Rechtsprechung
LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 611 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 242 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
Kein Weiterbeschäftigungsanspruch bei Gefährdung Dritter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterbeschäftigung nach einer Verdachtskündigung bezüglich eines Betruges bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens; Verdacht auf Betrug durch einen Kraftfahrer im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1, 2; BGB § 242 § 611 § 626; KSchG § 1
Überwiegendes Arbeitgeberinteresse an Nichtbeschäftigung trotz erfolgreicher Kündigungsschutzklage - Gefahr für das Vermögen der Arbeitgeberin und Gefährdung Unbeteiligter durch vorsätzliches Herbeiführen von Verkehrsunfällen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Weiterbeschäftigungsanspruch nach anhängiger Kündigungsschutzklage? - Interessen von Arbeitgeber und -nehmer müssen gegeneinander abgewogen werden
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 02.11.2005 - 3 Ca 435/05
- LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 192
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06
1) Ergeht im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers in erster Instanz ein obsiegendes Urteil, müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG 27.02.85 - GS 1/84 - zu C. II 2c).Der Kläger hat die Auffassung vertreten, nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1985 - GS 1/84) entwickelten Grundsätzen sei die Beklagte zur Weiterbeschäftigung verpflichtet, da der Kläger in dem Kündigungsschutzverfahren erstinstanzlich obsiegt habe.
Nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (GS vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) ist der Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet.
Auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (BAG GS vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C. II. 2. c) d. Gr.).
- LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06
Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03. März 2006 (3 Sa 861/05) die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, weil die erstinstanzlich vorgebrachten Verdachtsmomente nicht ausreichten und die zweitinstanzlich vorgebrachten verdachtserhärtenden Tatsachen nicht berücksichtigt werden konnten, weil sich die Beklagte mit dem Entlastungsvorbringen des Klägers nicht auseinander gesetzt hat.Hinsichtlich des Annahmeverzugs müsse das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens 3 Sa 861/05 ausgesetzt werden.
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06
Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06
Gegen dieses Urteil hat die Beklagte Revision eingelegt, die beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 724/06 geführt wird.Die Entscheidung über die Annahmeverzugsvergütung hängt dagegen davon ab, wie das Bundesarbeitsgericht in dem Rechtsstreit 2 AZR 724/06 über die Wirksamkeit der Kündigungen vom 29. September 2004 und 12. Oktober 2004 entscheidet.
- ArbG Stuttgart, 22.03.2007 - 9 Ca 475/06
Außerordentliche Kündigung - genesungswidriges Verhalten - Teilnahme am …
Hierbei sind diejenigen Interessen des Arbeitgebers denjenigen des Arbeitnehmers gegenüberzustellen ( vgl. LAG Hessen v. 15.12.2006, NZA-RR 2007, 192 ff. ). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
Maßgeblich sind vielmehr solche Umstände, die neben den für die Voraussetzungen zur Rechtfertigung der Kündigung vorzutragenden Tatsachen die Interessenlage der Beteiligten prägen; die wechselseitigen Interessen sind insoweit gegenüberzustellen (LAG Hessen 15.12.2006 NZA-RR 2007, 192). - LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher …
Aber auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (…BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - a. a. O., zu C. II. 3 c der Gründe; Hess. LAG 15.12.2006 - 3 Sa 283/06 - NZA-RR 2007, 192, 193).
- ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16
Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz
Hierbei sind diejenigen Interessen des Arbeitgebers denjenigen des Arbeitnehmers gegenüberzustellen (vgl. LAG Hessen 15. Dezember 2006 - 3 Sa 283/06 - NZA-RR 2007, 192 ff.) . - ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09
Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung
Hierbei sind diejenigen Interessen des Arbeitgebers denjenigen des Arbeitnehmers gegenüberzustellen ( vgl. LAG Hessen v. 15.12.2006, NZA-RR 2007, 192 ff. ). - LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11
Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen …
Aber auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (…BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - a. a. O., zu C. II. 3 c der Gründe; Hess. LAG 15.12.2006 - 3 Sa 283/06 - NZA-RR 2007, 192, 193).