Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8422
LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17 (https://dejure.org/2018,8422)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2018 - 3 Sa 398/17 (https://dejure.org/2018,8422)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2018 - 3 Sa 398/17 (https://dejure.org/2018,8422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 626 BGB, § 1 KSchG
    Verdachtskündigung - Anhörung - angemessene Zeitspanne

  • IWW

    § 66 ArbGG, § 69 Abs. II ArbGG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 106 GewO, § 315 BGB, §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG, § 102 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Anhörung eines Arbeitnehmers vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Anhörungsfrist zu kurz - Verdachtskündigung unwirksam

  • Betriebs-Berater

    Stellungnahmefrist bei Verdachtskündigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anhörungsfrist vor Ausspruch Verdachtskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Anhörung eines Arbeitnehmers vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Verdachtskündigung - angemessene Zeitspanne für die Anhörung des Arbeitnehmers zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Arbeitnehmer muss bei Verdachtskündigung ausreichend Zeit zur Stellungnahme haben

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung: Angemessene Zeitspanne für Anhörung des Arbeitnehmers erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angemessene Zeit für eine Stellungnahme

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - angemessene Zeitspanne für die Anhörung des Arbeitnehmers zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung bei nicht ausreichender Frist zur Stellungnahme zu den Vorwürfen unwirksam

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur angemessenen Zeitspanne für die Anhörung des Arbeitnehmers bei einer Verdachtskündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - angemessene Zeitspanne für die Anhörung des Arbeitnehmers zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anhörungsfrist zu kurz - Verdachtskündigung unwirksam

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verdachtskündigung ist u.a. (auch), dass der Arbeitnehmer angemessen Zeit hatte, zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Rauswurf auf Verdacht ohne Anhörung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss bei Verdachtskündigung ausreichende Frist zur Stellungnahme gegeben werden - Verdachtskündigung bei zu kurzer Anhörungsfrist rechtsunwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anhörung vor Verdachtskündigung: Wie lange ist angemessen?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Verdachtskündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 6 Sa 415/15

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Erfordernisse,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    Auch gegen diese Kündigung wandte sich der Kläger in zweiter Instanz erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 6 Sa 415/15 - Urteil vom 09.03.2016), u.a. weil die Beklagte schon die unternehmerische Entscheidung über die Streichung des Bereichs Forschung und Entwicklung nicht substantiiert dargelegt hatte.

    Die unternehmerische Entscheidung aus dem Jahr 2013 war bereits Gegenstand des Kündigungsschutzprozesses zum Az. 6 Sa 415/15 (Bl. 304-314 d. A.) in dem das Landesarbeitsgericht rechtskräftig festgestellt habe, dass diese unternehmerische Entscheidung als Kündigungsgrund nicht tauge.

    Die angebotene Tätigkeit im Außendienst sei aufgrund der Verstärkung des Vertriebs verbunden mit Neukundenakquise ein vergleichbarer Arbeitsplatz, wovon auch der Kläger im vorangegangenen Prozess beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6 Sa 415/15 vom 09.03.2016, Bl. 103-113 R d. A.) im Rahmen der Sozialauswahl ausgegangen sei.

    Diese Unternehmerentscheidung bzw. dieser Kündigungsgrund war bereits Gegenstand der Kündigung vom 19.12.2014 (6 Sa 415/15).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist die Beklagte ausgeschlossen, sofern materiell-rechtlich die Sozialwidrigkeit der vorherigen Kündigung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde (BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 867/11 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.06.2016 - 3 Sa 24/16 -, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 Sa 51/15

    Arbeitsvertragliche Versetzungsklausel - Inhaltskontrolle - unangemessene

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Versetzungsklausel überhaupt der Angemessenheitskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt, weil sie inhaltlich lediglich die Vorgaben des § 106 GewO enthält (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 24.02.2016 - 2 Sa 51/15 -, juris; Hessisches LAG v. 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13, juris).
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist die Beklagte ausgeschlossen, sofern materiell-rechtlich die Sozialwidrigkeit der vorherigen Kündigung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde (BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 867/11 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.06.2016 - 3 Sa 24/16 -, juris).
  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13

