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   LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97   

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https://dejure.org/1997,3845
LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97 (https://dejure.org/1997,3845)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.1997 - 3 Sa 196/97 (https://dejure.org/1997,3845)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 3 Sa 196/97 (https://dejure.org/1997,3845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung; Sittenwidrigkeit eines Aufhebungsvertrages; Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Aufhebungsvertrages; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; Ersatzansprüche des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 123 Abs. 1, 630; KSchG §§ 9, 10
    Keine Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung bei Abhängigmachen nicht geschuldeter Leistungen (Abfindung und "gutes" Zeugnis) von Einwilligung in die Vertragsauflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 851
  • DB 1998, 2376
  • NZA-RR 1998, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Wurde die Kündigung jedoch bereits ausgesprochen, bevor Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag aufgenommen wurden, fehlt es schon begrifflich an einer Drohung (vgl. LAG Brandenburg 16. Oktober 1997 - 3 Sa 196/97 - MDR 1998, 851; APS/Schmidt 2. Aufl. AufhebVtr Rn. 77; Bauer NZA 1992, 1015, 1016; Ehrich in Weber/Ehrich/Burmester Handbuch der arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge 4. Aufl. Teil 1 Rn. 850; AR-Blattei SD/Glatzel Aufhebungsvertrag Rn. 48).

    Wurde die Kündigung bereits ausgesprochen, besteht zum Zeitpunkt der Verhandlungen über den Auflösungsvertrag nicht mehr die Gefahr, dass der Arbeitgeber das Übel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einseitig realisieren wird, wenn der Arbeitnehmer nicht auf seine Vorstellungen eingeht (LAG Brandenburg 16. Oktober 1997 - 3 Sa 196/97 - aaO; AR-Blattei SD/Hunold Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis VIII Rn. 330).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Im gleichen Sinne hat für den Fall einer ordentlichen Kündigung und eines nachfolgenden Aufhebungsvertrags das Landesarbeitsgericht Brandenburg (Urteil vom 16. Oktober 1997 - 3 Sa 196/97 - NZA-RR 1998, 248 f.) entschieden.
  • KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05

    Eingetragene Genossenschaft: Vertretungsbefugnis eines Aufsichtsratsvorsitzenden

    Eine Abfindung stellt in erster Linie eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dar (vgl. LAG Brandenburg NZA-RR 1998, 248).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2008 - 2 Ta 51/08

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Drohung

    Die Ankündigung, kein gutes Zeugnis auszustellen, stellt grundsätzlich keine rechtswidrige Drohung dar (LAG Brandenburg v. 16.10.1997 - 3 Sa 196/97 - NZA-RR 1998, 248).
  • LAG Niedersachsen, 08.09.1998 - 13 Sa 236/98

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages wegen Drohung und Arglist; Androhung einer

    Das LAG Brandenburg (NZA-RR 1998, S. 248; ebenso Bauer NzA 1992, S. 1016) folgert aus diesen Grundsätzen: Wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen ist, liege keine Drohung mit einer einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr vor.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 20 Sa 144/99

    Anforderungen an die Voraussetzungen für die Anfechtung einer Kündigungserklärung

    Deshalb hätte auch kein Anspruch des Klägers auf Aufnahme der Bezeichnung als "ehrlich" in einem Zeugnis bestanden, weshalb sich das Abhängigmachen einer nicht geschuldeten Leistung von der angeblich geforderten Eigenkündigung nicht als widerrechtlich erwiesen hätte (vgl. hierzu LAG Brandenburg, Urteil vom 16.10.1997 - 3 Sa 196/97 - DB 1998, 2376).
  • LAG Hamburg, 04.11.2002 - 4 Sa 62/02

    Rechtswirksamkeit einer Eigenkündigung ; Vorliegen einer arglistigen Täuschung

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