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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07 (https://dejure.org/2007,11188)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 Sa 186/07 (https://dejure.org/2007,11188)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 Sa 186/07 (https://dejure.org/2007,11188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Nichtwahrnehmung eines angeordneten Personalgespräches; Bedeutung der Kenntnis des Arbeitgebers bzgl. des Kündigungsgrundes für den Beginn der Kündigungsfrist einer außerordentlichen Kündigung; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; TV UmBw §§ 1 ff.; ; TV UmBw § 3; ; TV UmBw § 3 Abs. 3; ; TV UmBw § 3 ... Abs. 4; ; TV UmBw § 3 Abs. 5; ; TV UmBw § 3 Abs. 6; ; TV UmBw § 3 Abs. 7; ; TV UmBw § 3 Abs. 8; ; TV UmBw § 5 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 139; ; ZPO § 264; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533; ; KSchG § 4 S. 1; ; TVöD § 3 Abs. 4; ; TVöD § 3 Abs. 4 S. 1; ; TVöD § 33; ; TVöD § 34 Abs. 1 S. 2; ; TVöD § 34 Abs. 1 S. 2 - letzte Alternative -; ; TVöD § 34 Abs. 2; ; TVöD § 41; ; TVöD § 41 S. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 1 S. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 3; ; BPersVG § 79 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist einer ordentlich unkündbaren Bürokraft bei Nichtwahrnehmung eines betriebsärztlichen Gesprächstermins - Verpflichtung der Arbeitnehmerin zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit durch ärztliches Bescheinigung nur bei begründeter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    Soweit es um die Notwendigkeit betriebsbedingter Personalmaßnahmen - wie Kündigungen, Umsetzungen und Versetzungen - geht, darf nicht einfach auf einen bestimmten "räumlich fixierten" Arbeitsplatz (oder Dienstposten) abgestellt werden (vgl. dazu BAG v. 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 - und das dort B.II.1. genannte Beispiel).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07

    Gegenstandswert bei Antrag auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    Soweit es um die Bewertung der zweiten und dritten Abmahnung geht, ist es unter den gegebenen Umständen nicht gerechtfertigt, (auch) diese jeweils mit einem vollen Monatsgehalt zu bewerten (- s. zur Bewertung von Abmahnungsentfernungsansprüchen: LAG Rheinland-Pfalz v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07 -).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    Abgesehen davon ist bei der Anhörung des Kündigungsgegners von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus sachlich erheblichen bzw. verständigen Gründen überschritten werden darf (BAG v. 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 und BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 -).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    So ist es beispielsweise im Rahmen der Problematik "Vorrang der Änderungskündigung" anerkanntes Recht, dass alleine die Ablehnung eines Änderungsangebotes (des Arbeitgebers) durch den Arbeitnehmer kein eigenständiger Kündigungsgrund ist (- vgl. BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - BAG v. 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 -).
  • LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00

    Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    Diese Verpflichtung ergab sich für die Beklagte insbesondere auch nicht unter dem oben erwähnten Aspekt der Vermeidung eines Wertungswiderspruchs (- vgl. dazu LAG Hessen v. 08.03.2001 - 12 Sa 251/00 -).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    Abgesehen davon ist bei der Anhörung des Kündigungsgegners von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus sachlich erheblichen bzw. verständigen Gründen überschritten werden darf (BAG v. 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 und BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 -).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    So ist es beispielsweise im Rahmen der Problematik "Vorrang der Änderungskündigung" anerkanntes Recht, dass alleine die Ablehnung eines Änderungsangebotes (des Arbeitgebers) durch den Arbeitnehmer kein eigenständiger Kündigungsgrund ist (- vgl. BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - BAG v. 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1997 - L 2 I 47/95
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    VIII (mit dem Aufstieg in VergGr. VII Fallgruppe 2 BAT bzw. nunmehr EG 5 TVöD) handelt es sich nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 26.05.1997 - L 2 I 47/95 - um körperlich leichte Tätigkeiten, die im Wechsel zwischen Gehen, Sitzen und Stehen ausgeübt werden können.
  • LAG Hamm, 12.02.1996 - 8 (9) Sa 1235/95

    Umsetzung: erweitertes Direktionsrecht - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    Eine Mitwirkungspflicht dahingehend, sich bei anderen Behörden und Dienststellen auf Arbeitsplätze außerhalb des BWB zu bewerben bzw. sich dort vorzustellen (- wie etwa beim Heerestruppen-Kommando/Rechtsberater oder beim Bundeswehr-Zentralkrankenhaus -), würde die Klägerin wohl nur dann treffen, wenn feststünde, dass sie auch nach den Grundsätzen der Sozialauswahl eine entsprechende Umsetzung bzw. Versetzung hinzunehmen hätte (vgl. LAG Hamm v. 12.09.1996 - 8 (9) Sa 1235/95 -).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
    a) Der zeitliche Maßstab für die Unzumutbarkeitsprüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB ist vorliegend nicht der Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 - letzte Alternative - TVöD (vgl. BAG v. 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 6 Sa 476/07

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtverletzung - psychische

    Verhaltensbedingte Gründe bilden nämlich nur dann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB bzw. § 54 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), wenn der Gekündigte nicht nur objektiv, sondern auch rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnis verletzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - = EzA § 626 nf BGB Nr. 140; KR-Fischermeier, 6. Auflage, § 626 BGB Rz. 139 m. w. N.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. November 2006 - 1 Sa 153/06 - sowie Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2007 - 3 Sa 186/07 -).
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