Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 21.06.2002

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8401
LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02 (https://dejure.org/2003,8401)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2003 - 3 Sa 22/02 (https://dejure.org/2003,8401)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 3 Sa 22/02 (https://dejure.org/2003,8401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Anwendung der Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrags auf ausländische Lektoren ; Zur Auslegung § 3 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) im Hinblick auf die Zusatzversorgung

  • Judicialis

    BAT § 3; ; BAT § 3 Buchstabe g; ; ZPO § 3; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 2; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob auf ein Arbeitsverhältnis, bezüglich dessen auf der Basis des Altersteilzeitgesetzes eine Vorruhestandsvereinbarung geschlossen wurde, der Bundesangestelltentarifvertrag anzuwenden ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 154/98

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
    Mit Schreiben vom 07.12.2001 (Fotokopie Bl. 5/6 der Akte des Arbeitsgerichts) machte der Kläger gegenüber dem beklagten Land unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1999 (3 AZR 154/98) geltend, dass auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrags sowie die ihn ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere aber der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit, Anwendung finden.

    Dies hat der Dritte Senat jedenfalls in Bezug auf die Frage der Zusatzversorgung in seiner von den Parteien und dem Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung angenommen (Urteil vom 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - AP § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Nr. 48; Urteil vom 26. Januar 1999 - 3 AZR 154/98 - n.v.).

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
    Dies hat der Dritte Senat jedenfalls in Bezug auf die Frage der Zusatzversorgung in seiner von den Parteien und dem Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung angenommen (Urteil vom 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - AP § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Nr. 48; Urteil vom 26. Januar 1999 - 3 AZR 154/98 - n.v.).

    Dies folgt trotz der anderweitigen vertraglichen Vereinbarung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, nachdem das beklagte Land die fraglichen Tarifwerke ungeachtet Verbandszugehörigkeit der Arbeitnehmer auf alle Arbeitsverhältnisse anwendet, bei denen die Arbeitnehmer unter den persönlichen Geltungsbereich fallen (vgl. BAG, Urteil vom 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - aaO., unter II 1 der Gründe).

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
    Soweit dies der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 24. April 1985 (4 AZR 457/83 - AP § 3 BAT Nr. 4) in Bezug auf fremdsprachliche Lektoren für zulässig erachtet hat, ging er nämlich ausdrücklich von dem von ihm erkannten Zweck der Bereichsausnahme aus, nämlich der Tatsache, dass es sich bei Arbeitsverhältnissen mit Lektoren im Regelfall um befristete Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer handelt, wobei die entsprechenden Arbeitnehmer nur vorübergehend in die Dienste einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule treten.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
    Soweit der Vierte Senat im Urteil vom 30. August 2000 (4 AZR 563/99 - AP § 4 TVG Geltungsbereich Nr. 25) auch in Bezug auf das vorgenannte Urteil unter I 2 f (1) der Gründe an seiner Rechtsprechung bei der Frage der zulässigen Bereichsausnahme den Grundsatz der Koalitionsfreiheit ins Feld führt, betrifft dies die Frage einer auf den Normzweck zurückgeführten Auslegung des § 3 Buchstabe g BAT nicht.
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Zusammenhang mit der Auslegung einer Tarifnorm im Bereich des Einzelhandels die Auffassung vertreten (Urteil vom 09. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - n.v.), dass die Beibehaltung des streitigen Wortlauts von Tarifbestimmungen in folgenden Tarifverträgen eine vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung billige.
  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01

    Keine Zusatzversorgung für Hochschullehrer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2003 - 3 Sa 22/02
    Auf diese Rechtsprechung kam es im Urteil vom 19. März 2002 (3 AZR 121/01 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 53) nicht an, weil die dortige Klägerin angestellte Professorin und keine Lektorin war.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Januar 2003 - 3 Sa 22/02 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 21.06.2002 - 3 Sa 98/01, 3 Sa 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21212
LAG Hamburg, 21.06.2002 - 3 Sa 98/01, 3 Sa 22/02 (https://dejure.org/2002,21212)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2002 - 3 Sa 98/01, 3 Sa 22/02 (https://dejure.org/2002,21212)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 3 Sa 98/01, 3 Sa 22/02 (https://dejure.org/2002,21212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Pflicht zur unternehmensübergreifenden Sozialauswahl trotz Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs zweier Unternehmen; Vorliegen einer Entlassung i.S.d. §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei Bestehen eines vom Arbeitgeber nicht bestrittenen ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Pflicht zur unternehmensübergreifenden Sozialauswahl trotz Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs zweier Unternehmen; Vorliegen einer Entlassung i.S.d. §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei Bestehen eines vom Arbeitgeber nicht bestrittenen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.06.2002 - 3 Sa 98/01
    Mit der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs zweier Unternehmen entfällt die Verpflichtung zur unternehmensübergreifenden Sozialauswahl (BAG, Urteil vom 13. September 1995, 2 AZR 954/94, EzA § 1 KSchG Nr. 48).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Juni 2002 - 3 Sa 98/01 - wird zurückgewiesen.

    Ein Hilfsantrag des Klägers auf Zahlung von Nachteilsausgleich (Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2002 - 3 Sa 98/01 -) ist Gegenstand eines weiteren, beim Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens.

  • ArbG Wuppertal, 12.05.2005 - 5 Ca 506/05

    Auslegung des Begriffes der Entlassung i.S.d. §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz

    Für die Interpretation des Begriffs der Entlassung als tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses spricht die primäre arbeitsmarktpolitische Zielsetzung (vgl. LAG Hamburg vom 21.6.2002, 3 Sa 98/01; Ferme/Lipinski, ZIP 2005, 594).
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