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   LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99   

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https://dejure.org/2000,7743
LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99 (https://dejure.org/2000,7743)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99 (https://dejure.org/2000,7743)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07. März 2000 - 3 Sa 2740/99 (https://dejure.org/2000,7743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - - Berliner Bäder-Anstaltsgesetz - BBBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist dieser Rechtsprechung ohne jede Einschränkung gefolgt (vgl. BAG 8 AZR 139/97 vom 19.3.1998, NZA 98, 750).

    b) Wird der Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber von dem bevorstehenden Betriebsinhaberwechsel ordnungsgemäß unterrichtet, so kann in der Regel der Widerspruch nur bis zum Zeitpunkt des Übergangs ausgeübt werden (vgl. BAG NZA 98, 750, 751).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Die Freiheit des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz selbst auszuwählen, ist Teil des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. etwa BVerfG vom 8.7.1997, NZA 97, 996); an einen zulässigen Eingriff in dieses Freiheitsrecht sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 6 AZR 683/95 vom 25.7.1996, NZA 97, 320).
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 227/93

    Kündigung wegen Überführung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB analog auf den Fall eines gesetzlich geregelten Übergangs des Arbeitsverhältnisses angewandt, da eine solche Kündigung zu einer Umgehung des gesetzlich angeordneten Übergangs führen würde (vgl. BAG 8 AZR 227/93 vom 21.7.1994, NZA 95, 423).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Die Freiheit des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz selbst auszuwählen, ist Teil des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. etwa BVerfG vom 8.7.1997, NZA 97, 996); an einen zulässigen Eingriff in dieses Freiheitsrecht sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 6 AZR 683/95 vom 25.7.1996, NZA 97, 320).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    So wird die analoge Anwendung des § 613a BGB zu Recht auch dann abgelehnt, wenn -- wie hier der in § 1a Abs. 3 BBBG vorgesehene Pachtvertrag -- zwischen den Verwaltungsträgern zur Betriebsübertragung eine öffentlichrechtliche Verwaltungsvereinbarung getroffen wird, diese jedoch nur die Vollziehung der gesetzlichen Anordnung darstellt (vgl. KR-Pfeiffer, 5. Aufl. BGB § 613a Rdnr. 39b; vgl. auch BAG 8 AZR 928/93 vom 7.9.1995, NZA 96, 424; abweichend ErfK-Preis, BGB § 613a Rdnr. 36; vgl. auch Resch AuR 2000, 87 zur Anwendung der BetriebsÜbergangsRl 98/51 vom 29.6.1998, ABl L 201 vom 17.7.1998, im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 lit b im Falle der Übertragung von Verwaltungsaufgaben von einer Behörde auf eine andere).
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 555/93

    Nachwirkung des Tarifvertrages bei Entfallen der Tarifbindung aufgrund

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Dies wäre sonst eine nicht zu rechtfertigende Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 613a BGB , der durch sein Tatbestandsmerkmal des rechtsgeschäftlichen Übergangs klarstellt, dass sein Bestands- und Inhaltsschutz sich gerade nicht auf einen Betriebsübergang per Gesetz oder Hoheitsakt erstreckt (vgl. dazu BAG 2 AZR 507/92 vom 4.3.1993, NZA 94, 260, 264; gegen eine analoge Anwendung auch: BAG 4 AZR 555/93 vom 13.7.1994, NZA 95, 479, 481).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat seit der Entscheidung vom 2.10.74 -- 5 AZR 504/73 -- (AP Nr. 1 zu § 613a BGB ) in ständiger Rechtsprechung ein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB unter anderem darauf gestützt, dass ohne dem ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl des Arbeitnehmers vorläge, und hat daher dieses Widerspruchsrecht in restriktiver, verfassungskonformer Auslegung des § 613a BGB als gegeben angenommen (vgl. etwa BAG AP Nr. 103, 55, 37 und 10 zu § 613a BGB ).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Dieser ist gesetzlich nur möglich, wenn entweder zwingende Gründe des Gemeinwohls ihn erfordern oder die Grundrechtsposition des Arbeitnehmers den Interessen des anderen Vertragspartners nicht in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht des Grundrechts der Berufsfreiheit von einem angemessenen Ausgleich noch gesprochen werden kann (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; vgl. BVerfG a.a.O.; BAG 2 AZR 459/97 vom 12.11.1998, NZA 99, 590, 591 f.).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Dies wäre sonst eine nicht zu rechtfertigende Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 613a BGB , der durch sein Tatbestandsmerkmal des rechtsgeschäftlichen Übergangs klarstellt, dass sein Bestands- und Inhaltsschutz sich gerade nicht auf einen Betriebsübergang per Gesetz oder Hoheitsakt erstreckt (vgl. dazu BAG 2 AZR 507/92 vom 4.3.1993, NZA 94, 260, 264; gegen eine analoge Anwendung auch: BAG 4 AZR 555/93 vom 13.7.1994, NZA 95, 479, 481).
  • BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 839/79

    Übergang von Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung bei Landkrankenkassen -

    Auszug aus LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99
    Das Berufungsgericht entnimmt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass es dieser Auffassung folgt, obwohl dazu eine definitive Entscheidung -- soweit ersichtlich -- noch nicht ergangen ist (vgl. BAG AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG zu I 2c der Gründe; BAG AP Nr. 1 zu § 104 KVLG zu 1 der Gründe).
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 336/00

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Landesarbeitsgericht Berlin - 3 Sa 2740/99 -.

    8 AZR 336/00 3 Sa 2740/99.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. März 2000 - 3 Sa 2740/99 - wird zurückgewiesen.

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Die Auswirkungen des Krankenhausunternehmens-Gesetzes auf sein Arbeitsverhältnis kann der Beschwerdeführer im Wege der Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO klären lassen mit dem Antrag festzustellen, dass sein Arbeitsverhältnis zum Land Berlin fortbesteht und nicht zum 1. Januar 2001 auf die V. GmbH übergegangen ist (zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrags vgl. BAG AP Nr. 172, 215 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 1 zu UniversitätsG Saarland; BAG BB 1996, 2413; vgl. auch LArbG Berlin, Beschluss vom 7. März 2000 - 3 Sa 2740/99 -, Juris-Ausdruck S. 3, 4 [zum Berliner Bäder-Anstaltsgesetz]).
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