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   LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13   

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https://dejure.org/2014,5430
LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 (https://dejure.org/2014,5430)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 (https://dejure.org/2014,5430)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 3 Sa 39/13 (https://dejure.org/2014,5430)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 AGG, § 242 BGB, § 15 Abs 2 AGG
    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage nach AGG - Bewerbungsformular - Stellenausschreibung

  • IWW

    AGG § 1 AGG § 15 Abs. 2 AGG § 22 BGB § 242

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei der Stellenbewerbung

  • rabüro.de

    Zur Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage

  • hensche.de

    AGG-Hopping, Diskriminierung: Klage, Diskriminierung: Entschädigung

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 7 Abs. 1; ArbGG § 9 Abs. 2 S. 2
    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei der Stellenbewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rechtsmissbräuchliche AGG-Entschädigungsklage

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGG-Entschädigungsklage kann Rechtsmissbrauch sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 343
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13
    Im Falle von Ansprüchen nach § 15 AGG kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls der Erwerb der Rechtsstellung als Bewerber dann als unredlich erscheinen, wenn die Bewerbung allein deshalb erfolgte, um Entschädigungsansprüche zu erlangen (BAG vom 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - m.w.N., juris).

    Hierin allein liegt allerdings kein ausreichender Umstand, der die Bewerbung bei der Beklagten als subjektiv nicht ernsthaft erscheinen ließe (vgl. BAG vom 13. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13
    Soweit ihr Vortrag dahin zu verstehen ist, dass im IT-Bereich mehr Männer als Frauen beschäftigt werden, kann dies vielfältige Gründe haben, u.a. den, dass sich weniger Frauen als Männer um entsprechende Stellen bewerben (vgl. BAG vom 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A), zitiert nach juris).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13
    Hat der Antragssteller ein Indiz vorgetragen, welches die überwiegende Wahrscheinlichkeit begründet, dass er wegen eines verpönten Merkmals benachteiligt worden ist, muss nunmehr der Arbeitgeber seinerseits den vollen Beweis führen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen (BAG vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15

    Stellenanzeige - Altersdiskriminierung - junges hochmotiviertes Team

    Zum anderen lässt sich dem Hinweis nicht entnehmen, dass ausschließlich eine Person für eine Vollzeitbeschäftigung gesucht wird; vielmehr ist naheliegender, dass lediglich der von der Beklagten insgesamt benötigte Arbeitszeitumfang beschrieben wird (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2014, - 3 Sa 39/13 -, Rn. 51, juris).
  • LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16

    Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im

    Im Verfahren 3 Sa 71/14 macht die Klägerin geltend (Bl. 93 d.A.), weil sie das Urteil zum Az. 3 Sa 39/13 als "reinste absurd" bezeichnet habe, bestehe damit der begründete Verdacht, dass sich der Vorsitzende dafür an ihr "rächen" werde.
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Obwohl beide Umstände in gerichtlichen Entscheidungen mehrfach als nicht geeignet angesehen worden sind, eine Diskriminierung von Frauen zu belegen (vgl. etwa LAG Hamburg, Urteil v. 19. Februar 2014, 3 Sa 39/13, juris Rn 51, Rn 52, Nichtzulassungsbeschwerde durch das BAG zurückgewiesen; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 13.11.2012, 2 Sa 217/12, juris Rn 57, 58, Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde durch das BAG abgelehnt), führt die Klägerin diese Argumentation in jedem neuen Verfahren an.
  • ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16

    Zum Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung

    Indizien für die Vermutung, dass einer der in § 1 AGG genannten Gründe ursächlich für eine weniger günstige Behandlung gewesen ist, ergeben sich aus folgenden Umständen nicht: Ausschreibung einer Stelle als Vollzeitstelle (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, jurs), möglichrweise höherer Anteil von Männern an im IT-Bereich beschäftigten Personen (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, Juris), LAG Badfen-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), männliche Besetzung der Geschäftsführung des Arbeitgebers, die Forderung sehr guter Deutschkenntnisse in der Stellenausschreibung, wenn die Kommunikation mit Kunden ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), die Anforderung sehr guter Englischkenntnisse, weil der IT_Sektor in besonderer Weise durch die Kommunikation in englischer Sprache geprägt ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Auch wenn im IT-Bereich mehr Männer als Frauen beschäftigt werden sollten, so kann dies vielfältige Gründe haben, u. a. den, dass sich womöglich weniger Frauen als Männer um entsprechende Stellen bewerben (LAG Hamburg vom 19. Februar 2014 - 3 Sa 39/13 -, NZA-RR 2014, 343 - 346, LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Die Ausschreibung als Vollzeitstelle macht vielmehr lediglich deutlich, welchen Arbeitszeitumfang der Arbeitgeber auf den ausgeschriebenen Positionen benötigt (vgl. LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, a.a.O.).

  • ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung einer Bewerbung

    Zudem ist die Stelle als Teilzeitstelle ausgeschrieben, wodurch sich - wenn man der gerichtsbekannten Argumentation der Klägerin (Az: 3 Sa 39/13) in Abgrenzung zu Vollzeitstellen folgen will - vermehrt Bewerberinnen weiblichen Geschlechts angesprochen fühlen könnten, da dies eine bessere Vereinbarkeit mit einer Familie begründen könnte.

    Angesichts dessen, dass dies bereits in einer Vielzahl der Klägerin bekannten Urteilen dargestellt wurde (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2014, 3 Sa 39/13), sieht das Gericht insoweit von einer weiteren Begründung ab.

  • LAG Köln, 24.02.2016 - 11 Sa 1038/14

    Benachteiligung; Einzelfall

    Die Ausschreibung als Vollzeitstelle macht lediglich deutlich, welchen Arbeitsumfang die Beklagte auf der ausgeschriebenen Position benötigt (vgl.: LAG Hamburg, Urteil vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -).
  • ArbG Hamburg, 15.01.2019 - 22 Ca 212/18

    Zahlung Entschädigung - diskriminierende Benachteiligung - Bewerbung

    Insoweit wird auf die der Klägerin bekannte Entscheidung des LAG Hamburg vom 19. Februar 2014 zum Aktenzeichen 3 Sa 39/13, juris, Rz. 51, sowie das Urteil des BAG vom 23.11.2017 zum Aktenzeichen 8 AZR 604/16, juris, Rz. 30, Bezug genommen.
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