    Versetzung - Direktionsrecht - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Versetzungsklausel überhaupt der Angemessenheitskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt, weil sie inhaltlich lediglich die Vorgaben des § 106 GewO enthält (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 24.02.2016 - 2 Sa 51/15 -, juris; Hessisches LAG v. 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13, juris).
  • EuGH - 78/79 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    BTP Tioxide

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    Der Vertriebsaußendienst entspreche dem Berufsbild eines Entwicklungsingenieurs (Bl. 78/79, 265 d. A.).
  • RG, 07.11.1914 - I 169/14

    Haftpflichtversicherung. Haftung aus Vertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2018 - 3 Sa 398/17
    Gegen diese Kündigung wandte er sich erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage (Arbeitsgericht Neumünster 2 Ca 1258 d/13 Urteil vom 24.04.2014 und Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 2 Sa 169/14 Urteil vom 10.03.2015).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51214
LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17 (https://dejure.org/2019,51214)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.2019 - 3 Sa 398/17 (https://dejure.org/2019,51214)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2019 - 3 Sa 398/17 (https://dejure.org/2019,51214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,51214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 ; BGB § 280 Abs. 1 ; ZPO § 254
    Auskunftsanspruch; Mitverschulden; Quotelung; Stufenklage; unterlassene Zielvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Höhe der variablen Vergütung eines mit der Führung und fachlichen Leitung einer Klinik beauftragten Universitätsprofessors

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    98 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - m.w.N.), der die Kammer folgt, führt allein das Fehlen einer Zielvorgabe oder Zielvereinbarung nicht dazu, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann.

    Bei unterbliebenen Zielvereinbarungen sind nach Ablauf der Zielperiode die Ziele und deren Gewichtung nicht in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil festzulegen (BAG Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 -).

    106 a) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2007 (- 10 AZR 97/07 -) bei einer nicht getroffenen Zielvereinbarungen einen Schadensersatzanspruch wegen der entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung nicht ausgeschlossen.

    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - juris mit Hinweis auf BAG Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- juris; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577).

    Hieran sind entsprechend der Beweiserleichterung keine zu strengen Anforderungen zu stellen (BAG Urteil v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 -, a.a.O.).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    84 Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015 - 7 AZR972/13, NZA 2016, 1339; 14.11.2012 - 10 AZR 783/11, NZA 2013, 1150; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Die regelmäßig zu fordernde Voraussetzung eines dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruchs (BAG 04.11.2015 NZA 2016, 1339) ist insoweit ohne weiteres gegeben.

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Prozesssieg zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289; BGH 11.06.1990 II ZR 159/89, NJW 1990, 3151).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Innerhalb vertraglicher Beziehungen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, kann der Auskunftsanspruch darüber hinaus die Funktion haben, dem Berechtigten Informationen auch schon über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015 - 7 AZR972/13, NZA 2016, 1339; 14.11.2012 - 10 AZR 783/11, NZA 2013, 1150; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - juris mit Hinweis auf BAG Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- juris; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577).
  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - juris mit Hinweis auf BAG Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- juris; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577).
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.12.2002 - 2 Ca 2816/02
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - juris mit Hinweis auf BAG Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- juris; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    84 Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015 - 7 AZR972/13, NZA 2016, 1339; 14.11.2012 - 10 AZR 783/11, NZA 2013, 1150; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).
  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15

    Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    84 Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
    Im Rahmen der Stufenklage ist die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbei zu führen (BGH 29.03.2011 - VI ZR 117/10 (KG), NJW 2011, 1815), jedoch nicht, um sich eine sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Information zu verschaffen (BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23

    Annahmeverzug - Verjährung - Schadensersatz

    Die 3. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz hat ihm mit Teilurteil vom 02.09.2019 ( 3 Sa 398/17 ) Schadensersatz iHv. ? 60.000,00 (brutto) zugesprochen.

    In dem Vergleich vom 30.11.2020 ( LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 398/17 ) hat sich die Beklagte (dort Ziff. 1) verpflichtet, an den Kläger für das Jahr 2015 nach der von ihr erteilten Auskunft über die Nettoliquidationssumme (unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Vorschüsse von ? 40.000,00 brutto) weitere ? 87.250,22 brutto nebst Zinsen seit dem 01.04.2016 zu zahlen.

