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   LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03, 3 Sa 6/04, 3 Sa 7/04   

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https://dejure.org/2004,9166
LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03, 3 Sa 6/04, 3 Sa 7/04 (https://dejure.org/2004,9166)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06.09.2004 - 3 Sa 242/03, 3 Sa 6/04, 3 Sa 7/04 (https://dejure.org/2004,9166)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06. September 2004 - 3 Sa 242/03, 3 Sa 6/04, 3 Sa 7/04 (https://dejure.org/2004,9166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen Feststellungsantrags in der mündlichen Verhandlung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Begründung der Berufung durch einen bereits in erster Instanz eingereichten Schriftsatz; Fristgemäße und ...

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen Feststellungsantrags in der mündlichen Verhandlung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Begründung der Berufung durch einen bereits in erster Instanz eingereichten Schriftsatz; Fristgemäße und ...

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen Feststellungsantrags in der mündlichen Verhandlung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Begründung der Berufung durch einen bereits in erster Instanz eingereichten Schriftsatz; Fristgemäße und ...

  • Judicialis

    ZPO § 269; ; ZPO § 520; ; KSchG § 4; ; NachwG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269; ZPO § 520; KSchG § 4; NachwG § 2
    Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen Feststellungsantrags in der mündlichen Verhandlung; Anforderungen an Berufungsbegründung, wenn eine fristgemäße und eine fristlose Kündigung Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens waren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Es bedarf daher bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl zur Ermittlung der für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl bezogen auf den Kündigungszeitpunkt eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2004 - Az.: 2 AZR 237/03 -).

    Bei der Berechnung des Schwellenwertes ist der gekündigte Arbeitnehmer dann mit zu berücksichtigen, wenn der Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2004 - Az.: 2 AZR 237/03 -).

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92

    Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Bei der Auslegung eines Klagantrags ist stets die Klagebegründung mit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 04. Februar 1993 - 2 AZR 463/92 - BAG AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 518/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche bzw. hilfsweise

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag angeblich weitere Kündigungen oder Beendigungsgründe in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit glaubhaft macht und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde Antrag - noch dazu als alsbald - gerechtfertigt ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 518/92 - BAG AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes trifft grundsätzlich den Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 15. März 2001 - Az.: 2 AZR 151/00 - BAGE 40 Seite 145).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes trifft grundsätzlich den Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 15. März 2001 - Az.: 2 AZR 151/00 - BAGE 40 Seite 145).
  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Schließlich hat der Kläger nicht substantiiert vorgetragen, dass in seinem Arbeitsvertrag mit der GmbH vereinbart wurde, dass zu einer fristgerechten Kündigung die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist (vgl. dazu BAG NZA 1994, Seite 934).
  • LAG Hamm, 10.09.1980 - 12 Sa 646/80

    Versäumnisurteil bei unschlüssigem Klagevorbringen; Säumnis nach unechtem

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Der Anspruchsgegner - hier der Kläger - muss in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß verteidigen zu können (vgl. BGH NJW-RR 2002, Seite 1532; BGH NJW 2001, Seite 2633; LAG Hamburg NJW-RR 1986, Seite 743; LAG Hamm NJW 1981, Seite 887).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Der Anspruchsgegner - hier der Kläger - muss in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß verteidigen zu können (vgl. BGH NJW-RR 2002, Seite 1532; BGH NJW 2001, Seite 2633; LAG Hamburg NJW-RR 1986, Seite 743; LAG Hamm NJW 1981, Seite 887).
  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

    Auszug aus LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
    Der Anspruchsgegner - hier der Kläger - muss in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß verteidigen zu können (vgl. BGH NJW-RR 2002, Seite 1532; BGH NJW 2001, Seite 2633; LAG Hamburg NJW-RR 1986, Seite 743; LAG Hamm NJW 1981, Seite 887).
  • ArbG Aachen, 17.10.2017 - 3 Ca 3299/17

    Auflösungsantrag nach Teilvergleich über Kündigung, Überstunden,

    Dieser Schutzzweck setzt grundsätzlich ein bestehendes, wirksames Arbeitsverhältnis voraus (LAG Bremen, Teilurteil vom 06.09.2004 - 3 Sa 242/03 Rn. 251 - zitiert nach juris).
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