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   LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04   

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https://dejure.org/2004,10653
LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04 (https://dejure.org/2004,10653)
LAG Bremen, Entscheidung vom 18.11.2004 - 3 Sa 170/04 (https://dejure.org/2004,10653)
LAG Bremen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 3 Sa 170/04 (https://dejure.org/2004,10653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BGB § 282 BGB § 314 Abs. 2 BGB § 626 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung; Interessenabwägung bei einer fristlosen Kündigung; Darlegungslast und Beweislast bezüglich der Kündigungsvoraussetzungen; Schlechtleistungen als Kündigungsgrund; Ultima-ratio-Gebot im Arbeitsrecht; ...

  • Judicialis

    BGB § 282; ; BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 282 § 314 Abs. 2 § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung bei abgestuftem Rügesystem

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung, Verstoß gegen Arbeitsordnung, Verwarnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04
    Welche Betrachtungsweise im Einzelfall den Vorrang verdient ist insbesondere unter Beachtung von Sinn und Zweck der einzel- oder tarifvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist der ordentlichen Kündigung sowie unter Berücksichtigung der Art des Kündigungsgrundes zu entscheiden (BAG AP Nr. 83 zu § 626 BGB; BAG NZA 1985 Seite 559; KR-Fischermeier a.a.O. § 626 Rdn. 301; APS Dörner a.a.O. Rdz. 36).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04
    Es müssen Umstände gegeben sein, die nach verständigem Ermessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar erscheinen lassen (BAG AP Nr. 4 zu § 626 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04
    Sie können aber grundsätzlich auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer bewusst vorsätzlich seine Arbeitskraft zurückhält und/oder nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet oder wenn infolge der Fehlleistungen ein nicht wieder gutzumachender Schaden und bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen des Arbeitnehmers zu befürchten sind (BAG AP Nr. 27 zu § 123 Gewerbeordnung; LAG Köln AuR 1999, Seite 279; APS Dörner § 626 Seite 258).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

    Auszug aus LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04
    Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, ist dann zunächst von vornherein ein besonders strenger Prüfungsmaßstab anzulegen (vgl. BAG AP Nr. 143 zu § 626 BGB; LAG Berlin, ZTR 2003, Seite 349, APS-Dörner 2. Aufl., § 626 BGB Rdz. 35).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer,

    An diese von ihr selbst aufgestellte Sanktionenfolge ist die Beklagte grundsätzlich gebunden (vgl. LAG Bremen, Urt. v. 18.11.2004 - 3 Sa 170/04 -, zit. n. Juris).
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