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   LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00   

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https://dejure.org/2000,9648
LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00 (https://dejure.org/2000,9648)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2000 - 3 Sa 398/00 (https://dejure.org/2000,9648)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2000 - 3 Sa 398/00 (https://dejure.org/2000,9648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Pflicht eines Redakteurs zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für das Ministeriums für Sicherheit der ehemaligen DDR; Wahrheitsgemäße Beantwortung einer des verfassungsrechtlich gewährleisteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für das MfS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Frankfurt/Oder, 12.04.2000 - 3 Ca 4726/99
    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder hat mit Urteil vom 12.04.2000 -- 3 Ca 4726/99 -- die Klage der Klägerin abgewiesen und den Streitwert auf DM 28.000,00 festgesetzt.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 12.04.2000 -- 3 Ca 4726/99 --.

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Eine bewusst wahrheitswidrige Beantwortung einer solchen zulässigen Frage nach einer früheren Tätigkeit für das MfS kann dann nach den Umständen geeignet sein, eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG v. 13.06.1996 -- NZA 1997, 204 (206); v. 20.08.1997 -- RzK I 5 i Nr. 127).

    Für den öffentlichen Dienst haben das Bundesverfassungsgericht (v. 08.07.1997, a. s. O.) und das Bundesarbeitsgericht (sh. bspw. v. 13.09.1995 -- NZA 1996, 202 (204); v. 13.06.1996, a. a. O.; v. 04.12.1997 -- NZA 1998, 474 ; v. 28.05.1998 -- NZA 1998, 1052; zuletzt v. 06.07.2000 -- 2 AZR 543/99 --, zur Veröffentlichung bestimmt) die Frage des (öffentlichen) Arbeitgebers nach einer früheren MfS-Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Eignungsprüfung des Arbeitnehmers i. S. v. Artikel 33 Abs. 2 GG grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn aufgrund einer solchen Tätigkeit ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber unzumutbar erscheint.

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Für den öffentlichen Dienst haben das Bundesverfassungsgericht (v. 08.07.1997, a. s. O.) und das Bundesarbeitsgericht (sh. bspw. v. 13.09.1995 -- NZA 1996, 202 (204); v. 13.06.1996, a. a. O.; v. 04.12.1997 -- NZA 1998, 474 ; v. 28.05.1998 -- NZA 1998, 1052; zuletzt v. 06.07.2000 -- 2 AZR 543/99 --, zur Veröffentlichung bestimmt) die Frage des (öffentlichen) Arbeitgebers nach einer früheren MfS-Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Eignungsprüfung des Arbeitnehmers i. S. v. Artikel 33 Abs. 2 GG grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn aufgrund einer solchen Tätigkeit ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber unzumutbar erscheint.

    Der Ausdruck "Kontakte" ist insoweit nichtssagend oder -- wie das BAG zu Recht in anderem Zusammenhang anerkannt hat -- "entstellend" (BAG v. 28.05.1998, a. a. O.), zumal -- wie auch im öffentlichen Dienst -- stets zu berücksichtigen ist, dass auch eine (unbedeutende) Tätigkeit nach den Umständen des Einzelfalls noch nicht ausreichend ist, um offenbart werden zu müssen.

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu solchen Fragestellungen in Tendenzunternehmen (vgl. BAG v. 21.09.1993 -- NZA 1994, 375 (377)).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Für den öffentlichen Dienst haben das Bundesverfassungsgericht (v. 08.07.1997, a. s. O.) und das Bundesarbeitsgericht (sh. bspw. v. 13.09.1995 -- NZA 1996, 202 (204); v. 13.06.1996, a. a. O.; v. 04.12.1997 -- NZA 1998, 474 ; v. 28.05.1998 -- NZA 1998, 1052; zuletzt v. 06.07.2000 -- 2 AZR 543/99 --, zur Veröffentlichung bestimmt) die Frage des (öffentlichen) Arbeitgebers nach einer früheren MfS-Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Eignungsprüfung des Arbeitnehmers i. S. v. Artikel 33 Abs. 2 GG grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn aufgrund einer solchen Tätigkeit ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber unzumutbar erscheint.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Für den öffentlichen Dienst haben das Bundesverfassungsgericht (v. 08.07.1997, a. s. O.) und das Bundesarbeitsgericht (sh. bspw. v. 13.09.1995 -- NZA 1996, 202 (204); v. 13.06.1996, a. a. O.; v. 04.12.1997 -- NZA 1998, 474 ; v. 28.05.1998 -- NZA 1998, 1052; zuletzt v. 06.07.2000 -- 2 AZR 543/99 --, zur Veröffentlichung bestimmt) die Frage des (öffentlichen) Arbeitgebers nach einer früheren MfS-Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Eignungsprüfung des Arbeitnehmers i. S. v. Artikel 33 Abs. 2 GG grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn aufgrund einer solchen Tätigkeit ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber unzumutbar erscheint.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Eine wahrheitsgemäße Beantwortung einer des verfassungsrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers tangierenden Frage (vgl. hierzu BVerfG v. 08.07.1997 -- NJW 1997, 2307 (2308)) darf der Arbeitgeber aber nur dann erwarten, wenn er an ihrer Beantwortung ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse hat.
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99

    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00
    Für den öffentlichen Dienst haben das Bundesverfassungsgericht (v. 08.07.1997, a. s. O.) und das Bundesarbeitsgericht (sh. bspw. v. 13.09.1995 -- NZA 1996, 202 (204); v. 13.06.1996, a. a. O.; v. 04.12.1997 -- NZA 1998, 474 ; v. 28.05.1998 -- NZA 1998, 1052; zuletzt v. 06.07.2000 -- 2 AZR 543/99 --, zur Veröffentlichung bestimmt) die Frage des (öffentlichen) Arbeitgebers nach einer früheren MfS-Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Eignungsprüfung des Arbeitnehmers i. S. v. Artikel 33 Abs. 2 GG grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn aufgrund einer solchen Tätigkeit ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber unzumutbar erscheint.
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 16. November 2000 - 3 Sa 398/00 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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