Rechtsprechung
LAG Hessen, 09.02.2007 - 3 Sa 383/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Justiz Hessen
§ 54 Abs 1 BAT, § 54 Abs 2 BAT, § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 623 BGB
(Kein treuwidriges Berufen auf Ausschlussfrist des § 626 Abs 2 BGB bei wiederholt signalisierter Bereitschaft zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages) - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Treuwidrigkeit der Berufung eines Arbeitnehmers auf den Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Verhinderung der Kündigung durch den Arbeitgeber bei Signalisierung der Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages; Beginn der Frist zur Erklärung ...
- RA Hensche
- hensche.de
Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Zweiwochenfrist
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 2
- RA Kotz
Kündigung (außerordentliche) - Berufung auf den Ablauf der Kündigungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 54 Abs. 2; BGB § 242 § 626 Abs. 2
Keine treuwidrige Berufung auf Ablauf der Kündigungsfrist bei Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages anstelle fristloser Kündigung durch Arbeitgeber - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben - Kündigung?
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kündigungsrecht - Ausschlussfrist muss trotz Bereitschaft des ArbN zum Aufhebungsvertrag eingehalten werden
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- ArbG Limburg, 01.09.2005 - 2 Ca 1192/03
- LAG Hessen, 09.02.2007 - 3 Sa 383/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 524 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85
Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2007 - 3 Sa 383/06
Ein Arbeitnehmer kann sich auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht berufen, wenn er sich sonst in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen und dadurch gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 632/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist, zu II. d.Gr.).Dies ist etwa angenommen worden, wenn der Arbeitnehmer durch die Geltendmachung seiner Schwerbehinderteneigenschaft seinen Arbeitgeber veranlasst hat, die vorgesehene außerordentliche Kündigung nicht noch innerhalb der 2-wöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu erklären, sondern zunächst den für die außerordentliche Kündigung Schwerbehinderter (damals) durch § 18 SchwbG vorgeschriebenen Weg zu gehen und innerhalb der der Frist des § 626 Abs. 2 BGB entsprechenden 2-wöchigen Ausschlussfrist des § 18 Abs. 2 SchwbG die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu der beabsichtigten Kündigung zu beantragen (vgl. BAG 27. Februar 1987, a.a.O.).
- BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71
Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Form eines …
Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2007 - 3 Sa 383/06
Dies kann jedoch nicht angenommen werden, wenn beide Seiten die Formbedürftigkeit kannten (BGH 22. Juni 1973 - NJW 1973, 1455). - BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 13/95
Einschreiben, Zugangsverzögerung
Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2007 - 3 Sa 383/06
Ferner wurde dies angenommen, wenn der Arbeitnehmer durch die verzögerte Abholung des Einschreibebriefs selbst eine Ursache für den Fristablauf gesetzt hat (BAG 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 - NZA 1996, 1227, zu II. 5. d.Gr.). - BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73
Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei …
Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2007 - 3 Sa 383/06
Der Bundesgerichtshof hat eine Treuwidrigkeit in einem Fall angenommen, in dem eine GmbH ihren Geschäftsführer nach dessen Wunsch oder von ihm bestärkt eine Bedenkzeit zur Prüfung der einvernehmlichen Beendigung des erkennbar kündigungsgefährdeten Dienstverhältnisses einräumte (BGH 05. Juni 1975 - II ZR 131/73 - NJW 1975, 1698).
- LAG Hessen, 09.04.2013 - 8 Sa 1389/12
Verjährung - Annahmeverzugslohn - Bestandsschutzstreitigkeit
Nachdem das Arbeitsgericht Limburg die gegen die außerordentliche Kündigung gerichtete Klage mit Urteil vom 1. September 2005 abgewiesen hatte, stellte das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 9. Februar 2007 - 3 Sa 383/06 - fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 29. September 2003 aufgelöst worden ist.