    Nachdem die 3. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz die Beklagte mit Teil-Urteil vom 02.09.2019 ( 3 Sa 398/17 ) verurteilt hatte, an den Kläger für das Kalenderjahr 2015 wegen entgangener variabler Vergütung Schadensersatz iHv. ? 60.000,00 brutto nebst Zinsen zu zahlen, überwies die Beklagte dem Kläger irrtümlich einen Nettobetrag von ? 60.000,00 nebst Zinsen.

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 3 Sa 527/16 (1 Ca 244/16), 3 Sa 528/16 (1 Ca 62/16), 3 Sa 397/17 (1 Ca 383/16), 3 Sa 398/17 (1 Ca 700/16) und 3 Sa 457/17 (1 Ca 382/17).

    Für die Frage der Bestimmtheit der Gesamtklage ist auch unerheblich, dass sich die Beklagte in einem Prozessvergleich vom 30.11.2020 ( LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 398/17 ) verpflichtet hat, an den Kläger für das Jahr 2015 nach der von ihr erteilten Auskunft über die Nettoliquidationssumme (unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Abschläge von ? 40.000,00 brutto) weitere ? 87.250,22 brutto nebst Zinsen seit dem 01.04.2016 zu zahlen.

    Insoweit fehlt dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis, weil er im Rechtsstreit 3 Sa 398/17 bereits einen Zahlungstitel erwirkt hat.

    Der Kläger hat die Beteiligungsvergütung für das Jahr 2015 im vorausgegangenen Rechtsstreit 3 Sa 398/17 im Wege einer Stufenklage geltend gemacht.

    Im Prozessvergleich vom 30.11.2020 ( LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 398/17 ) hat sich die Beklagten verpflichtet, an den Kläger für das Jahr 2015 als Beteiligungsvergütung an den Liquidationserlösen (unter Berücksichtigung der im Jahr 2014 gezahlten Abschläge iHv. ? 40.000,00) weitere ? 87.250,22 brutto nebst Zinsen seit dem 01.04.2016 zu zahlen.

    Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb dem Kläger eine Klage auf gesonderte Vergütung einer Gutachtertätigkeit im Jahr 2015 unzumutbar gewesen sein sollte, wenn er im Jahr 2016 sowohl die variable Vergütung und (im Wege der Stufenklage) die Beteiligungsvergütung für das Jahr 2015 eingeklagt hat (ArbG Mainz 1 Ca 700/16; LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 398/17 ).

    Erst in der mündlichen Verhandlung vom 23.04.2018 ( 3 Sa 398/17 ) vor der 3. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz kamen nach dem Vortrag des Klägers Vergleichsverhandlungen "erneut zur Sprache".

    Mit einer E-Mail vom 20.06.2018 fragte der Klägervertreter beim Beklagtenvertreter an, ob er hinsichtlich eines möglichen Vergleichs "in dieser Sache" [gemeint 3 Sa 398/17] mit der Beklagten gesprochen habe.

    Für das Jahr 2015 haben sich die Parteien im Rechtsstreit 3 Sa 398/17 im Prozessvergleich vom 30.11.2020 auf einen Betrag von ? 60.000,00 brutto geeinigt.

    Wie bereits die 3. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz im Teilurteil vom 02.09.2017 ( 3 Sa 398/17 - Rn. 106 ff) näher ausgeführt hat, besteht zugunsten des Klägers ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener erfolgsabhängiger Vergütung nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. §§ 283 Satz 1, 252 BGB.

    Die Rechtslage ist hier anders als im Rechtsstreit 3 Sa 398/17 , der die variable Vergütung für das Jahr 2015 zum Streitgegenstand hatte.

    Die 3. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz hat im Teilurteil vom 02.09.2019 ( 3 Sa 398/17 - Rn. 123 ) ausgeführt, dass auch den Kläger eine Initiativpflicht getroffen habe, um die Ziele für das Jahr 2015 abzustimmen.

    Wie bereits ausgeführt, haben die Parteien über die Beteiligungsvergütung für das Jahr 2015 im Rechtsstreit 3 Sa 398/17 am 30.11.2020 einen Prozessvergleich geschlossen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht