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   LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07   

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https://dejure.org/2007,7144
LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07 (https://dejure.org/2007,7144)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.05.2007 - 3 Sa 28/07 (https://dejure.org/2007,7144)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 3 Sa 28/07 (https://dejure.org/2007,7144)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Ausbildungskosten, Größenordnung, Rückzahlung, Ausbildungsvertrag, Studienvertrag, Rückzahlungsklausel, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Unwirksamkeit, Aushandeln, Benachteiligung, unangemessene, Arbeitgeber, Kontrahierungszwang, Arbeitsvertrag, Bindung, hinreichende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Rückzahlung anteiliger Ausbildungskosten; Verlauf eines Gesprächs über eine arbeitsvertragliche Klausel wie ein " Schlagabtausch" als ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 S. 3 BGB; Eine Rückzahlungsklausel in einem ...

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Rückzahlungsklausel für Aus- und Fortbildungskosten mit nachvertraglicher Bleibefrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2777
  • NZA-RR 2007, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - zitiert nach Juris).

    Anderenfalls liefe auch das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05, Rdzf. 29 ff. - zitiert nach Juris).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07
    Für die Vorformulierung eines Vertrages spricht, wenn der Vertrag allgemein gefasst ist und nur wenige auf das konkrete Arbeitsverhältnis bezogene Daten enthält (vgl. BAG vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - zitiert nach Juris).

    Es genügt nicht, dass der Vertragsinhalt lediglich erläutert oder erörtert wird und den Vorstellungen des Vertragspartners entspricht (BAG vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05., Rdzf. 21, mwN - zitiert nach Juris).

  • ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Kombinierte Ausbildung zum Bankkaufmann mit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rückzahlungsforderung der Klägerin bezogen auf den Zeitraum von April 2002 bis August 2004 gegen § 12 Abs. 1 und Abs. 2 BBiG verstößt und damit nichtig ist, soweit sie Gebühren für das Ablegen der IHK-Prüfung zur Kaufmannsgehilfin, pauschalierte anteilige Kosten für die Nutzung von Kopien und Ausbildungsmaterial sowie undifferenzierte nicht förderungsfähige Kosten enthält, weil die Beklagte auf Grund des Studien- und Ausbildungsvertrages unabhängig vom Abschluss des Studiums auch zur Ablegung der Kaufmannsgehilfenprüfung vor der zuständigen IHK verpflichtet war (vgl. insoweit ArbG Nürnberg vom 15.7.2003 - 3 Ca 8538/02 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07
    Ein Arbeitnehmer ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 -, Rdzf. 39 - 45, zitiert nach Juris) Verbraucher im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB.
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Der Arbeitnehmer muss wissen, welches Vertragsangebot er gegebenenfalls annehmen muss, um die vereinbarte Rückzahlungspflicht abzuwenden (vgl. LAG Schleswig-Holstein 23. Mai 2007 - 3 Sa 28/07 - LAGE BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4, zu II 4 d der Gründe; Düwell/Ebeling DB 2008, 406, 410).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2019 - 3 Sa 67/19

    Fortbildung, Weiterbildung, Steuerberaterlehrgang, Lehrgangskosten,

    Dem Arbeitgeber werden ungerechtfertigt weitgehende eigene Entscheidungsspielräume eröffnet (BAG vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07 - Rz. 28ff; LAG Schleswig-Holstein vom 23.07.2005 - 3 Sa 28/07 - Rz. 54).

    Anderenfalls liefe auch das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05, Rz. 29 ff. - zitiert nach Juris, LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 28/07 - Rz. 56).

  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 7 Sa 633/10

    Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Für Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit Fort- und Ausbildungskosten ist dabei vorauszusetzen, dass die Zahlungsverpflichtung für den Vertragspartner so weit als möglich aus den Angaben in der Klausel selbst errechnet werden kann, damit eine Einschätzung des Zahlungsrisikos möglich wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein- 23.05.2007 - 3 Sa 28/07, NZA-RR 2007, 514).

    Weder mit dem Zweck der §§ 305 ff BGB noch mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB wäre es vereinbar, eine an sich unwirksame Klausel mit ihrem noch zulässigen Inhalt aufrecht zu erhalten BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 2134; LAG Schleswig-Holstein- 23.05.2007 - 3 Sa 28/07, NZA-RR 2007, 514).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen

    Ein "Schlagabtausch" ohne jegliches Nachgeben stellt kein Aushandeln dar (LAG Schleswig-Holstein 23. Mai 2007 - 3 Sa 28/07 - Rn. 46, zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 5 Sa 203/08

    Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer,

    Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen (BAG Urt. v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 -, AP Nr. 3 zu § 309 BGB; BAG Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 -, AP Nr. 16 zu § 307 BGB; BAG Urt. v. 18.03.2008 - 9 AZR 186/07 -, DB 2008, 1805 ff.; LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 23.05.2007 - 3 Sa 28/07 -, LAGE § 611 BGB 2002 ,Ausbildungsbeihilfe' Nr. 4; LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 06.09.2007 - 10 AZR 142/07 -, zit. n. Juris).
  • ArbG Rheine, 27.06.2022 - 2 Ca 201/22
    Damit finden gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Vorschriften der §§ 305 c Abs. 2, 306, 307 und 309 BGB für vorformulierte Arbeitsvertragsbestimmungen auch dann Anwendung, wenn diese nur einmal verwendet werden sollen und der Arbeitnehmer auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen kann (LAG Schleswig-Holstein vom 23.5.2007 - 3 Sa 28/07, zit. nach juris).
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