe sich nicht, wenn die Tarifunfähigkeit bereits einmal festgestellt worden sei und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könne (hierzu beispielsweise LAG Hamm, 30.06.2011, 8 Sa 387/11; LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011, 4 Ta 130/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011, DB 2012, 119).
  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Nürnberg, 19.09.2011 - 2 Ta 128/11

    Aussetzung - Tariffähigkeit - Ermessen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11

    Arbeitnehmerüberlassung - CGZP - "equal-pay" - Aussetzung - Rechtskraft

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 6 Ta 99/11

    Aussetzung wegen Abhängigkeit von der Tariffähigkeit einer Vereinigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11

    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 2012 - 3 Sa 1544/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 2012 - 3 Sa 1544/11 - insoweit aufgehoben, als es die Klage abgewiesen hat.

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2012 - 16 Sa 302/12

    Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers bei

    Dabei hemmt nur ein wirksamer Tarifvertrag die Rechtsfolge des § 10 Abs. 4 AÜG (LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11, zitiert nach juris, Rn. 197; LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 -7 Sa 1318/11 - DB 2012, 119, Rn. 35; Ulber, NZA 2009, 232, 235).

    Hinzu kam, dass es keine gerichtliche Entscheidung gab, die die Wirksamkeit der CGZP-Tarifverträge angenommen hatte (vgl. LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - a.a.O., Rn. 242), im Gegenteil das BAG bereits in einer früheren Entscheidung eine fehlende Tariffähigkeit der CGZP in Betracht gezogen hatte (BAG vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - NZA 2009, 957, Rn. 18).

    Denn diese ist nach §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 ArbGG offenkundig unzuständig, über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Tarifverträgen zu befinden (vgl. LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - a.a.O., Rn. 243).

    bb)Der Beklagte ist der Behauptung des Klägers auch in der Berufung nur durch pauschales Bestreiten entgegen getreten, obwohl es eines Bestreitens im Einzelnen und in erheblicher Art bedurft hätte (BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 - a.a.O., Rn. 36; LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - a.a.O., Rn. 280).

    (1)Die einzelvertragliche Bezugnahme auf einen unwirksamen Tarifvertrag ist grundsätzlich wirksam möglich (BAG vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - NZA 2002, 1041, Rn. 45; vom 07.12.1977 - 4 AZR 474/76 - DB 1978, 356, Rn. 13 a.E.; LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - a.a.O., Rn. 258; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - zit. nach juris, Rn. 41; LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - BB 2011, 2943, Rn. 28; Löwisch/Rieble, TVG, a.a.O., § 3, Rn. 258; Wiedemann-Oetker, TVG, 7. Aufl. 2007, § 3, Rn. 320; Kempen/Zachert-Stein, TVG, 4. Aufl. 2005, § 3, Rn. 168; Däubler-Lorenz, TVG, 2. Aufl. 2006, § 3, Rn. 243; HWK-Henssler, 4. Aufl. 2010, § 3 TVG, Rn. 20).

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

    Wäre der Kläger als Stammarbeitnehmer eingesetzt worden und hätte er nach wie vor seinen bisherigen Wohnsitz beibehalten, wären die gleichen Kosten angefallen, nur wären dem Kläger diese nicht erstattet worden (i.E. wie hier: BAG v. 23.03.2011 - 5 AZR 7/10, NZA 2011, 850; LAG Düsseldorf v. 28.06.2012 - 15 Sa 228/12, juris; LAG Hamm v. 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11).
  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

    Insoweit hätten ihn die Kosten in gleicher Weise getroffen (i.E. wie hier: BAG v. 23.03.2011 - 5 AZR 7/10, NZA 2011, 850; LAG Düsseldorf v. 28.06.2012 - 15 Sa 228/12, juris; LAG Hamm v. 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2012 - 15 Sa 228/12

    Tarifvertragsrecht; Vertrauensschutz in die Tariffähigkeit

    Nicht gerechtfertigt ist dabei, eine Stückelung nach sachgruppenbezogenen Leistungen vorzunehmen, so dass nicht nur die laufende tarifliche Vergütung, sondern auch Weihnachtszuwendungen, tarifliche Sonderzuwendungen, Aufwendungsersatzzahlungen und Fahrtkostenerstattungen als unmittelbare Gegenleistung für die Ableistung der Tätigkeit einbezogen werden müssen (LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 -).
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