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   LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 231/02   

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https://dejure.org/2002,8067
LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 231/02 (https://dejure.org/2002,8067)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2002 - 3 Sa 231/02 (https://dejure.org/2002,8067)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 3 Sa 231/02 (https://dejure.org/2002,8067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 630 BGB
    Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis; Ergänzung oder Berichtigung eines bereits ausgestellten Zeugnisses; Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; Bewertung eines Arbeitnehmers mit einem "gehobenen befriedigend"

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Zeugnisrechtsprechung der Instanzgerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 71
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 26.02.1985 - 8 Sa 1873/84

    Arbeitsleistung; Arbeitgeber; Qualifiziertes Zeugnis ; Beanstandete

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 231/02
    Mit der Formulierung "stets zur vollen Zufriedenheit" oder gleichlautender Formulierungen werden einem Arbeitnehmer gute, überdurchschnittliche Leistungen attestiert (BAG, Urteil vom 23.09.1992, EzA § 630 BGB Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.1992, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1985, DB 1985, Seite 2692; Schmid, DB 1982, Seiten 1111 ff.).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Wird dem Arbeitnehmer bescheinigt, er habe "zur vollen Zufriedenheit", oder er habe "stets zur Zufriedenheit" des Arbeitgebers gearbeitet, wird das der Note "befriedigend" zugerechnet, teils einer Zwischennote "voll befriedigend" (so zB Schleßmann Das Arbeitszeugnis 16. Aufl. S. 147) oder auch als "gutes befriedigend" oder "gehobenes befriedigend" verstanden (vgl. LAG Hamm 22. Mai 2002 - 3 Sa 231/02 - NZA-RR 2003, 71, 72).
  • OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17

    Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten

    In der Zeugnissprache existieren daher ständig wiederkehrende, floskelhafte Sätze, die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 22. Mai 2002 - 3 Sa 231/02 - Juris, Rn. 69 ff., m. w. Nw.).
  • LAG Düsseldorf, 03.05.2005 - 3 Sa 359/05

    Zeugnisberichtigung, laufendes Ermittlungsverfahren

    Neben dem im Zeugnisrecht herrschenden Prinzip der Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Zeugnisses kommt dem Grundsatz der Zeugniswahrheit und dem hierzu im Spannungsverhältnis stehenden Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung Bedeutung über den Wortlaut des § 109 GewO bzw. § 630 BGB a. F. hinaus in der Praxis besondere Bedeutung zu (vgl. BAG vom 29.07.1971, AP Nr. 6 zu § 630 BGB; LAG Hamm vom 22.05.2002, NZA-RR 2003, 71; BAG vom 09.09.1992, AP Nr. 19 zu § 630 BGB; Göldner, ZfA 1991, 225; ErfK/Müller- Glöge, 5. Aufl., § 109 GewO, Rz. 61).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

    So hat sich in der Praxis, von der Rechtsprechung (Kammer-Urteil vom 08.08.1990, 12 Sa 816/90, n.v., zu I 2; LAG Bremen, Urteil vom 09.11.2000, NZA-RR 2001, 287, LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2002, NZA-RR 2003, 71, Urteil vom 13.02.1992, LAGE Nr. 16 zu § 630, LAG Köln, Urteil vom 18. Mai 1995, LAGE § 630 BGB Nr. 23, Urteil vom 02.07.1999, LAGE Nr. 35 zu § 630 BGB) und der Literatur (ErfK/Müller-Glöge, 3. Aufl., § 630 BGB Rz. 73 f., 84, Staudinger/Preis, a.a.O., Rz. 51, Küttner/Reinecke, a.a.O., Rz. 31) weitgehend gebilligt, folgende Skala der Leistungsbewertung herausgebildet:.

    Danach wäre es Sache des Arbeitgebers, die Gründe für die gleichwohl nur durchschnittlich ausgefallene Bewertung darzustellen und zu belegen (Kammer-Urteil vom 08.08.1990, a.a.O., zu I 3, LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2002, a.a.O., LAG Bremen, Urteil vom 09.11.2000, a.a.O.; Küttner/Reinecke, a.a.O., Rz. 41).

  • ArbG Hagen, 05.07.2006 - 2 Ca 2440/05

    Zeugnis, Führung und Leistung, Beurteilung, differenziert Darlegungs- und

    Strebt der Arbeitnehmer eine bessere, überdurchschnittliche Beurteilung an, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, soll das Zeugnis "sehr gute" oder "gute" Leistungen bescheinigen, hat er deren tatsächliche Grundlagen darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG vom 14.10.2003, 9 AZR 12/03, AP § 630 BGB Nr. 28; LAG Hamm vom 22.05.2002, 3 Sa 231/02, NZA-RR 2003, Seite 71 f.).
  • LAG Düsseldorf, 25.01.2010 - 14 Sa 1185/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach

    Wird dem Arbeitnehmer bescheinigt, er habe "zur vollen Zufriedenheit", oder er habe "stets zur Zufriedenheit" des Arbeitgebers gearbeitet, wird das der Note "befriedigend" zugerechnet, teils einer Zwischennote "voll befriedigend" oder auch als "gutes befriedigend" oder "gehobenes befriedigend" verstanden (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2003, a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.1995, NZA-RR 1996, 42; LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2002, NZA-RR 2003, 71, 72).
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10

    Darlegungslast der Arbeitnehmerin für Zeugnisberichtigungsanspruch bei Abweichung

    In der im Arbeitsleben verwandten üblichen Zeugnissprache, an der sich auch die Beklagte mit ihren Formulierungen orientiert hat, entspricht die Bescheinigung, ein Arbeitnehmer habe "zur vollen Zufriedenheit" oder "stets zur Zufriedenheit" gearbeitet, mindestens der Note "befriedigend" (vgl. BAG, 14.10.2003, 9 AZR 12/03, AP Nr. 28 zu § 630 BGB; LAG Hamm, 22.05.2002, - NZA-RR 2003, 71, 72).
  • ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/14

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines

    Dies ergibt sich zum einen aus der unmittelbaren Benennung der Beurteilung "gut" in den jeweiligen Formulierungen und den Besonderheiten der Zeugnissprache, wonach insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" nach allgemeinem Verständnis eine "gute" Leistung zum Ausdruck bringt (LAG Hamm 22.5.2002, 3 Sa 231/02).
  • ArbG Dortmund, 16.06.2015 - 7 Ca 2708/15

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungslast für Tatsachen, die die Erteilung eines

    Dies ergibt sich zum einen aus der unmittelbaren Benennung der Beurteilung "gut" in den jeweiligen Formulierungen und den Besonderheiten der Zeugnissprache, wonach insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" nach allgemeinem Verständnis eine "gute" Leistung zum Ausdruck bringt (LAG Hamm 22.5.2002, 3 Sa 231/02).
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