Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17   

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https://dejure.org/2018,8539
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,8539)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,8539)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,8539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 242 BGB, § 102 Abs 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 1 KSchG
    Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit - Betriebsratsanhörung - Anwendbarkeit Kündigungsschutz - Treu und Glauben

  • IWW

    § 99 Betriebsverfassungsgesetz, §§ 99 bis 101 BetrVG, § 1 KSchG, § 242 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, §102 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast bei Probezeitkündigung; Unbegründete Kündigungsschutzklage eines Rettungsdienstleiters bei unzureichenden Darlegungen zur Treuwidrigkeit der Kündigung und zur Fehlerhaftigkeit der Betriebsratsanhörung

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerkündigung in Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a; KSchG § 1 Abs. 1 ; ZPO § 138
    Darlegungslast bei Probezeitkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung: Mitteilung des Werturteils genügt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung in der Wartezeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Substantiierungspflicht des Arbeitgebers bei Kündigung in der Wartezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit: Betriebsratsanhörung wird oft übersehen!

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsanhörung in der Probezeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12) ist bei einer Kündigung in der Wartezeit die Substantiierungspflicht des Arbeitgebers allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der erst nach Ablauf der Wartezeit eintretende Kündigungsschutz nicht durch die Anforderungen, die an einer Anhörung nach § 102 BetrVG gestellt werden, vorverlagert werden darf (BAG vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12, juris Rn. 26).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Typische Tatbestände einer in diesem Sinne treuwidrigen Kündigung sind insbesondere ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form und eine Kündigung, die den Arbeitnehmer diskriminiert (BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99 - juris Rn. 28/29).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Zwar ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass eine Betriebsratsanhörung jedenfalls dann als nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 102 Abs. 1 BetrVG anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt bewusst irreführend und unvollständig mitgeteilt hat (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 -, juris Rn. 28).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, trägt der Arbeitnehmer (BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris Rn. 26).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18

    Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG -

    Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 5 Sa 22/21

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Personalrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 66/20

    Betriebsratsanhörung bei Wartezeitkündigung

    Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13403
LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,13403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,13403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,13403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16
    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Ferner gilt, ob sich Eingriffe in Versorgungswerke im Hinblick auf versprochene Dynamiken rechtmäßig verhalten, namentlich zur wirtschaftlichen Lage im Verhältnis stehen, schon seit jeher - d.h. also gerade auch in Anwendung von Altregelungen, wie vorliegend - als justiziabel (vgl. etwa BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 18, NZA 2007, 39).

    Für die wirtschaftliche Entwicklung des Arbeitgebers ist auf die Begebenheiten in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag abzustellen, denen gegenüber allenfalls noch prognosebestätigend oder -entkräftend wirtschaftlicher Daten bis zur letzten mündlichen Verhandlung angeführt werden können (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 17 ff., NZA 2007, 39).

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Anpassungsrechte des Arbeitgebers dienen im Betriebsrentenrecht nicht dazu, Versorgungsordnungen umzustrukturieren oder gar einseitig veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen (BAG 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31, NZA-RR 2008, 520).

    (1) Für die Tragfähigkeit einseitige Leistungsbestimmungen zur Anpassung gilt die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers (vgl. BAG 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31 und 38, NZA-RR 2008, 520).

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Es steht aber im Ermessen der Betriebsvereinbarungsparteien nur eine generelle Regelung zu erlassen, von der im Einzelfall abgewichen werden kann (vgl. BAG 28.11.1989 - 3 AZR 118/88 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Wenn das Regel-Ausnahme-Schema in § 6 Abs. 3 Ausführungsbestimmungen bVW zudem schon nicht an der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen ausgerichtet, sondern in Orientierung am volkswirtschaftlichen Produktivitätszuwachs an der Dynamisierung der Sozialversicherungsrenten gestaltet war (vgl. BAG 11.8.1981 - 3 AZR 395/80 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 11), erschloss sich bei hier wie dort guten Bedingungen erst recht keine Belastungsnotwendigkeit.
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    b) Ebenso dahinstehen konnte, ob es sich bei der Vorbehaltsregelung in § 6 Abs. 3 Ausführungsbestimmungen bVW um eine Ausgestaltung für die als soziale Einrichtung ausgeführte Versorgungskasse handelte, deren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ggf. auch bei Einschränkungen in der Durchführung durchgreifen könnte (vgl. etwa BAG 10.3.1992 - 3 AZR 221/91 - zu B III der Gründe, NZA 1992, 949).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Eine Inhaltskontrolle von Betriebsvereinbarungen in Anwendung dieser Vorschriften scheidet aus (§ 310 Abs. 4 Satz 1 BGB; BAG 16.2.2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 45, NZA 2011, 42).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Ein derartiges, nicht langfristig vorhersehbares und einschätzbares Risiko könnte einen aktiven Arbeitnehmer veranlassen, den potenziellen zusätzlichen Versorgungsbedarf anderweitig abzusichern (BAG 28.6.2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38 f, 44 f., NZA 2012, 1229).
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    In einem solchen Fall hat die Leistungsbestimmung nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (vgl. dazu BAG 12.10.2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 25).
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Den Arbeitnehmern im Anwendungsbereich einer Betriebsvereinbarung muss aus dieser heraus mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wann dort niedergelegte Regelungen greifen und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben (vgl. LAG Hamm 1.8.2012 - 5 Sa 27/12 - NZA-RR 2013, 244).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    aa) Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen stellt auf den vom Bestimmungswortlaut vermittelten Wortsinn, bei Unbestimmtheit auf den darin niedergeschlagenen Willen oder beabsichtigten Zweck, ferner den Gesamtzusammenhang und die Systematik der Regelung ab, wobei im Zweifel die Auslegung gewollt ist, die zu einem zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis führt (zuletzt etwa BAG 15.4.2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12, NZA-RR 2014, 373).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 409/15

    Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 BayUKG

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

  • LAG Hamburg, 15.06.2017 - 7 Sa 93/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • LAG Hamburg, 29.06.2017 - 7 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • LAG Hamburg, 16.08.2017 - 3 Sa 102/16

    Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen

  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 8 Sa 3/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung an veränderte wirtschaftliche

  • LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 15/17

    Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Vertretbarkeit

  • ArbG Hamburg, 05.01.2017 - 5 Ca 383/15

    Betriebliches Versorgungswerk: Anpassungsvorbehalt des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 7/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 306/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17

    Anpassung von Betriebsrenten

    Des Weiteren wird auf die Urteile der Kammer vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 - und vom 06.05.2019 - 3 Sa 501/17 - zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen; auch an der gegebenen Begründung für das bereits vom Arbeitsgericht zutreffend gefundene Ergebnis wird ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 501/17

    Betriebsrentenanpassung

    Des Weiteren wird auf das Urteil der Kammer vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 - zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen; auch an der dort gegebenen Begründung für das bereits vom Arbeitsgericht zutreffend gefundene Ergebnis wird ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 346/18

    Betriebsrentenanpassung; Berechnungsdurchgriff; wirtschaftliche Lage;

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13, Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 48, juris).
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