Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Bewerbung, Schwerbehinderte, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Vorstellungsgespräch, Einladung, ungeeignet (offensichtlich), Situation, vergleichbare, Anforderungsprofil
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigungsanspruch - Benachteilung aufgrund einer Schwerbehinderung - Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit der Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Stellenbewerbers bei fehlender Eignung für die Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten
- arbeitsrechtsiegen.de
Benachteilung eines Arbeitnehmers aufgrund einer Schwerbehinderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Entschädigungsklage einer schwerbehinderten Stellenbewerberin bei fehlender Eignung für die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer nicht für den Job geeignet ist, muss nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden!
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 11.03.2011 - 2 Ca 1673b/10
- LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
Eine Benachteiligung kann insoweit in der Versagung einer Chance liegen (…BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - zitiert nach Juris, Rz. 33 m.w.N.; BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - zitiert nach Juris, Rz. 35).Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass die Klägerin objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - Rz. 37 m.w.N.).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09
Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
Eine Benachteiligung kann insoweit in der Versagung einer Chance liegen (BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - zitiert nach Juris, Rz. 33 m.w.N.;… BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - zitiert nach Juris, Rz. 35). - BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08
Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
Wegen der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung der Klägerin für die ausgeschriebene Stelle war die Beklagte auch nicht verpflichtet, sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, § 82 Satz 3 SGB IX. Da die Beklagte somit nicht gegen die grundsätzlich gemäß § 82 Satz 2 SGB IX bestehende Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, verstoßen hat, begründet die Nichteinladung der Klägerin auch keine Vermutung für ihre unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Behinderung (§ 22 AGG) (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - BAGE 127, 367 = AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17). - BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07
Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
b) Gemäß § 22 AGG muss die Person, die sich auf eine Benachteiligung beruft, nur stichhaltige Indizien darlegen und ggf. beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen (BAG vom 18.11.2008 - 9 AZR 643/07 - zitiert nach Juris). - BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07
Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 182/11
Wegen der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung der Klägerin für die ausgeschriebene Stelle war die Beklagte auch nicht verpflichtet, sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, § 82 Satz 3 SGB IX. Da die Beklagte somit nicht gegen die grundsätzlich gemäß § 82 Satz 2 SGB IX bestehende Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, verstoßen hat, begründet die Nichteinladung der Klägerin auch keine Vermutung für ihre unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Behinderung (§ 22 AGG) (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - BAGE 127, 367 = AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17).
Rechtsprechung
LAG Thüringen, 10.05.2012 - 3 Sa 182/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Eisenach, 24.03.2011 - 2 Ca 1002/10
- LAG Thüringen, 10.05.2012 - 3 Sa 182/11
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12
Wird zitiert von ...
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12
Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2012 - 3 Sa 182/11 - wird zurückgewiesen.