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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12   

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https://dejure.org/2012,37054
LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12 (https://dejure.org/2012,37054)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2012 - 3 Sa 185/12 (https://dejure.org/2012,37054)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2012 - 3 Sa 185/12 (https://dejure.org/2012,37054)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 TVG, § 4 Abs 1 TzBfG, Art 3 Abs 1 GG
    Bezug von Überbrückungsbeihilfe - anderweitige Beschäftigung - Vereinbarkeit der Protokollnotiz zu § 4 Ziff 1a TV SozSich mit § 4 Abs 1 TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Beschäftigte der Stationierungsstreitkräfte; unbegründete Zahlungsklage bei fehlender anderweitiger Beschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Beschäftigte der Stationierungsstreitkräfte; unbegründete Zahlungsklage bei fehlender anderweitiger Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht ( BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 31, [juris] ).

    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung ( BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 32, [juris] ).

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12
    Die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber gegenüber einem in seinem Betrieb vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers Leistungen zu dessen sozialer Absicherung zu erbringen hat, wenn dieser nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine anderweitige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt und in diesem anderen Betrieb nunmehr - im Vergleich zu den Vollzeitbeschäftigten dieses anderen Betriebes - als Teilzeitbeschäftigter anzusehen ist, wird vom Regelungsbereich des § 4 Abs. 1 TzBfG nicht erfasst ( vgl. hierzu auch BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 89, NZA-RR 2008, 386 ).

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm nur verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen ( BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, NZA-RR 2008, 386 ).

  • BAG, 22.12.1994 - 6 AZR 338/94

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe - Soziale Sicherung der Arbeitnehmer bei den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12
    Daran sind die Gerichte gebunden ( BAG 22. Dezember 1994 - 6 AZR 338/94 - Rn. 23, [juris] ).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12
    In einem solchen Fall ist aber Voraussetzung für einen zum Schadensersatz verpflichtenden Zurechnungszusammenhang, dass für das tatsächliche Verhalten des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder dass dieses durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt ( BGH 29. Oktober 1987 - IX ZR 181/86 - Rn. 40, NJW 1988, 1143; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - Rn. 15, NJW 2001, 512 ).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12
    In einem solchen Fall ist aber Voraussetzung für einen zum Schadensersatz verpflichtenden Zurechnungszusammenhang, dass für das tatsächliche Verhalten des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder dass dieses durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt ( BGH 29. Oktober 1987 - IX ZR 181/86 - Rn. 40, NJW 1988, 1143; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - Rn. 15, NJW 2001, 512 ).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 228/97

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung von Nebenverdienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 3 Sa 185/12
    Dazu soll die Überbrückungsbeihilfe beitragen ( BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 - Rn. 49, NZA 1999, 495 ).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. August 2012 - 3 Sa 185/12 - wird zurückgewiesen.
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