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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16 (https://dejure.org/2017,31082)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16 (https://dejure.org/2017,31082)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 (https://dejure.org/2017,31082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG
    Sozialkassenbeiträge, Zeitraum 2012 bis 2014

  • rechtsportal.de

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).

    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück ( vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung vom 17. März 2014 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 3. Mai 2013 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 3. Dezember 2013 unwirksam ist.

    Das Bundesarbeitsgericht habe mit seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 - festgestellt, dass die in den Jahren 2008, 2010 und 2014 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen unwirksam seien.

    Die Beklagte hat sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - berufen.

    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

    Nach den Angaben im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) wurde der Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - in vollständiger Fassung jedenfalls einigen Beteiligten am 20. Dezember 2016 bzw. 22. Dezember 2016 zugestellt.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet eine Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens, bei der der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtsetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrags grundsätzlich den Koalitionen überlassen hat (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322).

    Den frei gebildeten Koalitionen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen und in einem Kernbereich garantiert, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO mwN).

    Daher verbleibt jedenfalls eine subsidiäre Regelungszuständigkeit des Staates, die immer dann eintritt, wenn die Koalitionen die ihnen übertragene Aufgabe, das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen, im Einzelfall nicht allein erfüllen können und die soziale Schutzbedürftigkeit einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen oder ein sonstiges öffentliches Interesse ein Eingreifen des Staates erforderlich macht (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO mwN zur Verfassungsgemäßheit von § 5 TVG aF).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch das Gesetz nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft wird nicht ausgeübt (vgl. auch BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 zur Frage, ob ein Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit, sofern es sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben sollte, einer gesetzlichen Regelung über die Allgemeinverbindlicherklärung von tariflichen Inhaltsnormen entgegensteht).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") (BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, Rn. 41, juris; BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 56, BVerfGE 127, 1).

    Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 57, BVerfGE 127, 1).

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 38 mwN, BAGE 118, 290).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück ( vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Das Bundesarbeitsgericht habe mit seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 - festgestellt, dass die in den Jahren 2008, 2010 und 2014 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen unwirksam seien.

    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Das Bundesarbeitsgericht ist im Übrigen auch von der Wirksamkeit einer entsprechenden Tarifnorm ausgegangen (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 -, Rn. 31, juris).

    Eine derartige Verfügungsbeschränkung ist nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 -, Rn. 31, juris).

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Nach den Angaben im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) wurde der Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - in vollständiger Fassung jedenfalls einigen Beteiligten am 20. Dezember 2016 bzw. 22. Dezember 2016 zugestellt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    In den Beschlussverfahren zur Feststellung der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV für die Jahre 2012 bis 2014 ging das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (2 BvL 5001/14, 2 BvL 5002/14, 3 BvL 5003/14, 4 BvL 5005/14, 4 BvL 5005/14 und 6 BvL 5006/14) zudem noch von der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen aus.
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 - Rn. 394).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 70 Abs. 2, Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (ebenso Hessisches LAG 17. August 2018 - 10 Sa 180/18 SK - zu II 4 b aa der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - zu B II 1 der Gründe) .

    Die Arbeitgeber mussten vielmehr vom Gegenteil ausgehen und ihre wirtschaftlichen Dispositionen auf die vollständige Erfüllung der in den VTV geregelten Pflichten einrichten (LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - zu B II 4 d aa der Gründe; Berndt DStR 2017, 1166, 1169; Biedermann BB 2017, 1333, 1338; Engels NZA 2017, 680, 685; Klein AuR 2017, 48, 52; Ulber NZA 2017, 1104, 1105) .

    Er musste damit rechnen, dass gegen die Beschlüsse Tatbestandsberichtigungsanträge, Anhörungsrügen nach § 78a ArbGG und/oder Verfassungsbeschwerden eingelegt werden würden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - zu B II 4 d bb der Gründe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15

    Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - unter C. der Entscheidungsgründe (Rn. 66 ff. zitiert nach juris) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt (ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -, n.v. und - 3 Sa 1831/16 -, juris; zustimmend auch Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2 und Ulber, NZA 2017, 1104).

