Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Nichtwahrnehmung eines angeordneten Personalgespräches; Bedeutung der Kenntnis des Arbeitgebers bzgl. des Kündigungsgrundes für den Beginn der Kündigungsfrist einer außerordentlichen Kündigung; ...
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; TV UmBw §§ 1 ff.; ; TV UmBw § 3; ; TV UmBw § 3 Abs. 3; ; TV UmBw § 3 ... Abs. 4; ; TV UmBw § 3 Abs. 5; ; TV UmBw § 3 Abs. 6; ; TV UmBw § 3 Abs. 7; ; TV UmBw § 3 Abs. 8; ; TV UmBw § 5 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 139; ; ZPO § 264; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533; ; KSchG § 4 S. 1; ; TVöD § 3 Abs. 4; ; TVöD § 3 Abs. 4 S. 1; ; TVöD § 33; ; TVöD § 34 Abs. 1 S. 2; ; TVöD § 34 Abs. 1 S. 2 - letzte Alternative -; ; TVöD § 34 Abs. 2; ; TVöD § 41; ; TVöD § 41 S. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 1 S. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 3; ; BPersVG § 79 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist einer ordentlich unkündbaren Bürokraft bei Nichtwahrnehmung eines betriebsärztlichen Gesprächstermins - Verpflichtung der Arbeitnehmerin zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit durch ärztliches Bescheinigung nur bei begründeter ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 06.12.2006 - 1 Ca 1740/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
- BAG, 29.01.2008 - 2 AZR 668/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Soweit es um die Notwendigkeit betriebsbedingter Personalmaßnahmen - wie Kündigungen, Umsetzungen und Versetzungen - geht, darf nicht einfach auf einen bestimmten "räumlich fixierten" Arbeitsplatz (oder Dienstposten) abgestellt werden (vgl. dazu BAG v. 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 - und das dort B.II.1. genannte Beispiel). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07
Gegenstandswert bei Antrag auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Soweit es um die Bewertung der zweiten und dritten Abmahnung geht, ist es unter den gegebenen Umständen nicht gerechtfertigt, (auch) diese jeweils mit einem vollen Monatsgehalt zu bewerten (- s. zur Bewertung von Abmahnungsentfernungsansprüchen: LAG Rheinland-Pfalz v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07 -). - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Abgesehen davon ist bei der Anhörung des Kündigungsgegners von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus sachlich erheblichen bzw. verständigen Gründen überschritten werden darf (BAG v. 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 und BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 -).
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
So ist es beispielsweise im Rahmen der Problematik "Vorrang der Änderungskündigung" anerkanntes Recht, dass alleine die Ablehnung eines Änderungsangebotes (des Arbeitgebers) durch den Arbeitnehmer kein eigenständiger Kündigungsgrund ist (- vgl. BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - BAG v. 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 -). - LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Diese Verpflichtung ergab sich für die Beklagte insbesondere auch nicht unter dem oben erwähnten Aspekt der Vermeidung eines Wertungswiderspruchs (- vgl. dazu LAG Hessen v. 08.03.2001 - 12 Sa 251/00 -). - BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Abgesehen davon ist bei der Anhörung des Kündigungsgegners von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus sachlich erheblichen bzw. verständigen Gründen überschritten werden darf (BAG v. 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 und BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 -). - BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
So ist es beispielsweise im Rahmen der Problematik "Vorrang der Änderungskündigung" anerkanntes Recht, dass alleine die Ablehnung eines Änderungsangebotes (des Arbeitgebers) durch den Arbeitnehmer kein eigenständiger Kündigungsgrund ist (- vgl. BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - BAG v. 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 -). - LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1997 - L 2 I 47/95
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
VIII (mit dem Aufstieg in VergGr. VII Fallgruppe 2 BAT bzw. nunmehr EG 5 TVöD) handelt es sich nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 26.05.1997 - L 2 I 47/95 - um körperlich leichte Tätigkeiten, die im Wechsel zwischen Gehen, Sitzen und Stehen ausgeübt werden können. - LAG Hamm, 12.02.1996 - 8 (9) Sa 1235/95
Umsetzung: erweitertes Direktionsrecht - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Eine Mitwirkungspflicht dahingehend, sich bei anderen Behörden und Dienststellen auf Arbeitsplätze außerhalb des BWB zu bewerben bzw. sich dort vorzustellen (- wie etwa beim Heerestruppen-Kommando/Rechtsberater oder beim Bundeswehr-Zentralkrankenhaus -), würde die Klägerin wohl nur dann treffen, wenn feststünde, dass sie auch nach den Grundsätzen der Sozialauswahl eine entsprechende Umsetzung bzw. Versetzung hinzunehmen hätte (vgl. LAG Hamm v. 12.09.1996 - 8 (9) Sa 1235/95 -). - BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
a) Der zeitliche Maßstab für die Unzumutbarkeitsprüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB ist vorliegend nicht der Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 - letzte Alternative - TVöD (vgl. BAG v. 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 6 Sa 476/07
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtverletzung - psychische …
Verhaltensbedingte Gründe bilden nämlich nur dann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB bzw. § 54 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), wenn der Gekündigte nicht nur objektiv, sondern auch rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnis verletzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - = EzA § 626 nf BGB Nr. 140;… KR-Fischermeier, 6. Auflage, § 626 BGB Rz. 139 m. w. N.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. November 2006 - 1 Sa 153/06 - sowie Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2007 - 3 Sa 186/07 -).