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   LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05 B   

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https://dejure.org/2007,10771
LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05 B (https://dejure.org/2007,10771)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05 B (https://dejure.org/2007,10771)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2007 - 3 Sa 1935/05 B (https://dejure.org/2007,10771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ablösung einer bestehenden Altersversorgung - verschlechternde Betriebsvereinbarung - Prüfung der Zulässigkeit des Regelungsinhalts nach der Drei-Stufen-Theorie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BetrAVG; § 77 Abs. 4 BetrVG
    Ablösung einer bestehenden Altersversorgungsregelung durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung; Anspruch eines (ehemaligen) Arbeitnehmers auf Nachversicherung nach einem bestimmten Tarif einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung sowie Anspruch auf Zahlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablösung einer bestehenden Altersversorgungsregelung durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung; Anspruch eines (ehemaligen) Arbeitnehmers auf Nachversicherung nach einem bestimmten Tarif einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung sowie Anspruch auf Zahlung ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrVG § 77 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BetrVG § 77
    Ablösung einer Versorgungszusage durch verschlechternde Betriebsvereinbarung - Änderungsvorbehalt bei Abstimmung mit Betriebsrat - keine stillschweigende Beschränkung auf einstimmige Regelung der Betriebsparteien aufgrund Einzelfallumstände - Besitzstandswahrung aus ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Erforderlich ist ein sachlicher, willkürfreier und anerkennenswerter Grund (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 3 AZR 468/04 - AP 19 zu § 1 BetrAVG, Betriebsvereinbarung = NZA-RR 2005, 598).

    Die sachlichen Gründe sind gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer abzuwägen; nicht erforderlich ist ein Sanierungsplan (BAG, Urteil vom 19.04.2005, BAG - 3 AZR 468/04 - AP 9 zu § 1 BetrAVG, Betriebsvereinbarung = NZA-RR 2005, 598).

  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Erst im Anschluss hieran ist die Wirksamkeit des Regelungsinhalts zu untersuchen (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2001 - 3 AZR 74/01 - AP 33 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 986).

    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich vornehmlich dann aus den Umständen ergeben, wenn bei Bekanntgabe der vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen wird, dass diese auf einer mit dem Betriebsrat abgestimmten Regelung beruht und die Leistungsgewährung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beschlossen wurde (BAG, Urteil vom 03.11.1987 - 8 AZR 316/81- AP 45 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 88, 509; BAG, Urteil vom 23.10.2001 - 3 AZR 74/01 - AP 33 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 986; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - AP 249 zu § 611 BGB, Gratifikation = NZA 2004, 271).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Ein Eingriff ist möglich, wenn ein Fortbestand der bisherigen Versorgungsregelung den Bestand des Unternehmens des Versorgungsschuldners langfristig gefährdet (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP 36 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 1414).

    Der Besitzstand aus einer erdienten Dynamik ist bereits dann aufrechterhalten, wenn der Arbeitnehmer im Versorgungsfall zumindest den Betrag erhält, den er zu einem bestimmten Stichtag bei Aufrechterhaltung der Dynamik der betreffenden Bemessungsfaktoren erreicht hätte, bzw. wenn er jedenfalls nicht weniger erhält, als er bis zum Ablösungsstichtag unter Berücksichtigung seines tatsächlichen erworbenen Endgehalts erworben hat, also berechnet nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ohne entsprechende Anwendung der Abänderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP 36 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 1414; BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 - AP 43 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen = NZA 2003, 1407).

  • ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 23.09.2005 - 3 Ca 123/05 B - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Hameln, Az. 3 Ca 123/05 B, verkündet am 23.09.2005 und zugegangen am 14.10.2005, nach den in I. Instanz gestellten Anträgen zu entscheiden und.

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Diese Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten können möglicherweise für sich genommen die Verschlechterung noch nicht rechtfertigen (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 - AP 38 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2004, 98).

    Dies spricht für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 81/02 - AP 38 zu § 1 BetrAVG Ablösung = NZA 2004, 98).

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich vornehmlich dann aus den Umständen ergeben, wenn bei Bekanntgabe der vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen wird, dass diese auf einer mit dem Betriebsrat abgestimmten Regelung beruht und die Leistungsgewährung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beschlossen wurde (BAG, Urteil vom 03.11.1987 - 8 AZR 316/81- AP 45 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 88, 509; BAG, Urteil vom 23.10.2001 - 3 AZR 74/01 - AP 33 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 986; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - AP 249 zu § 611 BGB, Gratifikation = NZA 2004, 271).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich vornehmlich dann aus den Umständen ergeben, wenn bei Bekanntgabe der vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen wird, dass diese auf einer mit dem Betriebsrat abgestimmten Regelung beruht und die Leistungsgewährung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beschlossen wurde (BAG, Urteil vom 03.11.1987 - 8 AZR 316/81- AP 45 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 88, 509; BAG, Urteil vom 23.10.2001 - 3 AZR 74/01 - AP 33 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 986; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - AP 249 zu § 611 BGB, Gratifikation = NZA 2004, 271).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Der Besitzstand aus einer erdienten Dynamik ist bereits dann aufrechterhalten, wenn der Arbeitnehmer im Versorgungsfall zumindest den Betrag erhält, den er zu einem bestimmten Stichtag bei Aufrechterhaltung der Dynamik der betreffenden Bemessungsfaktoren erreicht hätte, bzw. wenn er jedenfalls nicht weniger erhält, als er bis zum Ablösungsstichtag unter Berücksichtigung seines tatsächlichen erworbenen Endgehalts erworben hat, also berechnet nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ohne entsprechende Anwendung der Abänderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP 36 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2003, 1414; BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 - AP 43 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen = NZA 2003, 1407).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Dieser Vorbehalt kann ausdrücklich, bei entsprechenden Begleitumständen auch stillschweigend erfolgen (BAG, GS 16.09.1986 - GS 1/82 - AP 17 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 87, 168).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
    Sachlich-proportionale Gründe liegen bereits dann vor, wenn ein unabhängiger Sachverständiger Feststellungen getroffen hat, die einen dringenden Sanierungsbedarf begründen (BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - AP 34 zu § 1 BetrAVG, Ablösung = NZA 2002, 1164).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

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