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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 19/07   

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https://dejure.org/2007,14426
LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 19/07 (https://dejure.org/2007,14426)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2007 - 3 Sa 19/07 (https://dejure.org/2007,14426)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 3 Sa 19/07 (https://dejure.org/2007,14426)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen einer Ruhegeldanwartschaft mit Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; Vereinbarung einer Verfallsklausel für einen Betriebsrentenanspruch; Auslegung einer Ruhegeldzusage eines Arbeitsvertrages

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Verfall einer Betriebsrentenanwartschaft

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Verfall einer Betriebsrentenanwartschaft

  • Judicialis

    RuhegeldZ § 3 Ziff. 1 d; ; RuhegeldZ § 4; ; RuhegeldZ § 6 Ziff. 3; ; RuhegeldZ § 8; ; RuhegeldZ § 11a; ; RuhegeldZ § 11a Ziff. 1; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen der Ruhegeldanwartschaft bei Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls - fehlende Anrechnungsvereinbarung zur Unverfallbarkeitsfrist - Unterscheidung zwischen Unverfallbarkeitsfrist und Wartezeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Koblenz, 08.11.2006 - 4 Ca 815/06
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 19/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 08.11.2006 - Az: 4 Ca 815/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näherer Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 08.11.2006 - 4 Ca 815/06 - (dort S. 2 ff. = Bl. 97 ff. d.A.).

    Gegen das dem Kläger am 14.12.2006 zugestellte Urteil vom 08.11.2006 - 4 Ca 815/06 - hat der Kläger am 09.01.2007 Berufung eingelegt und diese mit dem Schriftsatz vom 12.03.2007 am 13.03.2007 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 14.02.2007, Bl. 131 d.A.) - begründet.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 08.11.2006 - 4 Ca 815/06 - die Beklagte zu verurteilen,.

  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2007 - 3 Sa 19/07 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2009 - 3 Sa 450/09

    Anspruch auf Zahlung einer monatliche Betriebsrente

    Die vom Landesarbeitsgericht im (ersten) Berufungsurteil vom 15.5.2007 - 3 Sa 19/07 - zugelassene Revision führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.

    Die vom Berufungsgericht in diesem Sinne im Urteil vom 15.5.2007 - 3 Sa 19/07 - vorgenommene Vertragsauslegung ist insoweit vom Revisionsgericht nicht beanstandet worden.

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