    Er greift damit nicht in die rechtsprechende Gewalt ein (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16 - Rn. 49 zitiert nach juris), sondern schafft in seinem originären Kompetenzbereich rückwirkend eine andere Gesetzeslage.

    Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber hier in Übereinstimmung mit den Tarifvertragsparteien Gebrauch gemacht (LAG Berlin-Brandenburg vom - 3 Sa 1831/16 - Rn. 36 f. zitiert nach juris m. w. N.; zustimmend Bader, jurisPR-ArbR 39/2017 Anm. 2; vgl. auch Hessisches LAG vom 02.06.2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 169 zitiert nach juris).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch das Gesetz nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft wird nicht ausgeübt (vgl. auch BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 -, AP Nr. 15 zu § 5 TVG zu der Frage, ob ein Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit, falls sich ein solches aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben sollte, einer gesetzlichen Regelung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen entgegensteht; ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom - 3 Sa 1831/16 - Rn. 38 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (i.E. ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - Juris; Ulber, NZA 2017, 1104, 1105; Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels, NZA 2017, 680, 684; Klein AuR 2017, 48, 52; Biedermann BB 2017, 1333, 1338; Berndt DStR 2017, 1166; vgl. auch BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 52, ZTR 2016, 170 für fehlendes schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer besoldungsrechtlichen Vorschrift) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 301/18

    Rückwirkung von belastenden Gesetzen

    Diesbezüglich verweist das Arbeitsgericht auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16), die die Verfassungsgemäßheit des Sozialkassensicherungsgesetzes jeweils mit ausführlicher Begründung bejaht hätten.

    Es hat lediglich auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) verwiesen.

    Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber hier in Übereinstimmung mit den Tarifvertragsparteien Gebrauch gemacht (LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - Rn. 36 f. zitiert nach juris mwN.; zustimmend Bader, jurisPR-ArbR 39/2017 Anm. 2; vgl. auch Hessisches LAG vom 02.06.2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 169 zitiert nach juris und LAG Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 33 zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

    Das SokaSiG unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso ua. LAG Hessen 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ; LAG Berlin-Brandenburg 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 03.08.2017 - 11 Sa 385/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16 - Juris mit zustimmender Anm. Bader jurisPR-ArbR 39/2017 Anm. 2; Ulber NZA 2017, 1104 ).

    Insoweit wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg in der Entscheidung vom 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16 - verwiesen, denen sich die erkennende Kammer vollinhaltlich anschließt:.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

    Das Arbeitsgericht hat insoweit auf die Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts zum Aktenzeichen 10 Sa 907/16 und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen 3 Sa 1831/16 verwiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - unter C. der Entscheidungsgründe (Rn. 66 ff. zitiert nach juris) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt (ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 3. August 2017 - 11 Sa 385/16 -, n. v. sowie bereits LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -, n.v. und - 3 Sa 1831/16 -, juris; zustimmend auch Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2 und Ulber, NZA 2017, 1104).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2017 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) angeschlossen und diese auszugsweise wiedergegeben.

    Dies hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2016 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) zutreffend ausgeführt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 15 BVL 5011/16

    Unzulässiger Feststellungsantrag zur Unwirksamkeit der

    Soweit das Hessische LAG (2.6.2017 - 10 Sa 907/16 - juris Rn 64 - 191, 193) und das LAG Berlin-Brandenburg (16.06.2017 - 3 Sa 1831/16 - juris Rn 32 ff) mit ausführlicher Begründung das SokaSiG für mit der Verfassung vereinbar eingestuft haben, hält die hiesige Kammer diese Erwägungen für zutreffend und auf § 3 SokaSiG2 für übertragbar.
  • LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18

    § 7 SokaSiG

    Darauf kann auch das SokaSiG gestützt werden (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - Rn. 33, Juris n.rkr.) .
  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 14 Sa 989/17

    Gewerbliche Tätigkeit; Gewinnerzielungsabsicht; Sanierung eines Schlosses;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

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