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   LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08   

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https://dejure.org/2009,34262
LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08 (https://dejure.org/2009,34262)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.10.2009 - 3 Sa 235/08 (https://dejure.org/2009,34262)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 3 Sa 235/08 (https://dejure.org/2009,34262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Verletzung einer arbeitsvertraglichen Hauptpflicht; Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Verletzung einer arbeitsvertraglichen Hauptpflicht; Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
    Dementsprechend hängt die Antwort auf die Frage, ob der Arbeitgeber gehalten ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, statt ihn zu kündigen, sowohl von den Ursachen des Fehlverhaltens und dem auf dem neuen Arbeitsplatz zu erwartenden Verhalten als auch von der Schwere des Pflichtverstoßes ab (vgl. BAG, Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - NZA 2006, 431 , m. w. N.).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - NZA 2006, 980, 984, m. w. N.).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
    Darüber hinaus ist das Lebensalter zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - NZA 2006, 1033 und Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - zit. nach JURIS, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - NZA 2009, 671, 672 f., m. w. N.).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
    Darüber hinaus ist das Lebensalter zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - NZA 2006, 1033 und Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - zit. nach JURIS, jeweils m. w. N.).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08
    Der Mangel der Vollmacht kann jedoch durch Genehmigung des Vertretenen mit rückwirkender Kraft geheilt werden, solange noch nicht ein das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil vorliegt (vgl. Gms-OGB, Beschluss vom 17.04.1984 - Gms-OGB 2/83 - NJW 1984, 2149).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Oktober 2009 - 3 Sa 235/08 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung des Antrags auf Rücknahme und Entfernung der Abmahnungen vom 3. August 2006 und 23. Oktober 2007 im Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 6. März 2008 - 16 Ca 5432/07 - richtet.
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