Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin bei insolvenzbedingter Schließung der Kleinstverkaufsstelle; Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weiterbeschäftigungspflicht des Insolvenzverwalters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin bei insolvenzbedingter Schließung der Kleinstverkaufsstelle; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weiterbeschäftigungspflicht des Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 20.07.2010 - 6 Ca 319/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70
Betriebsbegriff - Verkaufsstelle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Diese Frage kann sich deswegen stellen, weil ein "Betrieb" i.S.d. KSchG voraussetzt, dass sich dort (also "vor Ort", - hier in B.) ein entsprechender "Leitungsapparat" bzw. eine Leitung befindet, die die Gesamtheit der für die Erreichung des arbeitstechnischen Gesamtzwecks eingesetzten Mittel lenkt und die sich auf die wesentlichen Arbeitgeber-Funktionen in den sozialen und personellen Angelegenheiten erstreckt (vgl. BAG vom 26.08.1971 - 2 AZR 233/70 -). - BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00
Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Insoweit obliegt im Prozess dem Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 22.03.2001 - 8 AZR 565/00 -). - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 272/02
Klagefrist, Rubrum
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Diese irritierenden Angaben ändern jedoch nichts daran, dass auch die in einer Klageschrift enthaltene Bezeichnung der beklagten Partei einer Auslegung zugänglich ist und dass die Auslegung so zu erfolgen hat, wie es Treu und Glauben sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung erfordern (vgl. BAG 27.03.2003 - 2 AZR 272/02 -).
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Für die Richtigkeit der Feststellung des Arbeitsgerichts spricht, dass es aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, eine wirtschaftliche Einheit bzw. eine Betriebsstätte, wie sie die Insolvenzschuldnerin bzw. der Beklagte für diese betrieben hat, nicht von den Kündigungsbeschränkungen der §§ 1 ff. KSchG auszunehmen (vgl. dazu BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - LAG Berlin v. 01.12.1999 - 17 Sa 1925/99 - LAG Hamburg vom 17.01.2008 - 7 Sa 41/07 -). - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Eine Anhörungspflicht des Gesamtbetriebsrates besteht nach näherer Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise bzw. (allenfalls) dann, wenn der Arbeitnehmer mehreren (mindestens zwei) Betrieben eines Arbeitgebers zuzuordnen ist (vgl. BAG vom 21.03.1996 NZA 1996, 974). - LAG Berlin, 01.12.1999 - 17 Sa 1925/99
Kündigungsschutz: Voraussetzungen der Anwendung der Kleinbetriebsklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Für die Richtigkeit der Feststellung des Arbeitsgerichts spricht, dass es aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, eine wirtschaftliche Einheit bzw. eine Betriebsstätte, wie sie die Insolvenzschuldnerin bzw. der Beklagte für diese betrieben hat, nicht von den Kündigungsbeschränkungen der §§ 1 ff. KSchG auszunehmen (vgl. dazu BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - LAG Berlin v. 01.12.1999 - 17 Sa 1925/99 - LAG Hamburg vom 17.01.2008 - 7 Sa 41/07 -). - LAG Hamburg, 17.01.2008 - 7 Sa 41/07
Anwendbarkeit der durch das Bundesverfassungsgerichts vorgenommenen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10
Für die Richtigkeit der Feststellung des Arbeitsgerichts spricht, dass es aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geboten sein kann, eine wirtschaftliche Einheit bzw. eine Betriebsstätte, wie sie die Insolvenzschuldnerin bzw. der Beklagte für diese betrieben hat, nicht von den Kündigungsbeschränkungen der §§ 1 ff. KSchG auszunehmen (vgl. dazu BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - LAG Berlin v. 01.12.1999 - 17 Sa 1925/99 - LAG Hamburg vom 17.01.2008 - 7 Sa 41/07 -).
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11
Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2010 - 3 Sa 397/10 - wird zurückgewiesen.